Beschlussvorlage - 0939-1/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausgleich der im Haushaltsplanentwurf dargestellten Jahresfehlbedarfe für 2020 und 2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Beate Wegehaupt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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31.10.2019
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Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die in der Vorlage dargestellte Anpassung der Konsolidierungsmaßnahme 18_01.001 – Anpassung Zuschuss HVG zu beschließen.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die in der Vorlage dargestellten Anpassungen der Haushaltsansätze zu beschließen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Die Kurzfassung entfällt!
Begründung
Am 26.09.2019 wurde der Entwurf des Haushaltsplans für den Doppelhaushalt 2020/2021 durch den Stadtkämmerer in den Rat der Stadt Hagen eingebracht. Für das Jahr 2020 war in diesem Haushaltsplanentwurf ein Jahresfehlbedarf von 1.663.846 Euro und für das Jahr 2021 ein Jahresfehlbedarf von 1.771.186 Euro ausgewiesen. Im Rahmen seiner Haushaltsrede hat der Stadtkämmerer angekündigt, seitens der Verwaltung Vorschläge zu unterbreiten, diese Jahresfehlbedarfe auszugleichen.
Nach Erstellung der Gebührenkalkulation für den Rettungsdienst ergeben sich 500.000 Euro Mehrerträge für das Jahr 2020. Die Gewinnausschüttung des WBH erhöht sich von 3.800.000 Euro auf 5.300.000 Euro in 2020 bzw. auf 4.800.000 Euro in 2021, so dass hier ebenfalls ein Mehrertrag in Höhe von 1.500.000 € für 2020 und 1.000.000 € in 2021 entsteht.
Im Entwurf des Haushaltsplans im Band 1 auf Seite 130 ist die Konsolidierungsmaßnahme 18_01.001 - Anpassung Zuschuss HVG dargestellt. Bestandteil dieser Konsolidierungsmaßnahme ist, losgelöst von der Ausschüttung der ENERVIE, eine Zuschussreduzierung an die HVG um 1.000.000 Euro im Jahr 2020. Diese Reduzierung wird für das Jahr 2021 fortgeschrieben. Die Belastung des städtischen Haushalts durch den Zuschuss an die HVG fällt somit gegenüber dem im Entwurf geplanten Haushaltsansatz um 1.000.000 Euro geringer aus.
Somit ergibt sich für beide Jahre eine Gesamtverbesserung von jeweils 2.000.000 Euro.
Durch diese Veränderungen wird der vorgeschriebene Haushaltsausgleich in beiden Jahren erreicht.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
x | sind nicht betroffen |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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61,7 kB
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