Beschlussvorlage - 0549/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die vorliegenden Richtlinien der Stadt Hagen zur Förderung der Begegnungsstätten und deren Anlage. Die Richtlinien sind als verbindliche Anlage der Budgetverträge mit den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege zu betrachten.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

Die Stadt Hagen fördert seit Jahren die Arbeit der Begegnungsstätten in Hagen, indem sie hierfür Zuschüsse gewährt. Die Richtlinien der Stadt Hagen zur Förderung der Begegnungsstätten aus dem Jahr 2003 bilden die Grundlage für die Arbeit der Begegnungsstätten. Nun wurden die Richtlinien gemeinsam mit Vertretern der Wohlfahrtsverbände überarbeitet und angepasst.

 

Begründung

Am 31.12.2018 lebten rund 55.200 Menschen im Alter von 60 Jahren und älter in Hagen. Der demographische Wandel macht sich auch in Hagen bemerkbar: Nach Schätzungen des Statistischen Landesamtes (IT NRW) werden 2030 fast 61.000 Senioren ab 60 Jahre in Hagen leben. Nach den Schätzungen von IT NRW wird Hagen dann nur noch 184.500 Einwohner haben. Das heißt, dass ein Drittel der Hagener Bevölkerung 60 Jahre und älter sein wird. Kreise, kreisfreie Städte und Gemeinden tragen hier eine große Verantwortung: Im Rahmen der Daseinsvorsorge müssen sie dafür sorgen, dass es diesen Menschen gut geht. Nach dem Sozialgesetzbuch (§ 71 SGB XII) ist vorgeschrieben, dass den alten Menschen von Seiten der Kommunen Altenhilfe gewährt werden soll. Die Altenhilfe soll dazu beitragen, Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu verhüten oder zu mildern. Alte Menschen sollen so die Möglichkeit erhalten, selbstbestimmt am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen. Zur Altenhilfe gehören u. a. Beratung und Unterstützung im Vorfeld und im Umfeld von Pflege und zur Inanspruchnahme altersgerechter Dienste, aber auch Leistungen zum Besuch von Veranstaltungen oder Einrichtungen, die der Geselligkeit, der Unterhaltung, der Bildung oder den kulturellen Bedürfnissen alter Menschen dienen.

 

Aus dieser Verpflichtung heraus zahlt die Stadt Hagen Zuschüsse für die Begegnungsstätten der Wohlfahrtsverbände und der Kirchengemeinden in Hagen. Auch in Zukunft wird die Arbeit der Begegnungsstätten wichtig bleiben. Die offene Seniorenarbeit folgt dem übergeordneten Ziel, allen älteren Menschen eine möglichst lange selbständige und selbstbestimmte Lebensführung und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen.

 

In einem Workshop am 05.06.2018, an dem Leiter und Mitarbeiter der Begegnungsstätten und Mitarbeiter der Verwaltung teilnahmen, wurden Ziele und Aufgaben nach den bisherigen Richtlinien der Stadt Hagen zur Förderung von Begegnungsstätten betrachtet und überlegt, wie die Begegnungsstätten zukunftsfähig aufgestellt werden können.


Als Ergebnis wurde Folgendes festgehalten:

Die Begegnungsstätten erfüllen in unserem Gemeinwesen weiterhin eine wichtige Aufgabe. Ziele und Aufgaben der Richtlinien sind grundsätzlich auch heute noch aktuell, jedoch haben sich Schwerpunkte und Ausprägungen verschoben.

Die Begegnungsstätten sind mit ihren Angeboten sehr flexibel geworden und haben sich an die Bedürfnisse und Wünsche der „jungen Alten“ angepasst. So werden zahlreiche Fortbildungen und Kurse angeboten. Ein wichtiges Arbeitsfeld der Begegnungsstätten ist die Vermittlung von Hilfen und Beratung für Senioren. Darüber hinaus bieten sie für hochbetagte Menschen die Möglichkeit, auch weiterhin soziale Kontakte zu pflegen. Bei der Arbeit der Begegnungsstätten sind Kooperationen und Vernetzungen mit anderen Partnern, wie z. B. Sportvereinen und der VHS sinnvoll und sollten künftig ausgebaut werden.

Die Begegnungsstätten möchten weiterhin bezahlbare Angebote unterbreiten. Die Angebote müssen niederschwellig, offen und erreichbar sein. Wichtig für die Besucher sind soziale Netzwerke und persönliche Kontakte. Zielgruppe sind die Menschen 55+, nach oben hin gibt es keine Grenze. Die Begegnungsstätten sollen für alle Gruppen offen sein, dabei sind generationsübergreifende und interkulturelle Angebote wichtig. Auch die Bedeutung der Quartiersarbeit ist in diesem Zusammenhang hervorzuheben. Partizipation wird auch zukünftig in den Begegnungsstätten gelebt, Angebote werden auf Vorschlag und unter Einbeziehung der Besucher entwickelt.

