Beschlussvorlage - 1105/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Der Bericht der Verwaltung zur Vorhabenabsicht einer zweiten Eventhalle wird zur Kenntnis genommen.

2. Die von der Verwaltung vorgeschlagene Vorgehensweise zur Ausübung des Vorkaufsrechtes wird mitgetragen. Die Erweiterung der Eventhalle am Standort „Schlachthofareal“ wird unter Einhaltung der Rahmenbedingungen bei geänderter Konzeption befürwortet.

 

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Sachverhalt

 

Kurzfassung

Ein Investor ist auf die Verwaltung mit dem Wunsch zugekommen, in der Nähe der bestehenden „Eventhalle - Hageneine weitere  „Eventhalle“ zu realisieren, die die Schaffung von großflächigen Parkplätzen auf dem gesamten Gelände erfordert.

 

Die Konzeption und die Planung  einer weiteren Eventhalle an der Rehstraße und der damit verbundenen Neuordnung auf dem ehemaligen Schlachthofgelände in Wehringhausen entsprechen zum Teil nicht den aus dem INSEK Soziale Stadt Wehringhausen abgeleiteten und beschlossenen städtebaulichen Zielsetzungen für das Areal.

 

Um sein Vorhaben auf dem Schlachthofareal zu realisieren, benötigt der Investor Flächen für den ruhenden Verkehr. Derzeit liegt der Stadtverwaltung für das Grundstück Gemarkung Hagen, Flur 23, Flurstück 536 ein Kaufvertrag vor. Auf dem Grundstück sollen laut Planungskonzept des Investors 78 der erforderlichen 398 Stellplätze entstehen.

 

 

Begründung

 

Ausgangslage

 

Anlass für die Erweiterung der Eventhalle

Vor dem Hintergrund der sehr guten Auslastung der bestehenden Eventhalle besteht der Wunsch, am Standort „Schlachthof“ das Angebot deutlich auszuweiten. Die  Eventhalle -  Hagen ist in einer Bestandsimmobilie (Sozialgebäude/Mitarbeiterkantine der Enervie)  genehmigt worden. Auf Grund der Bestandssituation ist die Barrierefreiheit nur über eine Aufzugsanlage gewährleistet und nicht ebenerdig, was die Logistik bei Großveranstaltungen erschwert. Der Investor möchte zukünftig größere Veranstaltungen auf ebenerdigem und multifunktionalem Raum abhalten können.

 

 

Planung:

Der Investor betreibt gegenwärtig die „Eventhalle – Hagen“ an der Rehstraße. Laut Investor sind die Auslastungszahlen seit der Eröffnung so gut, dass eine Standorterweiterung notwendig ist. Das Vorhaben mit einer Grundfläche von ca. 2300 m² soll die Kriterien der Ebenerdigkeit, Zielgröße, Multifunktionalität und Ausstattungsqualität erfüllen und auf einer Ebene unmittelbar auf der benachbarten Parkplatzfläche realisiert werden. Um Flächen für den Ruhenden Verkehr nachzuweisen, ist eine flächenmäßige Ausweitung erforderlich (siehe Konzeptplan Investor). Der Investor möchte diese Stellplatzflächen auf dem Schlachthofareal nachweisen und ist mit dortigen Eigentümern in aktiven Gesprächen.

 

 

 

 

Planerische Vorgaben

Im Entwurf des neuen Regionalplanes ist die Gesamtfläche als „Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB)“ festgelegt. Im aktuellen Flächennutzungsplan der Stadt Hagen wird das Schlachthofareal als gewerbliche Baufläche dargestellt.

Seit Dezember 2012 ist Wehringhausen in das Förderprogramm „Soziale Stadt“ aufgenommen. Mit verschiedenen städtebaulichen Maßnahmen der Sozialen Stadt erfährt der Ortsteil zur Zeit an unterschiedlichen Stellen eine städtebauliche Aufwertung.

 

Mit der Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzepts 2017 für den Stadtteil Wehringhausen ist u.a. für das Schlachthofareal eine neue städtebauliche Entwicklung vorgesehen. Hier werden derzeit die Potentiale des „Kreativ.Quartier“-Ansatzes ermittelt. Dabei wird für das Schlachthof-Areal langfristig die Option eines Zentrums für Kunst-, Kultur- und Jugendszene angedacht. Hierbei liegen die Immobilienentwicklung und Neugestaltung brachgefallener Liegenschaften im Fokus. Aufgrund der Zuwegung zum S-Bahnhaltepunkt und weiterer Maßnahmenschwerpunkte im Umfeld werden Potentiale für das Gebiet gesehen, die es mit Einsatz von Fördermitteln auszubauen gilt. Für den Erwerb der Fläche stehen zur Zeit keine Zuschüsse aus dem Programm „Soziale Stadt“ zur Verfügung. Gegenwärtig befinden sich abgesehen von der östlichen Eingangsfläche an der Minervastraße alle Flächen in privatem Eigentum und sind für die Stadt Hagen trotz der teilweise öffentlichen Widmung nicht greifbar. Die zukünftige Entwicklung wird wesentlich von den Eigentümern bestimmt. Beim Dialog mit den Eigentümern wird die Stadt von NRWurban im Rahmen des Flächenpools NRW unterstützt.

