Beschlussvorlage - 0198/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Ordnungsbehördliche Verordnung über die Regelung besonderer Öffnungszeiten am Sonntag, 29.03.2020, für den Stadtteil Hagen – Hohenlimburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Bearbeitung:
- Andrea Möbus
- Beteiligt:
- FB30 - Rechtsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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27.02.2020
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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12.03.2020
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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26.03.2020
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Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt im Wege der Dinglichkeit den Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Regelung besonderer Öffnungszeiten am Sonntag, 29.03.2020 für den Stadtteil Hagen-Hohenlimburg, die als Anlage 1 Gegenstand der Vorlage ist.
Der Rat der Stadt Hagen nimmt den Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses zur Kenntnis und genehmigt diesen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Die Werbegemeinschaft Hohenlimburg e. V. beantragt einen verkaufsoffenen Sonntag im Zusammenhang mit dem Frühjahrsbauernmarkt, der am 28. und 29.03.2020 in Hagen-Hohenlimburg stattfinden soll.
Der Veranstalter hat dem Antrag eine Veranstaltungsbeschreibung mit einer Liste der beteiligten Geschäfte, eine Passantenbefragung 2017, ein Teilnehmerverzeichnis des Bauernmarktes und einen Plan der Veranstaltungsfläche (Anlagen 2 bis 8) beigefügt.
Begründung
Die Werbegemeinschaft Hohenlimburg e. V. hat beantragt, die Geschäfte im Stadtteil Hagen-Hohenlimburg im Zusammenhang mit dem Frühlingsbauernmarkt am 29.03.2020 in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr zu öffnen.
Nach den Vorschriften des Ladenöffnungsgesetze (LÖG) darf eine Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen im öffentlichen Interesse erfolgen. Der Anlass für die Öffnung der Verkaufsstellen am 29.03.2020 ist die Veranstaltung „Frühlingsbauernmarkt“.
Der Bauernmarkt in Hohenlimburg findet in dieser Form seit mehreren Jahren regelmäßig, teilweise zweimal jährlich, statt.
Eine Besucherbefragung der Firma CIMA aus Mai 2017 zur Veranstaltung „Zeigt`s uns“ hat ergeben, dass die Veranstaltungen im Stadtteil Hagen - Hohenlimburg ein überregionales Besucheraufkommen haben. Die außergewöhnliche Zusammensetzung des Bauernmarktes aus regionalen Landwirtschaftsbetrieben und Kunsthandwerkern sowie die Ergänzung durch ein vielfältiges Rahmenprogramm mit kulinarischen Angeboten und außerdem einem Kindertrödelmarkt zieht Besucher aus einem weiten Umkreis der Stadt an. Eine ähnliche Besucherverteilung wie bei der Veranstaltung „Zeigt`s uns“ lässt sich auch für den Bauernmarkt prognostizieren.
Für den Besuch der Hohenlimburger Innenstadt wird die Veranstaltung als Hauptmotiv angesehen. An Veranstaltungstagen werden in Hohenlimburg insbesondere das Programm der Veranstaltung, Präsenz der Teilnehmer sowie die Atmosphäre für den Besuch angeführt.
Die Vergangenheit hat gezeigt, dass zu den Veranstaltungen mehr Besucher als Kunden erwartet werden konnten. Diese Erwartungen werden in Hohenlimburg regelmäßig erfüllt.
Der hohe Besucherstrom wäre ohne die Ladenöffnung auch gegeben. Die hohe Anzahl der Marktbesucher zeigt, dass die Ladenöffnung am Sonntag nicht im Vordergrund steht. Die Besucher kommen in erster Linie wegen des Bauernmarktes nach Hohenlimburg. Diese Besucher würden für einen normalen Einkauf wahrscheinlich nicht an einem Sonntag nach Hohenlimburg fahren. Auch dies zeigt, dass sich die sonntägliche Ladenöffnung von der typischen werktäglichen Geschäftigkeit der Ladenöffnung abgrenzt und in den Hintergrund tritt. Der Bauernmarkt findet auf dem Marktplatz, dem Brucker Platz, der Gaußstraße und in Teilbereichen der Freiheitstraße statt. Unabhängig davon stehen der Bauernmarkt und die teilnehmenden Geschäfte räumlich in engem Bezug, da nur die Geschäfte der Fußgängerzone und in den Zugangsstraßen zur Veranstaltung öffnen dürfen.
Die durch einen Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Energie. Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen vorgegebenen Eckpunkte als regelmäßige Voraussetzungen für eine zulässige Sonntagsöffnung sind erfüllt.
