Beschlussvorlage - 1059/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Renate Haack
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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20.11.2019
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Anhörung
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21.11.2019
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Anhörung
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25.11.2019
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
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Anhörung
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26.11.2019
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Anhörung
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02.12.2019
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Anhörung
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11.12.2019
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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12.12.2019
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Beschlussvorschlag
1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Platzkontingente für die Belegung des Kindergartenjahres 2020/2021 in den Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege.
2. Zur Umsetzung der Maßnahmen wird den Zuschüssen zur Finanzierung der
Eigenanteile der freien Träger wie dargestellt zugestimmt.
3. Die Planung wird zu Beginn des Kindergartenjahres am 01.08.2020 umgesetzt.
Sachverhalt
Kurzfassung
Grundlage für die Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung ist der Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 12.12.2012, durch den die Betreuungsquote für Kinder unter 3 Jahren auf stadtweit 38% festgelegt wurde. Trotz der dargestellten Ausbauprojekte, kann die U3-Ausbauquote aufgrund der seit 2014 weiterhin anwachsenden Anzahl der Kinder in den relevanten Altersgruppen nicht erreicht werden und liegt für das nächste Kindergartenjahr bei 32,4 % (inklusive Kindertagespflege). Die von den Trägern der Kindertageseinrichtungen beantragten Zuschüsse zur Finanzierung der Eigenanteile sind auf Grundlage des Gesetzentwurfes zum neuen KiBiz berechnet, das am 01.08.2020 in Kraft treten soll.
Insgesamt wurden Anträge in Höhe von 1.650.872 € gestellt (siehe Anlage).
Aufgrund der Absprache mit den freien Trägern, die eine Zahlung der Förderbeiträge immer erst im Januar des geförderten Kindergartenjahres vorsehen, werden die Zuschüsse, die in der Haushaltsplanung bereits entsprechend berücksichtigt wurden, erst im Haushaltsjahr 2021 kassenwirksam.
Begründung
Grundlage für die Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung ist der Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 12.12.2012, durch den die Betreuungsquote für Kinder unter 3 Jahren auf stadtweit 38% festgelegt wurde. Hierbei liegt der Schwerpunkt im Bereich der institutionellen Betreuung in Einrichtungen.
Der Anteil der Betreuung durch Tagespflege im U3-Bereich wird sich durch die Einrichtung der Großtagespflegestellen zum kommenden Kindergartenjahr auf nunmehr 28% erhöhen. (von 100 bei 38% Betreuungsquote U3). Insgesamt werden dem Landesjugendamt 550 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren und 50 Betreuungsplätze für Kinder von drei bis sechs Jahren gemeldet.
U3- Ausbau Projekte
Die für das laufende Kindergartenjahr 2019/2020 vorgesehenen Ausbauprojekte
- Kita in der ehemaligen Martin-Luther-Kirche
- Kita Dahmsheide
- Neubau der Kita Elseyer Straße 25-27 (Elterninitiative)
- Übernahme der Kita Elseyer Straße 52 durch die Stadt Hagen
sind alle umgesetzt worden und werden auch im laufenden Kindergartenjahr wie geplant belegt werden.
Der Naturkindergarten in der Schülinghauser Straße konnte auch 2019 wegen der bisher nicht erteilten Baugenehmigung nicht umgesetzt werden. Ob dies zum nächsten Kindergartenjahr möglich sein wird, ist derzeit nicht absehbar.
Im Kindergartenjahr 2020/2021 werden keine neuen Kindertageseinrichtungen bzw. Ausbauten bei bestehenden Einrichtungen fertig gestellt.
Die geplanten Neubau- und Ausbauprojekte sind, wie auch bereits im Aktionsplan Kindertagesbetreuung dargestellt, erst für das Kindergartenjahr 2021/2022 und später umsetzbar.
Im Einzelnen handelt es sich dabei um:
Stadtbezirk Haspe
Neubau der Kita Jungfernbruch
Neubau einer Kita auf dem Markanaplatz
Stadtbezirk Mitte
Neubau Block I
Umbau Paschestraße zu einer Kita
Neubau Eppenhauser Straße
Neubau Gerhard-Hauptmann-Straße
Stadtbezirk Nord
Neubau Fleyer Straße
Stadtbezirk Hohenlimburg
Ersatzbau für die Kita Sudetenstraße
Stadtbezirk Eilpe
Neubau einer Kita in Eilpe
Hinzu kommen noch verschiedene Ausbauprojekte an bestehenden Kitas, die sich derzeit noch in der Vorprüfung befinden.
