Beschlussvorlage - 0028/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
- Grundstückskaufverträge im Rahmen der Entwicklung Südufer Hengsteysee und Letter of Intent mit DB Energie GmbH - Beitritt der Stadt Hagen zur Kooperation "Mittleres Ruhrtal" im Rahmen der IGA 2027
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB5/P - Projektmanagement
- Bearbeitung:
- Irini Vassiliadis
- Beteiligt:
- FB30 - Rechtsamt; FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung; FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen; FB69 - Umweltamt; HAGEN.AGENTUR GmbH; WBH - Wirtschaftsbetrieb Hagen AöR
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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28.01.2020
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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29.01.2020
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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04.02.2020
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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05.02.2020
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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13.02.2020
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26.03.2020
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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11.03.2020
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Entwicklung des Südufers Hengsteysee bezüglich eines Alternativstandortes für die Errichtung eines Umrichterwerkes eine Absichtserklärung in Form eines „Letter of Intent“ (LOI), wie sie dieser Vorlage in einer Entwurfsfassung beigefügt ist, gegenüber der DB Energie GmbH abzugeben.
3. Die Stadt Hagen tritt der Kooperation „Mittleres Ruhrtal“ bei. Die Verwaltung wird beauftragt im Rahmen der IGA 2027 diese Kooperation gemeinsam mit den Nachbarstädten weiterzuentwickeln.
Sachverhalt
Kurzfassung
Mit Blick auf die Weiterentwicklung des Freizeit- und Tourismusstandortes am Südufer Hengsteysee ist die Stadt Hagen eine Kooperation mit den Nachbarstädten Herdecke, Wetter, Witten und Hattingen („Mittleres Ruhrtal“) eingegangen. Im Zusammenhang mit dieser Kooperation soll die Attraktivierung des Mittleren Ruhrtals zur IGA 2027 weiterentwickelt werden. Wie in der Vorlage 0499/2018 bereits dargestellt, sind die Überlegungen der DB Energie GmbH und Amprion ein Umrichterwerk mit einer Fläche von ca. 4 ha im Bereich des alten Rangierbahnhofs Hengstey zu erstellen so konkret geworden, dass eine Entwidmung der Fläche für eine Entwicklung durch die Stadt Hagen noch nicht erfolgt ist.
Diese Tatsache verhindert eine fristgerechte Standortentwicklung für die IGA 2027.
Die Stadt Hagen hat im Einvernehmen mit dem RVR ein Freistellungsverfahren beim Eisenbahnbundesamt (EBA) gemäß § 23 AEG beantragt, das bezogen auf die Hauptflächen negativ beschieden wurde. Dagegen hat die Stadt Hagen Widerspruch eingelegt.
Trotz gegensätzlicher Interessen hinsichtlich der Fläche am Hengsteysee, sind die Stadt Hagen und die DB Energie GmbH um eine einvernehmliche Lösung bemüht. In der Zwischenzeit konnte ein Alternativstandort gefunden werden, der sich im Eigentum des Wirtschaftsbetriebes Hagen (WBH) befindet und derzeit auf seine Eignung für die Maßnahme seitens DB Energie GmbH überprüft wird. Dazu ist eine Absichtserklärung in Form eines „Letter of Intent“ gegenüber der DB Energie GmbH formuliert worden (als Anlage beigefügt). Diese Entwurfsfassung wird derzeit von der DB Energie GmbH geprüft.
Sollte bis zum 19.03.2020 keine einvernehmliche Lösung mit der DB Energie GmbH gegenüber dem Eisenbahnbundesamt dokumentiert werden können, würde durch das Eisenbahnbundesamt voraussichtlich der Widerspruch zurückgewiesen.
Obwohl laut rechtsanwaltlicher Beratung ein entsprechendes Klageverfahren gegen eine versagte Freistellung hohe Aussicht auf Erfolg hätte, würden bis zu einem erstinstanzlichen Urteil etwa 3 Jahre vergehen, so dass eine zeitnahe Umsetzung einer Entwicklung am Südufer Hengsteysee zur IGA 2027 nicht mehr gewährleistet wäre.
Begründung
Interkommunale Kooperation „ Mittleres Ruhrtal“
Bereits Anfang der neunziger Jahre wurden Konzepte zur Freizeitnutzung für den Bereich Harkort-/ Hengsteysee entwickelt. Diese hatten zum Ziel, das vorhandene Potential der unterschiedlich strukturierten Landschaftsteile an Harkort-/ Hengsteysee zu sichern, zu ergänzen und miteinander räumlich zu verknüpfen. Der Regionale Rahmenplan Harkort-/ Hengsteysee, der im regionalen Verbund der Städte Dortmund, Hagen, Herdecke und Wetter (Ruhr) unter der Federführung des Kommunalverbandes Ruhrgebiet (seinerzeit Kommunalverband Ruhrgebiet (KVR), jetzt RVR) erarbeitet worden ist, definierte damals schon Vorrangflächen für die ökologisch orientierte Entwicklung, für die Land- und Forstwirtschaft, für die Landschaftspflege, für Freizeit und Erholung sowie für die Erlebbarkeit der Geschichte und erarbeitete einen umfangreichen Maßnahmenkatalog.
Die Initiative „Das Ruhrtal“, welche im Jahre 2000 aus der gemeinsamen Bewerbung für die Regionale 2004 der Städte Bochum, Hagen, Hattingen, Herdecke, Wetter, Witten, des Ennepe-Ruhr-Kreises sowie des KVR (jetzt RVR) hervorging, nahm diese Planungsgedanken auf und entwickelte sie weiter. Die Stadt Hagen wollte mit Rückzug der Cargo-Beamer AG vom Standort Hagen-Hengstey das Südufer des Hengsteysees zwischen Dortmunder Straße und Laufwasserkraftwerkbrücke einer Neuordnung unterziehen und den Bereich zwischen Uferlinie und Bahntrasse überplanen. Auch damals schon sollten die Planungen der Erholung und Freizeitgestaltung in Natur und Landschaft dienen.
Nachdem 2016 der Region erneut die Durchführung einer Regionalen verwehrt blieb, ist die Stadt Hagen ein weiteres Mal auf die Nachbarkommunen zugegangen, um in dem Förderprogramm „ Grüne Infrastruktur“ einen neuen gemeinsamen Anlauf zur Neuentwicklung der beiden Ruhrseen zu starten. Zu dem Zeitpunkt konnten die Nachbarkommunen aus unterschiedlichen Gründen nicht an dem Förderprogramm „Grüne Infrastruktur“ teilnehmen, so dass sich die Stadt Hagen allein beworben hat.
Mit Beschluss des Rates vom 06.07.2017 wurde gemäß Drucksache 0284/2017 einstimmig das Integrierte Handlungskonzept Grüne Infrastruktur Harkort-/ Hengsteysee für die Freiraum- und Freizeitentwicklung im Norden des Stadtgebietes beschlossen. Ebenso beschlossen wurde die Teilnahme der Stadt Hagen am Förderaufruf des Umweltministeriums „Grüne Infrastruktur NRW“. Leider wurde die Maßnahme der Stadt Hagen nicht zur Förderung empfohlen, weil eine zeitnahe Umsetzung der Maßnahmen nicht erkennbar war.
Im weiteren Verlauf hat Ende 2017 der RVR einen detaillierten Projekt- und Finanzplan zur IGA 2027 vorgelegt. Mit Investitionen in die Freiraum- und Stadtentwicklung sowie touristische Infrastruktur der Region sollen herausragende Projekte einem internationalen Publikum präsentiert werden. Mit Beschluss vom 27.09.2018 wurde festgelegt, dass sich die Stadt Hagen am Durchführungshaushalt zur IGA 2027 mit einem jährlichen Beitrag in Höhe von 31.873 Euro im Zeitraum 2019 - 2028 beteiligt (Drucksache 0737/2018).