 

 

1. Planungshistorie

Die Potentialfläche ist bereits im integrierten Handlungskonzept „Soziale Stadt Wehringhausen“ von  2008 bzw. bei der Fortschreibung (INSEK 2017) enthalten. Unter dem Titel „Neues Schlachthofareal“ wird eine nachhaltige Revitalisierung des Areals empfohlen, welche Immobilienentwicklung und zivilgesellschaftliche Stadtteilentwicklung miteinander verzahnt. So können Nutzer flexibel nutzbare Gewerbeeinheiten zu vergünstigten Konditionen anmieten, sofern sie sich bereiterklären, gemeinnützige Arbeit in den umliegenden Quartieren zu leisten.

 

 

2. Herausforderungen / Zielsetzung

Aufbauend auf der Fortschreibung INSEK „Soziale Stadt Wehringhausen“ aus 2017 und dem Modellprojekt „Das Schlachthofareal“ aus dem ISEK konkretisiert die Rahmenplanung „Unteres Wehringhausen“ (DS 1103/2019) die städtebaulichen Ziele für das Schlachthofareal.

 

Im westlichen Teil des Schlachthofareal, an der Rehstraße, soll die Stärkung von Gewerbe im Vordergrund  stehen. Um bereits vorhandene gewerbliche Nutzungen in dem Block auszuweiten und die Flächenpotentiale auch unter planungsrechtlichen Aspekten sinnvoll auszuschöpfen, soll die Stabilisierung und Stärkung der ansässigen Gewerbebetriebe herbeigeführt werden. Das Areal soll für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Eine Erschließung des Blocks erfolgt dabei von Westen über die Rehstraße mit einer geplanten Verbindung für den Fußgänger- und Radverkehr zur Minervastraße.

 

Im Osten des Schlachthofareals sollen Gewerbe und Kreativwirtschaft gestärkt werden.  Angrenzend zum rein gewerblich genutzten Bereich östlich des ehemaligen Schlachthofs sind hier zurzeit kleinteilige Gewerbeflächen sowie kulturelle Nutzungen in teilweise historischen Bestandsgebäuden verortet. Gemäß den Maßnahmenbereichen des ISEKs, M2 und M7 - Urbane Produktion, ist hier die Etablierung weiterer kreativer Nutzungen und alternativer, moderner Produktionsmöglichkeiten, wenn möglich in den bestehenden Gebäuden, vorgesehen.  Zudem soll angestrebt werden, unbebaute Flächen zu entsiegeln. Das Stadtklima kann zudem durch die Schaffung von Dach- und Fassadenbegrünungen und der damit einhergehenden Reduzierung der Hitzebelastung im Sommer und dem Wärmeschutz im Winter positiv beeinflusst werden. Die Erschließung des Blocks erfolgt dabei von Osten über die Minervastraße mit einer geplanten Verbindung für Fußgänger- und Radverkehr zur Rehstraße. Dieser Block hat zudem den einzigen Zugang zum übergeordneten S-Bahnhaltepunkt Hagen Wehringhausen.

 

 

Eventhalle

Die geplante Eventhalle im Westen des Schlachthofgeländes würde diesen Bereich   weiterhin stabilisieren. Allerdings sieht die Verwaltung die flächenmäßige Ausweitung der Versiegelung für den Ruhenden Verkehr sehr kritisch. Laut dem Investor sind die Flächen für das geplante Erweiterungskonzept auf dem Nachbargrundstück eine Notwendigkeit, denn ohne den Stellplatznachweis ist eine bauliche und wirtschaftliche Weiterentwicklung des Standortes nicht ohne weiteres möglich.

 

Die Verwaltung möchte die Weiterentwicklung der Eventhalle mittragen, allerdings beabsichtigt das Planungskonzept des Investors neben dem Neubau einer Halle die Schaffung von großflächigen Stellanlagen (398 + 177 Stellplätze extern), die die gesamte Fläche zwischen Minervastraße und Rehstraße einnehmen würden und die zentral gelegenen Flächen des Schlachthofareals für weitere konzeptionelle Überlegungen und integrierte Nutzungen  faktisch ausschließt.

