04.02.2020 - 7.3 - Grundstückskaufverträge im Rahmen der Entwick...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.3
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 04.02.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB5/P - Projektmanagement
- Bearbeitung:
- Irini Vassiliadis
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Panzer sagt, dass sich aus der Vorlage verschiedene Fragen ergeben. Bei dem Vorschlag das Umspannwerk und Umrichterwerk an anderer Stelle zu errichten habe die Fraktion der Grünen doch bedenken. Südlich der Bahnanlagen, das Naturschutzgebiet Uhlenbrock beschneidend und nördlich das Böhfeld wird ein 380 KV Umspannwerk der Amprion geplant. Nördlich dieses Gebietes, zwischen den Gleisen wird das Umrichterwerk der DB geplant. Er fragt nach was Idas für eine Schnittstelle sei, was übergibt Amprion an die Deutsche Bahn. Sind das 110.000 Volt Höchstspannung. Wenn dies so ist lautet seine Frage ob diese 110.000 Volt nicht von einem anderen Umspannwerk, z.B. Garenfeld, an diesen Punkt herangeführt werden können. Dadurch könnte man den Eingriff in Natur und Landschaft an dieser Stelle vermeiden. Die Fraktion der Grünen wird einem Umspannwerk an dieser Stelle nicht zustimmen. Das Umrichterwerk ist auch bedenklich aber diesem könnten sie zustimmen, wenn dadurch der Güterbahnhof realisiert würde. Vor der Ratssitzung sollten diese Punkte noch geprüft werden.
Herr Keune führt aus, dass die Möglichkeiten schon im Frühstadium geprüft wurden und die DB ist nicht bereit den Mehraufwand für den zweiten Vorschlag zu tragen.
Herr Panzer sagt, wenn das Umspannwerk an dieser Stelle errichtet werde, wird die Verlagerung des Klärbeckens 2. Mio. € kosten. Deshalb würden ihn die Zahlen schon interessieren.
Herr Dr. Ramrath fragt nach, ob es möglich ist die Zahlen noch bis zur Ratssitzung zu bekommen.
Herr Keune sagt dies zu.
Herr Bögemann weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich hier um ein Landschaftsschutzgebiet handele. Im weiteren Verfahren, wenn das Umspannwerk und Umrichterwerk gebaut werden, wird sich auch die Bezirksregierung dazu äußern. Dann wird sich die Frage stellen ob das Vorgehen so richtig ist. Das Flurstück 16 wurde zeichnerisch dargestellt aber in der Auflistung bei dem LOI nicht aufgelistet. Es sind ca. 30.000 qm die an Natur und Wald vernichtet werden wenn dieses Werk dorthin gebaut wird. Er regt an, einen anderen Standort für das Umspannwerk zu wählen. Herr Bögemann fragt nach, was den schon an neuer Planung für das Gelände vorliegt und verweist auf einen schon bestehenden Entwurf von Herrn Roß. Diese Planung sollte man den neuen Planungen entgegen stellen. Der Naturschutzbeirat wird diesem LOI nicht zustimmen.
Herr Dr. Ramrath erläutert, dass er auf einen wichtigen Passus in dem LOI hinweisen möchte, § 1 letzter Satz. Wenn dies so unterschrieben werde, findet hier eine Risikoverlagerung statt. Die Bahn wird eine Freigabeerklärung erteilen und dadurch eine weitere Planung ermöglichen. Die hier angesprochene Frage, ob dies zu dem Bau eines Umrichterwerkes führt, liegt dann bei der Bahn.
Herr Schmidt weißt auf den § 5 des LOI hin. Hier müsse noch genauer definiert werden, wer diese Kosten ersetzen soll und ergänzt werden.
Herr Meier sagt, dass man hier ein Abwägungsdefizit habe. Sie können hier nicht entscheiden, da ihnen die Alternativen nicht bekannt seien. Herr Panzer hat schon einen Alternativvorschlag gemacht. Für eine zweite Variante könnte man sich auch eine Fläche hinter dem ehemaligen Bahnhof Hengsteysee vorstellen. Es ist bedauerlich, dass bisher keine Gesamtplanung vorgestellt wurde. Denn über diese Situation diskutiere man hier schon längere Zeit. Ohne eine Darstellung der Planung / Alternativplanung ist es sehr schwierig hier zu entscheiden. Die Bauwerke die entlang der Dortmunder Straße entstehen prägen das Landschaftsbild. Sollte dieses Projekt scheitern, benötige man auch Alternativen für die Nutzung der Fläche. Er bemängelt auch, dass keiner sich zu der Größe, Meterangaben, eines Umrichterwerkes äußert.
