Beschlussvorlage - 0837/2019

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Von einer Beschränkung des Verkehrs ist abzusehen.

Reduzieren

Sachverhalt

 

Begründung

 

Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 02.07.19 die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob für Anlieferungsverkehre im Eschenweg und Auf dem Kuhl eine Beschränkung der Tonnage auf 3,5t möglich ist. Das Ergebnis ist im Stadtentwicklungsausschuss vorzustellen.

 

Mit einer Tonnagebeschränkung würde die Andienung des Altenheims beeinträchtigt.

 

Gemäß Bebauungsplan 13/78 Abschnitt A und B- Teil 1 besteht ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zugunsten des AWO Seniorenheims Hagen Helfe Helmut Turck in der Johann-Friedrich-Oberlin-Str. 11 (Altenkrankenhaus).

 

Die Senioreneinrichtung ist somit von Anfang an so konzipiert worden, dass die Erschließung über den Eschenweg für die Anlieferung gesichert ist. Die Andienung erfolgt somit über Auf dem Kuhl, Eschenweg und nicht über die Pappelstraße/ Friedrich- Oberlin- Straße.

 

Lediglich die fußläufige Erreichbarkeit erfolgt über die Johann- Friedrich- Oberlin- Straße.

 

Die Angelegenheit wurde in der Vergangenheit bereits im Beschwerdeausschuss und in der Bezirksvertretung Nord diskutiert.

 

Die Anwohner monieren, dass es für Kinder gefährlich sei, den Eschenweg zu queren, da die LKW zwei Tiefgaragenausfahrten und den Kindergarten passieren müssten, weiterhin würden die LKW den Eschenweg wieder rückwärts verlassen. Die Straße Auf dem Kuhl hat keinen Gehweg.

 

Zudem entstünde durch den Anlieferungsverkehr eine Lärmbelästigung.

 

Der Bereich liegt in einer Tempo- 30- Zone. 

 

Die Straßenverkehrsbehörden können nach §45 Abs. 1 StVO zwar grundsätzlich den Verkehr zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen beschränken, verbieten und umleiten. Voraussetzung ist jedoch die Feststellung, dass tatsächlich Grenzwerte überschritten werden.

 

Für Lärm liegt die Zumutbarkeitsgrenze tagsüber bei 50 dB (A) und nachts bei

35 dB(A). 

 

Es wurde nach Rücksprache mit dem Rechtsamt versucht, Lärmmessungen zu beauftragen. Nach Auskunft der Gemeinsamen Unteren Umweltschutzbehörde sind dafür jedoch konkrete Beschwerdeführer  bzw. Wohnorte erforderlich, da direkt in dieser Höhe der entsprechende Wert zu ermitteln ist.

 

 

 

Weiterhin kann aus dem Messergebnis nicht geschlossen werden, ob (bei einer evtl. Überschreitung) der Immissionsrichtwert für Lärm zur Nachtzeit durch den Einsatz von 3,5 t- LKW eingehalten werden kann. Dieses ist nur durch ein Lärmgutachten möglich.

 

Um das tatsächliche Verkehrsaufkommen des Altenheims genauer einschätzen zu können, wurde der Leiter des Seniorenzentrums kontaktiert.

 

Von dort wurde mitgeteilt, dass das Heim wöchentlich nur sechsmal mit LKW angefahren wird. In früheren Zeiten lagen diese Anlieferungszeiten doppelt so hoch.

 

Über den Anlieferungshof dienen nur noch drei Firmen an. Eine Firma fährt bereits mit einem 7,5t- Fahrzeug. Die beiden anderen Firmen können derzeitig ihre Anlieferungsfahrzeuge nicht umstellen, da das Haus in einer festen Tour zwischen  Köln und Dortmund eingeplant ist. Dadurch können bedingt die Anlieferungszeiten beeinflusst werden, aber nicht die Wahl des Fahrzeugs. Beide Firmen verneinen aktuell Fahrten mit größeren Fahrzeugen.

 

Die Firmen sind gehalten, nicht vor 6.00h anzuliefern.

 

Zudem muss kein LKW rückwärtsfahren, da das Grundstück am Helmut- Turck- Zentrum ausreichend Fläche bietet, dass alle LKW auf dieser Fläche vor- und rückwärts rangieren können. Dieses wird nach Auskunft des Heimleiters auch in der Regel so praktiziert. Falls dieses nicht eingehalten wird, wird dieses sofort reklamiert.

 

Unter Berücksichtigung des geringen LKW- Verkehrsaufkommens wird eine weitergehende Verkehrsbeschränkung als nicht erforderlich erachtet.

 

 

 

gez.

Thomas Huyeng

(Beigeordneter) 

 

 

 

 

Reduzieren

Auswirkungen

 

Loading...

Beschlüsse

Reduzieren

17.09.2019 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss verweist den Tagesordnungspunkt an den Ausschuss  für Umwelt, Stadtsauberkeit, Sicherheit und Mobilität.

Eine planungsrechtliche Handlungsgrundlage hält der Stadtentwicklungsausschuss für nicht gegeben.

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

4

 

 

CDU

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

1

 

 

AfD

1

 

 

FDP

1

 

 

BfHo/Piraten Hagen

1

 

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

16

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

Erweitern

24.09.2019 - Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung

Reduzieren

25.09.2019 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - geändert beschlossen

Geänderter Beschluss:

 

Die BV-Nord nimmt die Vorlage zur Kenntnis. Die weitere Beratung findet im Ausschuss für Umwelt, Stadtsauberkeit, Sicherheit und Mobilitäs statt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

5

-

-

CDU

4

-

-

Bündnis 90/ Die Grünen

1

-

-

Hagen Aktiv

2

-

-

Die Linke

-

-

-

 

 

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

12

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

Erweitern

30.10.2019 - Umweltausschuss - vertagt

Erweitern

27.11.2019 - Umweltausschuss - vertagt

Erweitern

29.01.2020 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen