Beschlussvorlage - 1232/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Anregung/Beschwerde nach § 24 GO NRW: Verkehrs- und Parksituation rund um den Wolfskuhler Weg (Funckenhausen)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB01 - Oberbürgermeister
- Bearbeitung:
- Bibiane Stein-Majewski
- Beteiligt:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung
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14.01.2020
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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05.02.2020
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Herr P. wandte sich im Rahmen der Bürgersprechstunde an den Ausschuss für Anregungen, Beschwerden, Bürgerdienste und Ordnungspartnerschaften am 13.11.2019 und machte auf die jetzige Verkehrssituation rund um den Wolfskuhler Weg aufmerksam.
Herr P. führte mehrere Punkte an, die seines Erachtens die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben mit der jetzigen Verkehrssituation nicht zu vereinbaren sind. Dazu zählen insbesondere
- die Lärm- und Geruchsbelästigung durch Abgase ab 15.00 Uhr, wenn sich der Verkehr von der Weststraße kommend an der Kreuzung Sporbecker/Wolfskuhler Weg staut
- die kürzlich aufgestellten Halteverbotsschilder, die in der Straße Funckenhausen die Anwohnerinnen und Anwohner nach über 30 Jahren dazu zwingen, nach neuen Parkmöglichkeiten zu suchen
- die Gefahrenstelle "Überquerung der Straße an der Kreuzung Sporbecker/Wolfskuhler Weg", die bereits seit fünf Jahren immer wieder von der Polizei, verschiedenen politischen Vertretern und der Ordnungsbehörde in Augenschein genommen wird, allerdings ohne erkennbare Fortschritte.
- Zudem begann sich das auf der Fahrbahn angebrachte Piktogramm (Durchfahrt über 7,5 t verboten) bereits nach wenigen Tagen aufzulösen.
Stellungnahme der Verwaltung
Aufgrund von Anwohnerbeschwerden wurde die Parksituation in Funckenhausen gemeinsam mit der Polizei und dem Straßenbaulastträger überprüft. Der Hintergrund war, dass der Müll nicht regelmäßig abgeholt werden konnte. Zeitgleich ist dies ein Indiz dafür, dass ebenfalls der Rettungsweg nicht eingehalten wird.
Bei der Besichtigung wurde dann festgestellt, dass die Straße zu schmal ist, um dort regelkonform parken zu können. Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) ist das Parken in zu schmalen Straßen untersagt. Da die Regelung in der Straße Funckenhausen hier nicht eingehalten wurde, wurde mit absoluten Haltverboten (Z.283) das bestehende Haltverbot mit Beschilderung verdeutlicht. Dem ist hinzuzufügen, dass kein Anwohner einen Anspruch auf einen Parkplatz im öffentlichen Verkehrsraum hat.
Die Verkehrssituation am Wolfskuhler Weg/Sporbeckerweg wurde bereits mehrfach geprüft. Hier soll ein Kreisverkehr gebaut werden, allerdings müssen die finanziellen Mittel dafür freigegeben werden. Der Baubeginn ist im Frühjahr 2021 geplant.
Das Piktogramm im Wolfskuhler Weg löst sich auf. Dies ist der Verkehrsbehörde bekannt. Sobald die Witterung es zulässt, wird dieses erneuert.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung
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x | sind nicht betroffen |