Herr Keune erläutert, dass die Eingriffsregelungen beachtet werden. Nachdem die Freistellung des Geländes erfolgt ist werden die entsprechenden Planungsverfahren / Genehmigungsverfahren durch DB – Energie und Amprion durchgeführt. Die von den Mitarbeitern gemachten Planungen sind nicht verworfen worden. Auf diesen Planungen wurde aufgebaut. Die Planungen wurden nur nicht weiter vertieft, da man bisher nicht Herr des Verfahrens „Auf dem Seepark“ sei. Bisher war geplant erst eine Altlastensanierung durchzuführen. Diese konnte noch nicht in Auftrag gegeben werden, da die Freistellung noch nicht erfolgt ist. Die Planungen werden in den verschiedenen Beteiligungsverfahren und Wettbewerben ausgearbeitet und vorgestellt werden. Das Vorhaben, dieses Umspannwerk auf dem Gelände des Seeparks zu platzieren ist planerisch untersucht worden. Diese Anlagen lassen sich vom Landschaftsbild her nicht einbinden. An dem Standort an der Dortmunder Straße lässt sich dies mit einer Gehölzpflanzung besser verwirklichen. Er verweist auf den Beschluss des Ausschusses zu dem Gelände des „Böhfeld“. Man habe bei der Bezirksregierung als Fördermittelgeber nachgefragt, wie sich dieser zu den gewählten Standorten positioniert. Man habe die Auskunft bekommen, bei einer Integration der Umspannwerke würde eine Förderung aufgrund der Störung des Landschaftsbildes nicht in Betracht kommen. Während man diese Bedenken für den Standort an der Dortmunder Straße nicht habe.
Herr Klepper sagt, dass man schon sehr lange versucht dieses Gebiet zu entwickeln. Ohne eine Entwidmung ist das Gelände nicht entwicklungsfähig. Wenn man mit diesem LOI, ohne Garantien an die Bahn oder Amprion, die Freistellung bekommt ist dies eine ganz hervorragende Sache. Dies muss kurzfristig und schnell entschieden werden. Danach werden die Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden. Alle Bedenken die das Naturschutzgebiet betreffen, werden in diesen Verfahren geklärt werden. Es ist wichtig hier die Freistellung zu erhalten um die Planungen, auch für die IGA, voran bringen zu können.
Herr König erklärt, dass im UWA diese Vorlage als Tischvorlage ausgelegt wurde. Nun habe er aber noch Fragen dazu. In dem Beschlussvorschlag, Ziffer 3, steht, dass die Stadt Hagen der Kooperation beitritt. In der Vorlage steht, dass dies schon geschehen sei. Hier müsse man auf die Formalien achten. Der LOI wird noch von der DB geprüft. Wenn die DB hier noch Änderungen einbringt, stellt sich die Frage ob der Vertragsentwurf hier nochmal beraten werde, oder werde man hier einen „Freibrief“ beschließen. In der Vorlage steht, dass die DB die Kosten für die Verlagerung des Regenrückhaltebeckens trägt. Dies ist aber im LOI so nicht explizit dargestellt und müsste noch geklärt werden. Es wird auf ein Strategiepapier für die Entwicklung des „mittleren Ruhrtal“ verwiesen, welches die anderen Städte entwickelt haben. Hier heißt es, die Stadt Hagen könne sich mit ihrer Maßnahme anschließen. Er möchte wissen welche Maßnahmen dies sind. Sind das die Maßnahmen zur Aufwertung des Hengsteyseebades und die geplante Gastronomie. Was ist dort konkret vorgesehen? Er hat auch noch die Frage, was versteht man unter einer „ganzheitlichen Destinationsentwicklung“. Letztendlich stellt sich ihm die Frage, ob die wirtschaftlichen Risiken geklärt sind, ist das was sie sich an Zeitvorsprung versprechen mit der Freigabe des Geländes geklärt und sind diese Vorstellungen mit der IGA 2027 zu realisieren. Man habe jetzt schon 2020 und noch keine ausgereifte Planung die man umsetzen kann. Von daher ist er der Meinung dass man dies heute noch nicht entscheiden solle.