In den mittelständischen Betrieben wird die Sonntagsöffnungszeit durch die Inhaber und Familienangehörige aufgefangen. Soweit Mitarbeiter beschäftigt werden, erfolgt die Teilnahme i. d. R. auf freiwilliger Basis. Bei Betrieben, in denen die Mitbestimmungsregelungen gelten, müssen entsprechende Vereinbarungen mit den Betriebsräten über Ausgleichsmaßnahmen erfolgen.
Grundsätzlich ist das Schutzbedürfnis der Angestellten im Einzelhandel auf eine ungestörte Wochenendruhe abzuwägen mit dem dringenden Bedürfnis zur Versorgung der Besucher. Danach ist festzustellen, dass nach Abwägung aller Kriterien der Attraktivitätssteigerung des Stadtteils Hohenlimburg Vorrang vor dem Schutzbedürfnis einer geringen Zahl von Beschäftigten im Einzelhandel einzuräumen ist.
Die örtliche Ordnungsbehörde muss im Einzelfall prüfen, ob einer oder mehrere der im § 6 Abs. 1 Ladenöffnungsgesetz (LÖG) genannten Sachgründe vorliegt und somit im konkreten Einzelfall die sonntägliche Ladenöffnung gerechtfertigt und das öffentliche Interesse gegeben ist.
Sachgrund: Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen (§ 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG)
Die Veranstaltung des Bauernmarktes findet auf dem Marktplatz, dem Brucker Platz, der Gaußstraße sowie in einem Teilbereich der Freiheitstraße statt. Die Verkaufsstellen, die geöffnet werden sollen, befinden sich in der Fußgängerzone und somit in unmittelbarer Nähe zu dem Veranstaltungsort. Die betreffenden Straßen grenzen unmittelbar an die Veranstaltungsfläche.
Ein zeitlicher Zusammenhang ist ebenfalls gegeben. Die Veranstaltung soll am 28. und 29.03.2020 in der Zeit von 10.00 Uhr bis 20.00 Uhr und der verkaufsoffene Sonntag am 29.03.2020 in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr stattfinden.
Ein räumlicher und zeitlicher Zusammenhang zwischen der Veranstaltung des Bauernmarktes und der Ladenöffnung ist somit zu bestätigen und das öffentliche Interesse nachgewiesen.
Sachgrund: Erhalt, Stärkung oder Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebotes dienen (§ 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 LÖG)
In der Hohenlimburger Innenstadt gibt es überwiegend inhabergeführte Geschäfte, die sich in Ihrem Sortiment von den großen Ketten abheben. Jedes dieser Geschäfte hat ein besonderes Angebot, was den Einzelhandel gerade in der Hohenlimburger Innenstadt sehr vielfältig macht. Dieses Angebot muss erhalten und möglichst erweitert werden.
Der verkaufsoffene Sonntag am 29.03.2020 ist ein Instrument, um dieses Angebot zu präsentieren und zu bewerben. Die zahlreichen Besucher werden so auf die vielfältigen und besonderen Angebote aufmerksam und können bei Bedarf darauf zukommen.
Damit ist der Bauernmarkt eine attraktive Veranstaltung, die geeignet ist, die Innenstadt Hohenlimburg zu beleben und somit den Einzelhandel zu stärken.
Sachgrund: Erhalt, Stärkung oder Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche dienen (§ 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 LÖG)
In der Hohenlimburger Innenstadt besteht ein nicht geringer Leerstand und mit den diversen Fachgeschäften sowie den inzwischen hinzugekommenen Discountern ist der Handel in diesem Stadtteil aktuell noch in der Lage, den Bedarf der grundsätzlichen Nachfrage zu decken.
Damit die Versorgung der im Stadtteil Hohenlimburg lebenden Menschen mit möglichst allen wichtigen Dingen des Lebens auf Dauer erhalten bleibt, muss der Standort für den Handel attraktiv bleiben bzw. attraktiver werden.
Neben den Standortfaktoren wie Gewerbesteuer und Mietpreise spielt auch das subjektive Gefühl der Gewerbetreibenden eine Rolle, ob und wie sie in der Stadt gefördert werden. Gleichzeitig ist ebenfalls ein wichtiger Punkt, ob die Belange und Sorgen der Gewerbetreibenden erst genommen werden. Rahmenbedingungen wie verkaufsoffene Sonntage fördern das Vertrauen darauf, dass der Handel als Partner in der Stadtentwicklung ernst genommen wird.
