Beschlussvorlage - 0999/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Einbringung des Beschlusses des StEA vom 02.07.2019 in den Rat der Stadt Hagen hier: Ausschluss von "Schottergärten" in zukünftigen Bebauungsplänen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Tim Anhalt
- Beteiligt:
- FB01 - Oberbürgermeister
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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14.11.2019
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Beschlussvorschlag
Die flächige Gestaltung von Vorgärten mit Steinen, Kies, Schotter oder ähnlichen Baustoffen ist zugunsten der bauordnungsrechtlich vorgegebenen Begrünung oder Bepflanzung zu vermeiden. Die Art der Begrünung oder Bepflanzung wird in künftigen Bebauungsplänen ausgeführt bzw. festgesetzt. Im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB werden zielgleiche Regelungen angestrebt.
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Der Vorschlag zur Tagesordnung wurde durch die Politik in den Stadtentwicklungs-ausschuss eingebracht. In der Sitzung wurde das Thema gemeinsam diskutiert und für sinnvoll erachtet.
In seiner Sitzung am 02.07.2019 hat der Stadtentwicklungsausschuss einstimmig beschlossen, den Rat zu bitten, den o. g. Beschluss zu fassen.
Dieser wird dieser dem Rat nunmehr mit einer Drucksachennummer zur Verfügung gestellt, so dass hierüber ordnungsgemäß beraten werde kann.
Die Verwaltung sicherte zu, den Arbeitsauftrag aus der Politik in zukünftigen Bebauungsplanverfahren dementsprechend umzusetzen. Zurzeit werden derartige Festsetzungen in laufenden Bebauungsplanverfahren formuliert.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
x | sind nicht betroffen |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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159,7 kB
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