 

Zielsetzung der Verwaltung ist es, ein Blockkonzept mit einer abgestimmten Durchgängigkeit für Fußgänger und Radfahrer zwischen Reh- und Minervastraße zu erstellen. Dieses Konzept soll die Wünsche und Erfordernisse der Eigentümer, aber auch der Bevölkerung im Stadtteil Wehringhausen berücksichtigen und diese in die Planung integrieren. Dabei sind alle Rahmenbedingungen zu berücksichtigen und in einem planerischen Prozess mit der Verwaltung und den politischen Gremien der Stadt Hagen abzustimmen.

 

 

3. Rahmenbedingungen für die Erweiterung der Eventhalle

Die Rahmenbedingungen seitens der Stadtentwicklung für den Erweiterungsbau / Neubau einer Eventhalle:

         Berücksichtigung vorhandener Fachkonzepte (wie z.B. INSEK Soziale Stadt, ISEK Hagenplant2035 M2 + M7, Zielsetzungen der Rahmenplanung „Unteres

Wehringhausen)

         Minimierung der Bodenversiegelung z.B. durch die Errichtung eines Parkhauses

         Integration in die Umgebung / Öffnung zum Stadtteil

         Durchgängigkeit zwischen Reh- und Minervastraße für Fußgänger und  Radfahrer

 

 

4. Fazit und weitere Vorgehensweise

Vor dem Hintergrund, dass das Grundstück für die öffentliche Erschließung des Gebietes essentiell ist, nimmt es eine wichtige Schlüsselfunktion innerhalb des Schlachthofareals ein. Daher kann nur durch die Sicherung dieses Grundstücks über die Ausübung des Vorkaufsrechts seitens der Stadt die vorherrschende Erschließungssituation für das gesamte Areal bereinigt und eine städtebaulich sinnvolle Entwicklung mit u.a. integrieren kulturellen Nutzungen forciert werden.

 

Aus strategischen Gründen und um die Entwicklung auf dem „Schlachthofareal“ steuern zu können, empfiehlt die Verwaltung den Ankauf von Schlüsselgrundstücken und somit die Ausübung des Vorkaufsrechtes für das Grundstück Gemarkung Hagen, Flur 23, Flurstück 536. So kann eine Durchgängigkeit der öffentlichen Erschließung zwischen Rehstraße und Minervastraße sowie eine geordnete bauliche Entwicklung mit Flächenoptimierung bei gleichzeitiger Reduzierung von Versiegelungsflächen gesteuert werden.

 

Das Vorhaben der Erweiterung /des Neubaus einer Eventhalle kann parallel realisiert werden, wenn der ruhende Verkehr weniger flächenintensiv organisiert wird. Dabei ist die Minimierung der Bodenversiegelung zu berücksichtigen und die Errichtung eines Parkdecks zwingend erforderlich sowie die weitere Abstimmung mit Verwaltung und Politik.

 

 

Bestandteil der Vorlage

-                       Anlage 1: Planungskonzept Investor

-                       Anlage 2: Konzepttext Investor

-                       Anlage 3: Entwicklungsschwerpunkte Schlachthof

-                       Anlage 4: Stellungnahme des QM Soziale Stadt Wehringhausen

 

Die Pläne sind in der jeweiligen Sitzung ausgehängt und können im Ratsinformationssystem ALLRIS bzw. Bürgerinformationssystem (DS: 1105/2019) eingesehen werden.

 


Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

x

sind nicht betroffen

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

gez.

Henning Keune, technischer Beigeordneter

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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21.11.2019 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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03.12.2019 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

  1. Der Bericht der Verwaltung zur Vorhabenabsicht einer zweiten Eventhalle wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Die von der Verwaltung vorgeschlagene Vorgehensweise zur Ausübung des Vorkaufsrechtes wird mitgetragen.

 

  1. Der vorgelegte Stellplatzplan wird abgelehnt. Die Verwaltung wird beauftragt in Zusammenarbeit mit dem Investor ein neues Parkraumkonzept, welches nicht Flächendeckend ist, zu erarbeiten.

 

  1. Die Entscheidung zur zweiten Eventhalle wird vertagt. Die Verwaltung wird gebeten den Entwurfr die Eventhalle zusammen mit dem Investor weiter zu bearbeiten und in einer der nächsten Sitzungen des Stadtentwicklungsausschusses vorzustellen.

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

5

 

 

CDU

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

1

 

 

AfD

-

 

 

FDP

1

 

 

BfHo/Piraten Hagen

1

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

16

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0