Im Zuge der IGA 2027 hat Herr Oberbürgermeister Schulz im November 2018 die Nachbarkommunen und den RVR eingeladen, um erneut zu dokumentieren, dass eine Zusammenarbeit für diese Region mehr als sinnvoll und auch erwünscht ist.
In der Zwischenzeit haben etliche Gespräche mit den Nachbarkommunen, der Bezirksregierung Arnsberg und dem RVR stattgefunden. Im Ergebnis haben die Städte Hattingen, Herdecke, Wetter und Witten die Stadt Hagen eingeladen sich in der Kooperation „Flusslandschaft Mittleres Ruhrtal“ zu beteiligen.
Dazu ist ein Strategiepapier zur Umsetzung der Maßnahmen der kooperierenden Städte erstellt worden, das einerseits die gemeinsamen Entwicklungsimpulse der fünf Städte zusammenfasst und andererseits als Grundlage für weitere Gespräche mit dem Land dienen soll. Ziel ist dabei die bestmögliche Förderung für die im Rahmen der IGA-Prozesse zu qualifizierenden Maßnahmen zu erreichen. Diese Kooperation soll in einem gemeinsamen Termin im Februar dieses Jahres auf der Ebene der Oberbürgermeister und Bürgermeister der Partnerstädte im Rahmen einer Absichtserklärung offiziell zu besiegelt werden.
Weiterhin wird die bestehende Entwicklungsstudie des „Mittleren Ruhrtals“ fortgeführt und mit den Maßnahmen der Stadt Hagen ergänzt. Zusätzlich wird eine „Wanderausstellung“ vorbereitet, die die Projekte der Städte und ihre gemeinsame Intention dokumentieren soll.
Aktuell erarbeitet die ift Freizeit- und Tourismusberatung ein Tourismuskonzept für die Stadt Hagen. Ziel ist es, die Weichen für die touristische Entwicklung der Stadt Hagen zu stellen. Dabei sollen das Profil als Tourismusstandort geschärft, Infrastrukturprojekte entwickelt und eine ganzheitliche Destinationsentwicklung vorangetrieben werden. Im Zuge des Prozesses wurde das Gespräch mit den Nachbarstädten Hattingen, Herdecke, Wetter und Witten als Anrainer des Mittleren Ruhrtals gesucht. In der Kooperation soll zukünftig auch auf der Tourismusebene eine stärkere Zusammenarbeit erfolgen, um das Mittlere Ruhrtal ganzheitlich zu entwickeln. Vor diesem Hintergrund wird nun ein gemeinsames Tourismuskonzept entwickelt, das gemeinsame Ziele definiert, Chancen der interkommunalen Zusammenarbeit aufdeckt sowie Potenziale der einzelnen städtischen Highlights berücksichtigt.
Das Südufer Hengsteysee mit dem SeePark und dem SeeBad (Freibad Hengstey) bildet den Schwerpunkt des Hagener Beitrags zur IGA 2027 und zur Kooperation „Mittleres Ruhrtal“.
Projektentwicklung „Seepark“
Am 10.07.2018 haben der RVR und die Stadt Hagen einen Überlassungsvertrag für die Grundstücksflächen im Bereich des ehemaligen Rangierbahnhofes Hengstey unterzeichnet mit dem Ziel, die öffentliche Nutzung der Flächen für Freizeit und Tourismus langfristig zu ermöglichen bzw. zu sichern. Diese Flächen hat der RVR vom Bundeseisenbahnvermögen (BEV) zu diesem Zweck erworben. Die Flächen sind für die Bahnnutzung gewidmet, was eine Nutzung im Sinne der städtischen Ziele derzeit nicht zulässt. In dem Vertrag zwischen dem RVR und der Stadt Hagen sind Optionen für eine Rückabwicklung vorgesehen, u. a. für den Fall, dass die Flächen ganz oder teilweise nicht entwidmet werden.
