12.03.2020 - 5.6 Ordnungsbehördliche Verordnung über die Regelu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Wisotzki möchte wissen, wieso der Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung als Dringlichkeit erfolgen soll.

 

Herr Huyeng erläutert, dass die Verordnung fristwahrend veröffentlicht werden muss. Um keine Dringlichkeitsentscheidung im eigentlichen Sinn herbeizuführen, wurde die Entscheidung dem Haupt- und Finanzausschuss vorgelegt, welche der Rat dann nur noch abschließend genehmigen muss. Der Antrag wurde nicht fristgemäß vom Antragsteller eingereicht, damit die Veranstaltung noch ermöglicht werden kann, wurde dieses Verfahren gewählt.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz ergänzt, dass als Alternative eine Dringlichkeitsentscheidung mit der Unterschrift zweier Ratsmitglieder hätte gewählt werden können, da aber der Haupt- und Finanzausschuss zu erreichen war, wurde dieser Weg gewählt. Die Verwaltung hat damit eine Veranstaltung für Hohenlimburg ermöglicht. In Zukunft sollten die Anträge im Rahmen der Fristen gestellt und insbesondere nicht der Fehler bei der Verwaltung gesucht werden.

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Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt im Wege der Dinglichkeit den Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Regelung besonderer Öffnungszeiten am Sonntag, 29.03.2020 für den Stadtteil Hagen-Hohenlimburg, die als Anlage 1 Gegenstand der Vorlage ist.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

SPD

5

1

 

CDU

6

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

 

1

 

AfD

-

 

 

FDP

1

 

 

BfHo/Piraten Hagen

1

 

 

 

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

17

Dagegen:

2

Enthaltungen:

-