Aus den dargestellten Gründen ergeben sich im Vergleich zur Kindergartenbedarfs-planung 2019/2020 lediglich Verschiebungen im Platzangebot für die beiden Altersgruppen und durch die Übernahme der Kita Elseyer Straße 52 ein geringer Ausbau bei den Plätzen für Kinder über drei Jahren (+54 Plätze).
Die nachfolgende Übersicht enthält bereits die Überbelegungen, die seit 2016 von den Trägern zur Verfügung gestellt werden. Die Zustimmung der Träger zu den Mehrplätzen lag zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage noch nicht vor. Die Sitzung der AG 3 nach § 78 SGB VIII–Kindertagesbetreuung-findet am 19.11.2019 statt.
Für das Kindergartenjahr 2020/2021 werden in den Hagener Sozialräumen nach derzeitigem Stand daher insgesamt nachfolgende Platzzahlen in den Kindertageseinrichtungen zur Verfügung stehen:
Sozialraum | Plätze < 3 | Plätze 3 bis 6 |
Quambusch/ Baukloh/ Westerbauer/ Hasper- Bachtal | 85 | 314 |
Spielbrink/ Geweke/ Tücking | 43 | 130 |
Haspe-Mitte/ Kückelhausen- Nord | 87 | 366 |
Hestert/ Kückelhausen- Süd | 0 | 0 |
Haspe | 215 | 810 |
Kuhlerkamp/ Philippshöhe | 32 | 81 |
Wehringhausen | 77 | 369 |
Altenhagen/ Eckesey- Süd | 165 | 691 |
Emst/ Eppenhausen | 67 | 274 |
Fleyerviertel/ Klosterviertel/ Tondernsiedlung | 34 | 160 |
Stadtmitte/ Oberhagen/ Remberg | 195 | 762 |
Mitte | 570 | 2337 |
Vorhalle | 51 | 184 |
Eckesey- Nord | 28 | 136 |
Boelerheide | 36 | 152 |
Boele/ Kabel/ Bathey | 65 | 321 |
Helfe/ Fley | 48 | 181 |
Garenfeld | 0 | 0 |
Nord | 228 | 974 |
Halden/ Herbeck | 16 | 63 |
Berchum | 4 | 41 |
Henkhausen/ Reh | 51 | 134 |
Elsey | 47 | 257 |
Holthausen/ Wesselbach/ Hohenlimburg- Mitte/ Oege/ Nahmer | 59 | 239 |
Hohenlimburg | 177 | 734 |
Eilpe/ Delstern/ Selbecke | 85 | 303 |
Dahl/ Priorei/ Rummenohl | 30 | 106 |
Eilpe | 115 | 409 |
Gesamt | 1305 | 5264 |
Die Problemlage in den Kindertageseinrichtungen ist nicht kleiner geworden.
- Wie bereits in der letzten Kindergartenbedarfsplanung dargestellt, sind weitere Mehrplätze zur Versorgung der Kinder nicht mehr möglich, da die jahrelange Zurverfügungstellung von Zusatzplätzen automatisch zu dauerhaften Überbelegungen der Gruppen führt. Ein Mehr ist nicht mehr zulässig.
- Der Ausbau der Inklusion vor dem Hintergrund des Anstiegs der Kinder mit besonderem Förderbedarf zudem zu Beschränkungen in den Gruppengrößen führt.
- Die Geburtenrate unverändert hoch ist.
Von den durchschnittlich 54 Kindern unter sechs Jahren aus Zuwander- bzw. Flüchtlingsfamilien, die monatlich hinzukommen, werden 73 % in Hagen geboren.