Die zunächst in Aussicht gestellte Entwidmung wird derzeit seitens der Bahn abgelehnt, da die DB Energie GmbH und Amprion nach umfassender Standortanalyse ein Umrichterwerk am Standort Hagen planen. Der geeignete Standort ist nach Ansicht der DB Energie GmbH das ca. 20 ha große Bahnareal in der Gemarkung Boele am Südufer Hengsteysee, das nach wie vor zu Eisenbahnzwecken gewidmet ist, das aber die Stadt Hagen gemeinsam mit dem RVR für ein Freizeit- und Erholungsgebiet neu aktivieren möchte und in Kooperation mit dem „Mittleren Ruhrtal“ als ein IGA 2027 Projekt angemeldet ist.
Solange das Grundstück für Bahnbetriebszwecke gewidmet ist, kann es durch die Stadt Hagen baurechtlich nicht überplant werden. Auch vorbereitende Maßnahmen (z. B. Altlastensanierung) mit Hilfe von Förderprogrammen können nicht vorgenommen werden, da eine Entwidmung Voraussetzung wäre.
Da die zu entwickelnde Fläche am Südufer des Hengsteysees im Altlastenkataster liegt, hat die Stadt Hagen aber eine Gefährdungsabschätzung mit einem Sanierungskonzept beauftragt, um im Falle einer Einigung hinsichtlich des Alternativstandortes, nicht unnötig Zeit zu verlieren.
Die Stadt Hagen hat im Einvernehmen mit dem RVR ein Freistellungsverfahren beim Eisenbahnbundesamt (EBA) gemäß § 23 AEG beantragt, das jedoch nur in Teilen positiv beschieden wurde. Die Stadt Hagen hat daraufhin Widerspruch gegen den Bescheid erhoben. Die wesentlichen ehemaligen Bahnflächen wurden von der Freistellung ausgenommen. Die Stadt Hagen hat daraufhin Widerspruch gegen den Bescheid erhoben.
Da aber die Parteien, trotz der gegensätzlichen Interessen hinsichtlich des Grundstücks am Hengsteysee um eine einvernehmliche Lösung bemüht sind, hat sich die Stadt Hagen mit dem EBA darauf verständigt, dass in Anbetracht der laufenden Verhandlungen mit dem Ziel einer einvernehmlichen Regelung, das von der Stadt Hagen betriebene Widerspruchsverfahren gegen die Ablehnung der Freistellung nach § 23 AEG vorerst ruhend gestellt wird. Das Eisenbahnbundesamt hat der Stadt Hagen eine Frist bis zum 19.03.2020 eingeräumt, um ein einvernehmliches Ergebnis zwischen der Stadt Hagen und der DB Energie in o. g. Sache mitzuteilen.
Sollte bis zum 19.03.2020 kein einvernehmliches Ergebnis erzielt worden sein, so würde das Eisenbahnbundesamt nach Aktenlage entscheiden. Es ist derzeit davon auszugehen, dass seitens des Eisenbahnbundesamtes eine negative Entscheidung für die Stadt Hagen getroffen werden würde.
Die über den LOI forcierte Möglichkeit des Angebots einer Alternativfläche hat für die Stadt Hagen dann einen Vorteil, wenn vor dem Planfeststellungsverfahren für das Umrichterwerk eine Entwidmung der für die Entwicklung des Südufers Hengsteysee benötigten Flächen erwirkt wird. Sollte dies nicht der Fall sein, und die DB Energie GmbH erst nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens bereit sein, benötigte Flächen zu entwidmen, wäre mit erheblichen Zeitverzögerungen zu rechnen. Die gewünschten Maßnahmen der Stadt Hagen könnten nicht mehr rechtzeitig zur IGA 2027 realisiert werden.
