14.11.2019 - 5.11 Einbringung des Beschlusses des StEA vom 02.07....
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.11
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 14.11.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Tim Anhalt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Eiche erinnert daran, dass von der AfD-Fraktion angeregt wurde, in dieser Thematik mit den Umweltverbänden zusammenzuarbeiten und Angebote zur Beratung zu unterbreiten. Diesem Vorschlag wurde hier nicht gefolgt, weshalb man dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen wird.
Herr Dr. Bücker signalisiert für die Fraktion Hagen Aktiv grundsätzlich Zustimmung, möchte aber, dass diese Regelung nicht nur für Privatpersonen sondern auch für Unternehmen gilt.
Herr Oberbürgermeister Schulz erklärt, dass im Beschlussvorschlag nicht zwischen Privatpersonen und Unternehmen differenziert wird und somit alle von dieser Regelung betroffen sind.
Herr Thieser erinnert daran, dass die Stadt Hagen und die Kirchen die höchste Anzahl versiegelter Flächen aufweisen.
Herr Rudel betont, dass die SPD-Fraktion dieser Vorlage, wie auch im Stadtentwicklungsausschuss, zustimmt. Hierzu gab es in der Vergangenheit Irritationen.
Beschluss:
Die flächige Gestaltung von Vorgärten mit Steinen, Kies, Schotter oder ähnlichen Baustoffen ist zugunsten der bauordnungsrechtlich vorgegebenen Begrünung oder Bepflanzung zu vermeiden. Die Art der Begrünung oder Bepflanzung wird in künftigen Bebauungsplänen ausgeführt bzw. festgesetzt. Im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB werden zielgleiche Regelungen angestrebt.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
159,7 kB
|