Um die Vorgabe einer Betreuungsquote im U3-Bereich in Höhe von 38% realisieren zu können, fehlen trotz des erfolgreichen Ausbaus der Kindertagespflege noch rund 300 Plätze in der institutionellen Kindertagesbetreuung. Im Bereich der U3-Betreuung ist die Tagespflege zwar ein flexibles Betreuungsangebot, das von den Familien auch immer besser angenommen wird, erhöht aber zwangsläufig auch den Bedarf nach Betreuungsplätzen ab dem dritten Lebensjahr. Hintergrund ist, dass das Angebot der Kindertagespflege für die Eltern die Gewährleistung beinhaltet, dass die Kinder ab dem dritten Lebensjahr einen Platz in einer benachbarten Kindertageseinrichtung bekommen werden. Folglich muss mit dem Ausbau der Kindertagespflege auch ein Ausbau an Betreuungsplätzen für Kinder über drei Jahre einhergehen. Für das Kindergartenjahr 2020/2021 fehlen für die Altersgruppe der Drei-bis Sechsjährigen insgesamt ebenfalls rund 300 Plätze.
Daher wird bei den oben genannten und in der Planung befindlichen Neubau- und Ausbauprojekten verstärkt auf die Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren geachtet.
Versorgungsquoten 2020/2021
Die U3-Versorgungsquote liegt im Kindergartenjahr 2020/2021 bei 32,4 %, womit sie gegenüber dem Vorjahr aufgrund des Ausbaus der Kindertagespflege um 1,3 % gestiegen ist. In der Altersgruppe der Drei- bis Sechsjährigen ist die Versorgungsquote aufgrund der Jahrgangsstärken hingegen um stadtweit 1,8 % gesunken.
Beim Vergleich der in der Tabelle dargestellten Kinderzahlen wird deutlich, dass die nachwachsenden Jahrgänge noch stärker sind. Die Versorgungslücke bei den Drei- bis Sechsjährigen wird sich ohne einen massiven Ausbau an Plätzen weiter eklatant erhöhen.
Grundlage der Berechnung sind aktuelle Stichtagsdaten zum 15.10. 2019.
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| nur Kindertageseinrichtungen | mit Tagespflege |
U- 3 | Anzahl Kinder | 5.720 | 5.720 |
Anzahl Plätze | 1.305 | 1.855 | |
Quote | 22,8 % | 32,4 % | |
3 – 6 | Anzahl Kinder | 5.611 | 5.611 |
Anzahl Plätze | 5.264 | 5.314 | |
Quote | 93,8 % | 94,7 % |
Um den erkennbar steigenden Bedarf an Betreuungsplätze befriedigen zu können, sind die genannten Neubau- und Ausbauprojekte wie geplant umzusetzen. Eine weitere zeitliche Verzögerung ist auch vor dem Hintergrund der Versorgung insbesondere der Kinder mit besonderem Förderbedarf nicht akzeptabel.
Wie bereits im Sommer im Aktionsplan Kindertagesbetreuung dargestellt, ist auch in den nächsten Jahren mit regelmäßig steigenden Kinderzahlen zu rechnen.
Bei den in dieser Vorlage dargestellten Platzzahlen handelt es sich auch in Bezug auf die abschließende Anzahl der zur Verfügung stehenden Zusatzplätze um erste Planzahlen, die im Anmeldeverfahren im Januar dem Bedarf der Eltern entsprechend noch veränderbar sind.
Die abschließende Belegung für das Kindergartenjahr 2020/2021 wird im Vorfeld des Meldestichtages (15.03.2020) im JHA dargestellt.
Freiwillige Leistungen
Der Rat der Stadt Hagen hat am 26.09.2013 beschlossen, dass „der Umfang der Zuschüsse für die folgenden Kindergartenjahre im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung jährlich festgelegt und dem Rat der Stadt Hagen zur Entscheidung vorgelegt wird.“
Da die Angaben der Träger Grundlage für die Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung und somit für das Anmeldeverfahren 2020/2021 sind, wurden die Träger im August gebeten, verbindliche Anträge und Erklärungen in schriftlicher Form einzureichen.
Die Berechnungen in der beigefügten Übersicht sind auf Grundlage des Gesetzentwurfes der Landesregierung zum neuen KiBiz erfolgt, dass nach jetzigem Kenntnisstand zum 01.08.2020 in Kraft treten soll.
Insgesamt wurden Anträge in Höhe von 1.650.872 € gestellt (siehe Anlage).