Mittlerweile konnte in weiteren Gesprächsterminen mit Amprion, der DB Energie GmbH, dem Wirtschaftsbetrieb Hagen (WBH) und dem Ruhrverband eine alternative Fläche in Hagen ausfindig gemacht werden, die sich im Eigentum des WBH befindet und derzeit seitens DB Energie GmbH geprüft wird, ob sie für die Umsetzung des Projektes geeignet ist (s. Anlage).
Für die Durchführung des geplanten Umrichterwerkes ist zusätzlich das Regenklärbecken Bathey zu verlegen. Der WBH betreibt mit dem Regenklärbecken eine Anlage, die wasserrechtlich genehmigt ist und aktuell keinen baulichen Anpassungsbedarf hat. Die Kosten für die Verlegung des Beckens werden von der DB Energie GmbH und Amprion getragen.
Am 25.09.2019 hat ein Planungsgespräch der Stadt Hagen mit dem WBH, dem Ruhrverband und Amprion stattgefunden. Darin haben sich die Anwesenden verständigt, dass der WBH, als Unternehmen der Stadt Hagen, sich bereit erklärt, mit der DB Energie GmbH die Flurstücke 213, 152 und 19 (Waldflächen) in der Gemarkung Boele, Flur 2 gegen Waldflächen der Stadt Hagen zu tauschen, ansonsten zum Bodenrichtwert zu verkaufen, um den Bau des Umrichterwerkes zu ermöglichen. Weiterhin ist festzuhalten, dass es für die Errichtung und den Anschluss der 380 kV-Anlage unabdingbar ist, dass der WBH außerdem das Flurstück 302 in der Gemarkung Boele, Flur 30 vom Ruhrverband erwerben kann.
Der Ruhrverband hat bereits Veräußerungsbereitschaft signalisiert. Die erforderlichen notariellen Kaufverträge sind bereits in Vorbereitung und sollen, die Zustimmung der erforderlichen Gremien vorausgesetzt, zeitnah geschlossen werden.
Unter den o. g. Voraussetzungen, insbesondere auf die Verfügbarkeit und Eignung der WBH-Flächen, wäre die DB Energie GmbH für ihre Planungen nicht mehr auf die im Eigentum des RVR stehende ehemalige BEV-Fläche am Hengsteysee angewiesen. Nach derzeitiger Sachlage würde DB Energie GmbH nach vorläufiger Eignungsprüfung und vor Durchführung des Planfeststellungsverfahrens eine entsprechende Erklärung gegenüber dem EBA abgeben, um so die Freistellung durch den EBA zu ermöglichen.
Das Umrichterwerk der DB Energie GmbH wird laut LOI im Rahmen eines komplexen Planfeststellungsverfahrens zu genehmigen sein. Für ein solches Verfahren ist das Eisenbahnbundesamt als Genehmigungsbehörde zuständig. Nach dem Augenhöheprinzip des § 17 (1) BNatSchG ist dann für die Eingriffsregelung die Bezirksregierung Arnsberg als höhere Naturschutzbehörde im Verfahren TÖB zu beteiligen. Dabei muss mit der Bezirksregierung das Benehmen hergestellt werden.
Vor diesem Hintergrund weist die Untere Naturschutzbehörde Hagen aus Gründen der Rechtssicherheit vorsorglich darauf hin, dass § 15 (1) BNatSchG im verfahren einzuhalten ist. Dieser besagt: „Der Verursacher eines Eingriffs ist verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen. Beeinträchtigungen sind vermeidbar, wenn zumutbare Alternativen, den mit dem Eingriff verfolgten Zweck am gleichen Ort oder mit geringen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu erreichen, gegeben sind. Soweit Beeinträchtigungen nicht vermieden werden können, ist dies zu begründen.".
Hierbei wird betont, dass es bei einem LOI um eine Absichtserklärung geht, die zunächst auf den komplexen Tatbestand hinweisen soll, aber keinesfalls Anspruch auf Rechtsverbindlichkeit erhebt. Es ist geplant, nach grundsätzlicher Zustimmung des Rates, eine umfassende Bürgerinformation durchzuführen, um die Bürger mit den Planungen vertraut zu machen.
