Beschlussvorlage - 0852/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung zur Vergabe des Bürgerpreises der Stadt Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB01 - Oberbürgermeister
- Bearbeitung:
- Beate Hauck
- Beteiligt:
- FB30 - Rechtsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung
|
Vorberatung
|
|
|
|
13.11.2019
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
14.11.2019
|
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Dieser Vorlage liegt der Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom 23.05.2019 zu Grunde:
1. Zur Würdigung einzelner Bürgerinnen und Bürger, die sich mit einer tragfähigen Anregung nach § 24 GO NRW an den Rat der Stadt gewendet haben, lobt die Stadt Hagen einen Bürgerpreis aus.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Satzung hierfür zu erarbeiten, die unter anderem die Vergabe des Preises nach vorheriger öffentlicher Ausschreibung der Teilnahmebedingungen zu Beginn eines Kalenderjahres vorsieht.
3. Der Bürgerpreis soll zunächst für zwei Jahre eingeführt werden. Danach soll eine Evaluation erfolgen.
Ziel der Einführung eines Bürgerpreises in Hagen soll sein, die öffentliche Wahrnehmung auf kreative Vorschläge zur Verbesserung des allgemeinen Lebens in Hagen zu lenken und so dem im Namen des Ausschusses für Anregungen, Beschwerden, Bürgerdienste und Ordnungspartnerschaften zuerst genannten Inhalt mehr Aufmerksamkeit zu schenken. Insbesondere soll damit die Anzahl der konstruktiven Anregungen, die an den Ausschuss gerichtet werden, insgesamt und auch im Verhältnis zu den eingehenden Beschwerden gesteigert werden.
Damit einher geht das Ziel, mehr Menschen dafür zu motivieren, sich mit Lösungsansätzen für Verbesserungen in Hagen zu beschäftigen und damit auch bürgerschaftliches Engagement in Hagen zu stärken.
Letztlich sollen damit die positive Identifizierung der Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Stadt und damit auch mit Entwicklungsmöglichkeiten in Hagen gefördert werden.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
x | sind nicht betroffen |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
236,1 kB
|

14.11.2019 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt die Satzung zur Vergabe des Bürgerpreises der Stadt Hagen, wie sie als Anlage Gegenstand der Vorlage mit der Drucksachen-Nr. 0852/2019 ist, mit den folgenden Änderungen:
1. § 1 (1) der Satzung wird geändert zu: Der Rat der Stadt Hagen stiftet den Bürgerpreis Hagen für Einwohnerinnen und Einwohner, die der Stadt Hagen in Angelegenheiten der Gemeinde eigene positive Anregungen und Ideen zugeleitet haben.
2. § 1 (2) wird gestrichen.
3. § 3 (korrigiert zu § 4) (3) der Satzung wird geändert zu: Jede Einwohnerin und jeder Einwohner der Stadt Hagen hat das Recht, der Stadt Hagen neue, eigene, positive Anregungen und Ideen zuzuleiten, deren Inhalte zu einer Würdigung mit dem Bürgerpreis führen können. Hiervon ausgenommen sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hagener Stadtverwaltung und der stadteigenen Betriebe sowie Mandatsträger und sachkundige Bürger in den politischen Gremien der Stadt.
4. § 4 (korrigiert zu § 5) (2) der Satzung wird geändert zu: Der Rat der Stadt Hagen bestimmt in der jeweils folgenden Ratssitzung die Preisträgerin oder den Preisträger des Bürgerpreises Hagen.
Abstimmungsergebnis:
X | Einstimmig beschlossen |
5. § 5 (korrigiert zu § 6) wird geändert zu: Der Bürgerpreis Hagen wird der Preisträgerin oder dem Preisträger von dem Oberbürgermeister oder der Oberbürgermeisterin bzw. im Verhinderungsfall von seiner oder ihrer Stellvertretung sowie dem Vorsitzenden oder der Vorsitzenden des Beschwerdeausschusses bzw. im Verhinderungsfall von seiner oder ihrer Stellvertretung in feierlichem Rahmen verliehen.
Abstimmungsergebnis:
X | Mit Mehrheit beschlossen bei 3 Gegenstimmen der Fraktion Die Linke. |