Die Zuschüsse dürfen nicht zur Finanzierung anderer Einrichtungen des Trägers oder zur Bildung von KiBiz-Rücklagen verwendet werden. Zuschüsse, die in dem beantragten Kindergartenjahr nicht zur Finanzierung der Kindertageseinrichtung, für die der Zuschuss vorgesehen war, benötigt werden, sind zurückzuzahlen.
Aufgrund der Absprache mit den freien Trägern, die eine Zahlung der Förderbeiträge immer erst im Januar des geförderten Kindergartenjahres vorsehen, werden die Zuschüsse erst im Haushaltsjahr 2021 kassenwirksam.
Die Aufwendungen für 2021 sind bei der Haushaltsplanung für den Haushalt 2020/2021 im Teilplan 3650 bereits berücksichtigt worden.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
| |
X | sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben) |
Kurzerläuterung:
Alle Hagener Kindertageseinrichtungen betreuen inklusiv.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
X | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
Maßnahme | |
X | konsumtive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
X | Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
X | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
- Konsumtive Maßnahme
Teilplan: | 3650 | Bezeichnung: | Tageseinrichtungen für Kinder |
Produkt: | 1365041 | Bezeichnung: | Tagesbetreuung für Kinder |
Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
|
| Kostenart | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 |
Ertrag (-) | 414200 | € | € | 0 € | € |
Aufwand (+) | 531800 | € | € | 1.650.872 € | € |
Eigenanteil |
| € | € | 1.650.872 € | € |
Kurzbegründung: | |
X | Die Finanzierung ist in der Haushaltsplanung für den Haushalt 2020/2021 bereits eingeplant. |
gez. | gez. |
Erik O. Schulz Oberbürgermeister | Margarita Kaufmann Beigeordnete |
| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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25.11.2019 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hohenlimburg empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Platzkontingente für die Belegung des Kindergartenjahres 2020/2021 in den Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege.
2. Zur Umsetzung der Maßnahmen wird den Zuschüssen zur Finanzierung der
Eigenanteile der freien Träger wie dargestellt zugestimmt.
3. Die Planung wird zu Beginn des Kindergartenjahres am 01.08.2020 umgesetzt.
Ergänzungsbeschluss:
4. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob für den dringenden weiteren Bedarf an Kita-Plätzen Grundstücke und/oder Immobilien im Bezirk Hohenlimburg gefunden und genutzt werden können, zum Beispiel in Holthausen und Halden. Die Ortsteile sind zentrumsnah und könnten Entlastungen für den Bereich Stadtmitte bieten.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthalten |
CDU | 6 |
|
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SPD | 1 |
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|
Bürger für Hohenlimburg | 1 |
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Bündnis 90 / Die Grünen | 1 |
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HAGEN AKTIV | 1 |
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| |||
X | Einstimmig beschlossen | ||
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Dafür: | 10 | ||
Dagegen: | 0 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||
12.12.2019 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Platzkontingente für die Belegung des Kindergartenjahres 2020/2021 in den Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege.
2. Zur Umsetzung der Maßnahmen wird den Zuschüssen zur Finanzierung der Eigenanteile der freien Träger wie dargestellt zugestimmt.
3. Die Planung wird zu Beginn des Kindergartenjahres am 01.08.2020 umgesetzt.
Abstimmungsergebnis:
X | Einstimmig beschlossen |
4. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob für den dringenden weiteren Bedarf an Kita-Plätzen Grundstücke und / oder Immobilien im Bezirk Hohenlimburg gefunden und genutzt werden können, zum Beispiel in Holthausen und Halden. Die Ortsteile sind zentrumsnah und könnten Entlastungen für den Bereich Stadtmitte bieten.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
OB |
| 1 |
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SPD | 12 |
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CDU | 20 |
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Bündnis 90/ Die Grünen | 6 |
|
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Hagen Aktiv | 4 |
|
|
Die Linke | 3 |
|
|
AfD | 2 |
|
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FDP | 1 | 1 |
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BfHo/Piraten Hagen | 2 |
|
|
Pro Deutschland |
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|
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fraktionslos |
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|
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| |||
X | Mit Mehrheit beschlossen | ||
| |||
Dafür: | 50 | ||
Dagegen: | 2 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||