Die Inanspruchnahme der vorgeschlagenen Ersatzflächen für das geplante Umrichterwerk (s. Anlage) sind aufgrund der Eingriffe in das Landschaftsbild nicht vollständig unkritisch zu bewerten.
Ohne diese Alternative zu den gewidmeten Flächen, ist eine fristgerechte Umsetzung des IGA Projektes Südufer Hengsteysee als Grundlage für die Zusammenarbeit im „Mittleren Ruhrtal“ allerdings nicht realisierbar. Ein Klageverfahren seitens der Stadt Hagen gegen die versagte Freistellung durch das Eisenbahnbundesamt würde nicht kurzfristig entschieden und auch nicht zwangsläufig positiv für die Stadt Hagen ausgehen.
Nach Aussagen der Bezirksregierung und des RVR würde sich eine Verlagerung des Umrichterwerkes an diesen Standort nicht grundsätzlich negativ auf die Förderfähigkeit des SeeParks auswirken, da im unmittelbaren Umfeld das Thema Energiegewinnung im Wandel der Zeit an verschiedenen Standorten erkennbar ist (Koepchenwerk, Laufwasserkraftwerk). Eine gestalterische Einbindung der Bauvorhaben in den Landschaftsraum im Rahmen der erforderlichen BImSchG / Planfeststellungsverfahrens würde durch die Stadt Hagen weiterhin aufmerksam und kritisch begleitet werden.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung
| |
x | sind nicht betroffen |
Finanzielle Auswirkungen
x | Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
gez. Erik O. Schulz | gez. Henning Keune |
Oberbürgermeister | Technischer Beigeordneter |
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|
| gez. Thomas Huyeng Beigeordneter |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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75,8 kB
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2
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öffentlich
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221,1 kB
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3
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öffentlich
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395,6 kB
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4
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öffentlich
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4,2 MB
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28.01.2020 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen
Beschluss:
Hinweis: Der Naturschutzbeirat beschließt getrennt über die drei Beschlussvorschläge.
1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
| |
x | Zur Kenntnis genommen |
| |
2. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Entwicklung des Südufers Hengsteysee bezüglich eines Alternativstandortes für die Errichtung eines Umrichterwerkes eine Absichtserklärung in Form eines „Letter of Intent“ (LOI), wie sie dieser Vorlage in einer Entwurfsfassung beigefügt ist, gegenüber der DB Energie GmbH abzugeben.
Abstimmungsergebnis:
| |||
x | Einstimmig abgelehnt | ||
| |||
Dafür: | 0 | ||
Dagegen: | 9 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||
Ergänzung:
Der Naturschutzbeirat fordert die Anwendung der naturschutzrechtliche Eingriffsregelung (Ablaufschema) im weiteren Verfahren. Durch den „Letter of Intent“ wird das Verwaltungshandeln zukünftig eingeschränkt, die Entscheidungsunabhängigkeit geht verloren.
3. Die Stadt Hagen tritt der Kooperation „Mittleres Ruhrtal“ bei. Die Verwaltung wird beauftragt im Rahmen der IGA 2027 diese Kooperation gemeinsam mit den Nachbarstädten weiterzuentwickeln.
Abstimmungsergebnis:
| |||
x | Einstimmig beschlossen | ||
| |||
Dafür: | 9 | ||
Dagegen: | 0 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||
Hinweis: Herr Boeker war bei der Abstimmung nicht anwesend.
04.02.2020 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Beschlussfassung wird in die Sitzung des Rates am 13.02.2020 verschoben.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
SPD | 5 |
|
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CDU | 5 |
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Bündnis 90/ Die Grünen | 2 |
|
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Hagen Aktiv | 1 |
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Die Linke | 1 |
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AfD | - |
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FDP | - |
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BfHo/Piraten Hagen | 1 |
|
|
| |||
X | Einstimmig beschlossen | ||
| |||
Dafür: | 15 | ||
Dagegen: | 0 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||