Sachgrund: Belegung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren dienen (§ 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 LÖG)
Der verkaufsoffene Sonntag am 29.03.2020 erstreckt sich über die Fußgängerzone in der Hohenlimburger Innenstadt. Innenstädte sind traditionell Orte des Handels. Eine Vielfalt an Geschäften trägt zur Lebendigkeit der Zentren bei. Dabei ist das Beständigste der zeitliche Wandel. Der Strukturwandel im Einzelhandel drückt sich in einer starken Unternehmens und Umsatzkonzentration sowie einer enormen Flächenexpansion aus. Der Handel ist und bleibt die Leitfunktion für die Innenstadt. Seine Dynamik ist deshalb auch maßgeblich für die vielen strukturellen Änderungen in der Innenstadt. Veränderte ökonomische Rahmenbedingungen und ein zu großes Flächenangebot im städtischen Umland gefährden den innerstädtischen Einzelhandel und damit die ökonomische Grundlage der Zentren (Quelle: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung: Weißbuch Innenstadt – Starke Zentren für unsere Städte und Gemeinden – S. 18).
Der Einzelhandel in den Innenstädten hat Konkurrenz bekommen. Sowohl in Hohenlimburg als auch im Umland von Hohenlimburg gibt es mehrere Zentren, in denen der Kunde über den Grundbedarf an Lebensmitteln hinaus mit allen gewünschten Konsumgütern versorgt wird. Der Internethandel schafft zusätzliche Konkurrenz zum Einkauf in der Innenstadt. Hier werden inzwischen doppelt so hohe Umsätze erzielt wie in Kauf- oder Warenhäusern. Der Erlebniskauf wird für Innenstädte deshalb zunehmend bedeutend. Nur wenn die Einkaufsatmosphäre insgesamt stimmt, laufen die Geschäfte gut (Quelle: Weißbuch Innenstadt – S. 19).
Mit dem verkaufsoffenen Sonntag am 29.03.2020 in der Fußgängerzone der Hohenlimburger Innenstadt wird auch für die Kunden, die sonst auf andere Einkaufsmöglichkeiten zurückgreifen, ein Anreiz geschaffen in die Hohenlimburger Innenstadt zu kommen. Die Besucher können im Hinblick auf die Vielfalt des Angebotes in einer attraktiven Umgebung positive Erfahrungen machen, die dazu führen können, auch außerhalb der verkaufsoffenen Sonntage auf die Einzelhandelsangebote in Hohenlimburg zurückzukommen. Dies wirkt sich über den verkaufsoffenen Sonntag hinaus auf die Belebung der Hohenlimburger Innenstadt aus. Belebte Innenstädte sind auch als Wohnstandorte attraktiv. Wohnumfeld und Handel können dadurch gestärkt werden.
Die Steigerung der Attraktivität eines Standortes wirkt sich positiv auf bestehende Leerstände aus. Geringe Leerstände beugen der Verödung des Stadtteils vor und wirken sich damit wiederum positiv auf die Belebung aus.
Sachgrund: überörtliche Sichtbarkeit der jeweiligen Kommune als attraktiver und lebenswerter Standort insbesondere für den Tourismus und die Freizeitgestaltung, als Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort von kulturellen und sportlichen Einrichtungen steigern (§ 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 LÖG)
Die überörtliche Anziehung des Standortes Hohenlimburg Innenstadt bei Veranstaltungen ist bereits grundsätzlich gegeben.
Darüber hinaus präsentiert sich Hohenlimburg als attraktive und lebenswerte Stadt im Bereich Tourismus, Kultur und Sport, z. B. durch das Schloss mit verschiedenen kulturellen Veranstaltungen oder Führungen und durch die Kanustrecke, auf der bereits mehrfach überregionale Veranstaltungen mit hohem Zuspruch durchgeführt wurden.
Fazit:
Die Verwaltung ist der Auffassung, dass bereits jeder der dargestellten Sachgründe für sich allein so gewichtig ist, dass ausnahmsweise die Ladenöffnung gegenüber der Sonntagsruhe gerechtfertigt ist. Da aber für einen verkaufsoffenen Sonntag am 29.03.2020 mehrere Sachgründe vorliegen, ist von einem gesteigerten öffentlichen Interesse an der Ladenöffnung auszugehen.
Wertung der Stellungnahmen:
Die Industrie- und Handelskammer zu Hagen, die Handwerkskammer Dortmund, der Handelsverband Nordrhein-Westfalen Südwestfalen e. V., Gemeindeverband Katholischer Kirchen, der Kirchenkreis des Märkischen Kreises, der Märkische Arbeitgeberverband und die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di wurden gemäß § 6 Abs. 4 Satz 6 LÖG um Stellungnahme gebeten.
Der Handelsverband Nordrhein-Westfalen Südwestfalen e. V. hat bis zur Erstellung der Vorlage keine Stellungnahme abgegeben. In der Vergangenheit hatte er aber keine Bedenken und hat eine Sonntagsöffnung ausdrücklich befürwortet.
Die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen hat keine Bedenken gegen die beantragte Sonntagsöffnung, da dies ein wichtiges Instrument des Standortmarketings ist und der Attraktivitätssteigerung des Standortes dient.
Der Kirchenkreis des Märkischen Kreises hat keine Bedenken gegen den geplanten verkaufsoffenen Sonntag, würde aber eine Ausweitung der verkaufsoffenen Sonntage ablehnen, weil die Sonntagsheiligung ein grundlegendes Anliegen der Kirchen ist.
Der Gemeindeverband Katholischer Kirchen, vertreten durch die Katholische Kirchengemeinde St. Bonifatius lehnt den verkaufsoffenen Sonntag mit der Begründung ab, dass der Sonntag als Tag der Arbeitsruhe gelten und den Menschen nicht als Humankapital und zur Gewinnmaximierung zur Verfügung stehen soll. Die Veranstaltung des Bauernmarktes wird aber ausdrücklich begrüßt.
Der Gemeindeverband Katholischer Kirche, Dekanat Hagen-Witten gibt grundsätzlich der Sonntagsruhe den Vorrang vor kommerziellen Interessen, macht jedoch keine Einwände gegen die beabsichtige Ladenöffnung am 29.03.2020. Dies bleibt aber mit der Erwartung verbunden, dass der Ausnahmecharakter von Ladenöffnungen an Sonn- und Feiertagen gewahrt bleibt.
Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di lehnt den verkaufsoffenen Sonntag grundsätzlich ab. Darüber hinaus bietet das LÖG nach Meinung von ver.di in der Woche und an Samstagen genügend Öffnungszeiten. Sonntagsöffnungen sind nach Auffassung von ver.di in keiner Weise notwendig und unterlaufen den Arbeitnehmerschutz des arbeitsfreien Sonntages immer mehr. Abschließend seien der Antrag für die Sonntagsöffnung und die gesetzlichen Vorgaben kompatibel und der Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung grundsätzlich rechtlich nicht zu beanstanden.
Die Stellungnahmen sind als Anlagen 9.1 bis 9.6 beigefügt.
Die Einwendungen nimmt die Verwaltung ernst. Sie hat sie geprüft und mit ihren Zielen, die sie mit der Ladenöffnung am 29.03.2020 verfolgt, abgewogen. Die dargestellten Ziele der Ladenöffnung, also insbesondere den Erhalt und die Stärkung des innerstädtischen Einzelhandels und des zentralen innerstädtischen Versorgungsbereichs, die Belebung der Innenstadt über den Bauernmarkt hinaus und die Attraktivierung der Innenstadt als Freizeit- und Aufenthaltsörtlichkeit - mit den betroffenen Grundrechten der Einwohner und Gäste aus Art. 2 Grundgesetz und der Gewerbetreibenden aus Art. 12 Grundgesetz, hält die Verwaltung für so gewichtig, dass die Ladenöffnung am 29.03.2020 gerechtfertigt ist.
Die Verwaltung hat den für die Ladenöffnung zulässigen Bereich eng gefasst. Der fragliche Bereich ist in § 2 der Ordnungsbehördlichen Verordnung genau benannt. Verkaufsstellen darüber hinaus, die sicher ebenfalls ein Interesse an einer Öffnung am Sonntag hätten, bleiben zur Wahrung des Regel-Ausnahme-Verhältnisses von der Öffnung ausgenommen.
Gesamtergebnis:
Aus den oben aufgeführten Erläuterungen zu den Sachgründen ergibt sich, dass sich die Verwaltung Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt der Veranstaltung verschafft hat und als Ergebnis der Ermessensentscheidung der Verkaufsöffnung den Vorrang vor der Sonntagsruhe eingeräumt hat.
Zur Durchführung des verkaufsoffenen Sonntages gemäß § 6 Abs. 4 LÖG kann die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Regelung besonderer Öffnungszeiten am Sonntag, 29.03.2020 für den Stadtteil Hagen-Hohenlimburg beschlossen werden.
Da der Rat der Stadt Hagen den Beschluss über die Ordnungsbehördliche Verordnung nicht rechtzeitig vor der geplanten Veranstaltung des verkaufsoffenen Sonntages und der notwendigen Veröffentlichung fassen kann, ist eine Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Abs. 1 Satz 1 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen in der zz. geltenden Fassung erforderlich. Der Haupt- und Finanzausschuss tagt am 12.03.2020 und kann somit rechtzeitig über die Ordnungsbehördliche Verordnung beschließen und der Rat der Stadt Hagen kann diesen Beschluss in seiner Sitzung am 26.03.2020 zur Kenntnis nehmen und genehmigen.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
X | sind nicht betroffen |
Finanzielle Auswirkungen
X | Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
gez. | gez. in Vertretung |
Erik O. Schulz Oberbürgermeister | Henning Keune Technischer Beigeordneter |
Anlagen
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