Herr Keune antwortet darauf wie folgt. Die Bahn verhandelt im Moment noch den Textentwurf nach. Spätestens im Rat wird der überarbeiteteTextentwurf vorliegen, der auch Unterschrieben werde. Die Entscheidung liegt beim Rat. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob man sich an der IGA 2027 mit einem Beitrag beteiligen wolle. Die Verwaltung hat diese mit einem klaren ja beantwortet. Wenn diese Frage in der Politik auch mit „Ja“ beantwortet wird, dann müsse man der Vorlage zustimmen weil es keine Alternativen dazu gebe. Die Fragen, wie man im Einzelnen das Ziel erreicht, könne nicht direkt beantwortet werden, weil man z.Zt. nicht handlungsfähig sei. Man kann es auf ein Klageverfahren ankommen lassen, dieses würde aber erst in ca. drei Jahren zu einem ersten Urteil kommen. Dann brauche man nicht mehr über die IGA 2027 zu reden. Eine vorgezogene Planung um dann doch noch bei der IGA die Maßnahmen unterbringen zu können, würde im 6 stelligen Bereich liegen. Diese Planung würde schon an der Altlastensanierung scheitern, da man diese ohne eine Freistellung der Fläche nicht in Auftrag geben könne.
Herr Romberg führt aus, dass es auch der politische Wille sei, sich an der IGA zu beteiligen. Wenn man sich beteiligen wolle, ist, so habe er es verstanden, dieser Beschluss alternativlos. Die in Gesprächen und Diskussionen aufgeführten Alternativen sind bestimmt bedenkenswert. Wenn man weiter kommen wolle, müsse man hier zustimmen.
Herr Ludwig sagt, dass die unterschiedlichen Dinge miteinander vermischt werden. Wenn er die entsprechenden Signale aus Berlin richtig deutet, wird es in Zukunft eine Entwidmung solcher Flächen nicht mehr geben. Wenn er die Planungen an dieser Stelle sieht, stellt er fest wie wenig Profihaft diese ausgeführt wurde. Er wünscht sich eine Gesamtbetrachtung für das komplette Projekt entlang der Dortmunder Straße. Wenn er hier hört, dass dies der Einstieg in die Entwicklung des Böhfeld sei, dann kann er versichern, dass die Grünen dem nicht zustimmen werden. Es werden alternative Planungsvorschläge gewünscht. Sie werden dem Beschlussvorschlag in Punkt 2. nicht zustimmen.
Herr Meier erklärt, dass die Fraktion der SPD dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen werde, sie werden sich enthalten. Es sind noch Fragen offen, die bis zur Ratssitzung beantwortet werden sollten. Das LOI sollte mit den neuen Aussagen zu den Kostenfragen vorgelegt werden. Er wünscht sich auch eine Aussage der Bezirksregierung zu den Fördermöglichkeiten. Dies würde in die Entscheidung mit einfließen.
Herr Hoffmann sagt, dass man dem Beschluss nicht zustimmen werde. Es sind viele Fragen noch nicht geklärt. In der Sitzung wurde schon dargestellt, dass hier Einschnitte ins Landschaftsbild dargestellt werden. Das Wort alternativlos habe er schon mehrfach hier gehört, da müsse man schon aufmerken. Bevor hier keine Alternativen vorgestellt wurden, werde man diesem Beschluss nicht zustimmen.
Frau Masuch befürwortet ebenfalls eine Entscheidung im Rat, um wenn möglich bis dahin einige der offenen Fragen zu klären
Herr Panzer erinnert an seine zu Beginn der Sitzung gestellten Fragen. Der Ausschuss möge beschließen, die Verwaltung zu bitten, zu prüfen ob die Schnittstelle zum Umrichterwerk der Bahn von Amprion mit einer Freileitung, von dem Umspannwerk Garenfeld bedient werden kann. Dies sollte man Kostenmäßig dem Bau des Umspannwerkes gegenüberzustellen. Hier könne man heute nicht abschließend beschließen, das müsse dann der Rat in seiner nächsten Sitzung machen.
Herr Dr. Ramrath führt aus, dass Herr Keune zugesagt habe die technische Variante bis zur Ratssitzung nochmal zu prüfen.
Herr Dr. Ramrath unterbricht die Sitzung für eine Beratungspause.
Herr Dr. Ramrath erklärt, es wird vorgeschlagen den Beschluss in den Rat zu verschieben.
Anlagen zur Vorlage
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