Beschlussvorlage - 0999/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die flächige Gestaltung von Vorgärten mit Steinen, Kies, Schotter oder ähnlichen Baustoffen ist zugunsten der bauordnungsrechtlich vorgegebenen Begrünung oder Bepflanzung zu vermeiden. Die Art der Begrünung oder Bepflanzung wird in künftigen Bebauungsplänen ausgeführt bzw. festgesetzt. Im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB werden zielgleiche Regelungen angestrebt.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

entfällt

 

 

Begründung

Der Vorschlag zur Tagesordnung wurde durch die Politik in den Stadtentwicklungs-ausschuss eingebracht. In der Sitzung wurde das Thema gemeinsam diskutiert und für sinnvoll erachtet.

In seiner Sitzung am 02.07.2019 hat der Stadtentwicklungsausschuss einstimmig beschlossen, den Rat zu bitten, den o. g. Beschluss zu fassen.

Dieser wird dieser dem Rat nunmehr mit einer Drucksachennummer zur Verfügung gestellt, so dass hierüber ordnungsgemäß beraten werde kann.

 

Die Verwaltung sicherte zu, den Arbeitsauftrag aus der Politik in zukünftigen Bebauungsplanverfahren dementsprechend umzusetzen. Zurzeit werden derartige Festsetzungen in laufenden Bebauungsplanverfahren formuliert.

 

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

gez. Henning Keune 

Technischer Beigeordneter

 

 

 

gez. Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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14.11.2019 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen