Beschlussvorlage - 0141/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Deckenerneuerung Hohenlimburger Straße 2.BA
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Peter Stahlhut
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung; FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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27.02.2020
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Entscheidung
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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26.03.2020
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Sachverhalt
Vorbemerkung:
Im Rahmen des Zuschussprogramms nach dem Entflechtungsgesetz (ehem. Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG)) wurden von der Stadt Hagen mehrere Straßen bzw. Straßenabschnitte zur Erneuerung der Fahrbahndecken angemeldet. Unter anderem ist hier auch die Hohenlimburger Straße von der Hünenpforte bis zur Stennertbrücke erfasst. Der betroffene Bereich wurde in zwei Bauabschnitte eingeteilt. Der hier angesprochene Teilabschnitt beginnt in Fahrtrichtung Hohenlimburg kurz hinter der Einmündung „Zur Hünenpforte“ und endet am Abzweig der Hohenlimburger Straße, Richtung Jahnstraße.
Ausbau und Gestaltungsplanung:
Bei der Baumaßnahme handelt es sich zum Großteil um eine reine Fahrbahndeckensanierung. Das bedeutet, dass die oberen beiden Asphaltschichten abgefräst und im Anschluss wieder neu aufgebracht werden. In diesem Zuge werden beschädigte oder abgesunkene Abschnitte der Bordanlage neu gesetzt. Die Fahrbahnmarkierungen werden im Anschluss, in Anlehnung an den Bestand, wieder hergestellt.
Der Bereich der Hohenlimburger Straße auf Höhe der Häuser 155 – 177 wird neu gestaltet. Dazu werden die beiden Haltebuchten in Fahrbahnrandhaltestellen umgebaut und es entsteht eine neue Überschreithilfe. Dies geschieht nach den Maßgaben der Barrierefreiheit mit Buskappsteinen, Bordsteinabsenkungen und taktilen Elementen. Zusätzlich werden neue, beleuchtete Fahrgastunterstände mit Sitzgelegenheiten und Müllbehältern aufgestellt. In Fahrtrichtung Hohenlimburg wird der Fahrbahnrand von der Bushaltestelle bis zum neuen Fahrbahnteiler vorgezogen, bei einer verbleibenden Fahrspurbreite von 3,50 m.
Vor der Einmündung „Alte Stadt“ entsteht eine barrierefreie Querungshilfe mit Bordsteinabsenkungen und taktilen Elementen. Die vorhandenen Grünbeete werden zusätzlich etwas vergrößert und ein Fahrbahnteiler in der Straßenmitte angelegt.
Zeitplan:
Zur Refinanzierung der Kosten wird bei der Bezirksregierung Arnsberg zum 01.06.2020 ein Zuschussantrag eingereicht. Mit einer Bewilligung ist nach der Haushaltsgenehmigung in 2021 zu rechnen. Die Ausschreibung würde daraufhin im Sommer erfolgen, sodass ein Baubeginn zum Jahresende 2021 erfolgen könnte.
