12.11.2019 - 5 Änderung der Richtlinien der Stadt Hagen zur Fö...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Sauerwein verweist auf die Vorlage in der umfassend dargestellt sei, wie die Begegnungsstätten ausgestattet sind. Mit der Vorlage werde nun eine Dynamisierung der Zuschüsse an die Wohlfahrtsverbände vorgeschlagen.

Herr Homm fragt, ob die Begegnungsstätten flächendeckend arbeiten würden. Frau Gleiß antwortet, dass die angestrebte flächendeckende Versorgung nicht erreicht sei. Es sei leider im Gegenteil so, dass ehrenamtlich geführte Begegnungsstätten schließen müssten, weil eine ehrenamtliche Leitung aufgebe und ein Ersatz nicht gefunden werden kann. Herr Ludwig führt aus, dass es in Hagen von der AWO vier hauptamtlich geführte Begegnungsstäten mit jeweils einer Filiale gebe. Frau Kieliba führt auf, welche Begegnungsstätten der AWO durch eine hauptamtliche Leitung geführt werden: Boelerheide und Altenhagen, Kulturhof Emst, Vorhalle, Hohenlimburg, Schultenhof Eilpe, Oller Dreisch und Haspe.

Herr Ludwig richtet seinen Dank an Fachbereich Jugend und Soziales, man habe sehr konstruktiv zusammen gearbeitet. Vorgeschlagen werde nun eine Dynamisierung der Zuschüsse um jährlich 2 %. Dies sei nicht unbedingt kostendeckend, aber dennoch erfreulich.

 

Frau Sauerwein verliest den Beschlussvorschlag und stellt ihn zur Abstimmung.

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Beschluss:

Der Seniorenbeirat empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die vorliegenden Richtlinien der Stadt Hagen zur Förderung der Begegnungsstätten und deren Anlage. Die Richtlinien sind als verbindliche Anlage der Budgetverträge mit den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege zu betrachten.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

21

Dagegen:

./.

Enthaltungen:

./.

 

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Anlagen zur Vorlage