26.02.2020 - 4.2 Vereinbarung Grenzüberschreitende Verkehre Hage...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.2
- Gremium:
- Unterausschuss Mobilität
- Datum:
- Mi., 26.02.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:04
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Ralf Lellek
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Lellek erläutert die Vorlage. Die Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung sei eine Formalie, die sich aus einer Leistungserhöhung ergebe und in erster Linie den Kreis Unna betreffe.
Herr Sporbeck weist darauf hin, dass die als zusätzliche Information zur Vorlage ausgelegte Anlage 1 zur Änderung der Vereinbarung nicht ganz dem entspreche, was beabsichtigt gewesen sei. Dies sollte die Verwaltung gegenüber dem BVR noch einmal verdeutlichen.
Auf Hagener Stadtgebiet sei geplant gewesen, an Samstagen ab der Ruhrbrücke in Richtung Hagen Hauptbahnhof zwischen 11:03 Uhr und 17:03 einen Halbstundentakt anzubieten.
Ebenso hätte man vom Hagener Hauptbahnhof nach Schwerte in der Zeit von 11:28 Uhr bis 17:28 Uhr einen Halbstundentakt angedacht.
Es sei jetzt die Frage, inwieweit es möglich sei, dies noch umzusetzen und ob dies zu Mehraufwendungen führen würde.
Herr Lellek weist darauf hin, dass der zulässige Rahmen für Kleinaufträge nicht überschritten werden dürfe, da sonst die Direktvergabe anders gestaltet werden müsste.
Herr Sporbeck vertritt die Auffassung, dass es reiche, wenn nur die von ihm genannten Linientakte zu den angegebenen Zeiten an Samstagen angepasst würden; der Rest könne so bleiben. Er bittet, dies mit der BVR zu klären.