Kosten:
Die Kosten der hier vorgestellten Maßnahme belaufen sich auf:
Fahrbahndeckensanierung: 1.960.500 €
Bushaltestellen: 71.500 €
Für das Haushaltsjahr 2021 sind 200.000 Euro und eine Verpflichtungsermächtigung zu Lasten der Jahre 2022 in Höhe von 1.532.000 Euro und 2023 in Höhe von 300.000 Euro im Haushaltsplanentwurf enthalten.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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| sind nicht betroffen |
X | sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben) |
Kurzerläuterung:
Durch den barrierefreien Umbau der beiden Haltestellen und die Einrichtung der beiden Überschreithilfen, wird die Benutzung des ÖPNVs und das Queren der Hohenlimburger Straße für Menschen mit Behinderungen erleichtert.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
| Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
X | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
X | Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
konsumtive Maßnahme | |
X | investive Maßnahme |
| konsumtive und investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
| Auftragsangelegenheit |
| Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
| Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
| Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Vertragliche Bindung |
X | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| Ohne Bindung |
- Konsumtive Maßnahme
Teilplan: | 5410 | Bezeichnung: | Öffentliche Infrastruktur |
Auftrag: | 1541040 | Bezeichnung: | Straßen |
Kostenstelle: | 56100 | Bezeichnung: | Bundesstraßen |
| Kostenart | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 |
Ertrag (-) |
| € | € | € | € |
Aufwand (+) | 571550 | € | € | 78.700,00 € | € |
Eigenanteil |
| € | € | € | € |
Kurzbegründung: | |
X | Finanzierung muss im Haushalt 2022/2023 berücksichtigt werden. |
- Investive Maßnahme
Teilplan: | 5410 | Bezeichnung: | Öffentliche Infrastruktur |
Finanzstelle: | 5000229 | Bezeichnung: | GVFG Hohenlimburger Str. 2.BA |
| Finanzpos. | Gesamt | 2021 | 2022 | 2023 |
Einzahlung(-) | 681100 | 1.227.655,00 € | 130.000,00 € | 995.800,00 € | 101.855,00 € |
Auszahlung (+) | 785200 | 2.032.000,00 € | 200.000,00 € | 1.532.000,00 € | 300.000,00 € |
Eigenanteil |
| 804.345,00 € | 70.000,00 € | 536.200,00 € | 198.145,00 € |
Kurzbegründung: | |
X | Finanzierung ist im Haushaltsplan 2020/2021 ff bereits eingeplant. |
- Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
Die Maßnahme führt zu einer außerplanmäßigen Abschreibung in Höhe von 78.700,00 Euro. Die Kosten für die Deckenerneuerung Hohenlimburger Straße 2.BA in Höhe von 1.960.500,00 Euro sind als Anschaffungs- und Herstellungskosten in der Bilanz zu aktivieren. Der jährliche Abschreibungsaufwand beträgt, unter Zugrundelegung einer Nutzungsdauer von 40 Jahren, 50.700,00 Euro (1.960.500,00 Euro / 40 Jahre). Die Herstellungskosten der Bushaltestellen in Höhe von 71.500,00 Euro unterliegen einer Nutzungsdauer von 20 Jahren. Das führt zu jährlichen Abschreibungen in Höhe von 3.600,00 Euro (= gesamt: 54.300,00 Euro). |
Passiva:
(Bitte eintragen)
Die Kosten für die Deckenerneuerung Hohenlimburger Straße 2.BA werden aus Landeszu-wendungen für kommunale Infrastruktur finanziert und sind demnach als Sonderposten in der Bilanz zu passivieren. Die ertragswirksame Auflösung der Sonderposten erfolgt analog zur Abschreibung auf der Akltivseite und führt somit zu einem jährlichen Ertrag in Höhe von 29.440,00 Euro (1.177.655,00 Euro / 40 Jahre). Die Bushaltestellen werden vom VRR bezuschusst. Hier liegt die ertragswirksame Auflösung des Sonderpostens bei 2.500,00 Euro (50.000,00 Euro / 20 Jahre) = gesamt: 31.940,00 Euro. |
- Folgekosten:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil (1,5%) | 12.065,00 € |
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr | € |
c) sonstige Betriebskosten je Jahr (1% der Herstellungskosten) | 20.320,00 € |
d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) | 54.300,00 € |
e) personelle Folgekosten je Jahr | € |
Zwischensumme | 86.685,00 € |
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr (Auflösung SoPo) | -31.940,00 € |
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | 54.745,00 € |
| gez. |
| Henning Keune Technischer Beigeordneter |
| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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292,8 kB
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2
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312,3 kB
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306 kB
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(wie Dokument)
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289,7 kB
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26.03.2020 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen zieht aufgrund von § 2a Absatz 1 der Zuständigkeitsordnung die Beschlussfassung an sich und beschließt wie folgt:
Die Verwaltung wird beauftragt, zur „Deckensanierung Hohenlimburger Straße, 2. Bauabschnitt“ eine Planung zu erstellen, welche Fahrradfahrern, insbesondere im Bereich zwischen Hünenpforte und Einmündung Alte Stadt, eine sichere und komfortable Radwegeführung anbietet.
Die Verwaltung stellt mit der Planungsalternative das Radwegenetz im Umfeld, insbesondere die Anbindung des Lenneradweges, mit dar.
Abstimmungsergebnis:
X | Einstimmig beschlossen |