Im Arbeitskreis der Begegnungsstätten sprechen die Anbieter ihre Angebote untereinander ab, damit nicht mehrere gleiche Angebote in einem Stadtteil vorgehalten werden.


Den Begegnungsstätten ist Planungssicherheit wichtig. Damit alle Verbände ihre Begegnungsstätten künftig weiterführen können, müssen die Zuschüsse verlässlich gewährt werden. Dabei sind Anpassungen an die Lohnentwicklung erforderlich.

 

In Hagen gibt es jeweils eine hauptamtlich geführte Begegnungsstätte des Caritasverbandes, der Diakonie Mark-Ruhr GmbH, des Deutschen Roten Kreuzes und des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes. Die Arbeiterwohlfahrt unterhält vier hauptamtliche Begegnungsstätten mit insgesamt vier Filialen. Darüber hinaus gibt es 27 ehrenamtlich geführte Begegnungsstätten. Insgesamt 290 ehrenamtliche Mitarbeiter engagieren sich in den hauptamtlich und ehrenamtlich geführten Begegnungsstätten. Eine wichtige Aufgabe der hauptamtlichen Mitarbeiter ist es, die Ehrenamtlichen in ihrer Arbeit zu begleiten und zu fördern.

 

Für die Jahre 2018 und 2019 hatte der Sozialausschuss in seiner Sitzung am 06.02.2018 beschlossen, die Zuschüsse für die Begegnungsstätten in den Jahren 2018 und 2019 jeweils um 2 % zu erhöhen.


Nunmehr wurden in Zusammenarbeit mit Vertretern der Begegnungsstätten und der AG der Wohlfahrtspflege die Richtlinien für die Begegnungsstätten überarbeitet und an die aktuellen Gegebenheiten angepasst. Dabei wurde festgestellt, dass die Arbeit auf Dauer nur dann gesichert werden kann, wenn dauerhaft Anpassungen an die Lohnentwicklung erfolgen.

Es wird daher vorgeschlagen, für die Zuschüsse eine Dynamisierung von jährlich
2 % festzuschreiben.

 

In den vergangenen Jahren mussten mehrere ehrenamtlich geführte Begegnungsstätten schließen, weil die ehrenamtliche Leitung ausgeschieden ist und eine neue Leitung nicht gefunden werden konnten. Die vorhandenen Begegnungsstätten sollten daher auf jeden Fall bestehen bleiben und entsprechend gefördert werden. Aus diesem Grund sollen die Fördervoraussetzungen geändert werden: Hauptamtliche Begegnungsstätten müssen nun nur noch mindestens an 27 Stunden wöchentlich geöffnet haben (bislang 30 Stunden), ehrenamtlich geförderte Begegnungsstätten müssen durchschnittlich an mindestens vier Stunden in der Woche geöffnet haben (bislang sechs Stunden an mindestens zwei Tagen). Die Bestimmung, dass jede ehrenamtlich geförderte Begegnungsstätte mindestens ein kommunikationsförderndes und ein weiteres Angebot vorhalten muss, entfällt. Für neu in die Förderung aufzunehmende ehrenamtlich geführte Einrichtungen oder bei Umbauten von ehrenamtlich geführten Einrichtungen entfällt die zwingende Barrierefreiheit. Durch die Änderungen können zwei weitere ehrenamtlich geführte Begegnungsstätten in die Förderung aufgenommen werden. Da fünf ehrenamtlich geführte Begegnungsstätten jedoch seit 2011 schließen mussten, werden auch weiterhin weniger Begegnungsstätten gefördert als im Jahr 2011.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

Kurzerläuterung:

Auch Menschen mit Behinderung sind betroffen, da ein Teil der älteren Mitbürger körperliche Einschränkungen aufweist.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

 

Maßnahme

X

konsumtive Maßnahme

 

 

Rechtscharakter

X

Vertragliche Bindung

 

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

1.31

Bezeichnung:

Soziale Leistungen

Produkt:

1.31.31.40

Bezeichnung:

Förderung Träger der Wohlfahrtspflege

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

2019

2020

2021

2022

Ertrag (-)

 

Aufwand (+)

531 800

358.313,76 €

367.178,04

374.521,60

382.012,03

Eigenanteil

 

358.313,76 €

367.178,04

374.521,60

382.012,03

 

 

 

 

 

 

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert Der Sachverhalt wird in der Planung 2020 / 2021 bis auf die Dynamisierung berücksichtigt. Die Dynamisierung kann im Budget von 55 aufgefangen werden.

 

 

 

gez. Erik O. Schulz

gez. Margarita Kaufmann

Oberbürgermeister

Beigeordnete

 

Bei finanziellen Auswirkungen:

 

gez. Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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12.11.2019 - Seniorenbeirat - ungeändert beschlossen

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26.11.2019 - Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie - ungeändert beschlossen

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28.11.2019 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen