31.10.2019 - 5.1.1 Ausgleich der im Haushaltsplanentwurf dargestel...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Gerbersmann berichtet, dass die Verwaltung vorschlage, die im Haushaltsplanentwurf enthaltenen Jahresfehlbedarfe durch kalkulierte Mehrerträge bei den Rettungsdienstgebühren, eine erhöhte Gewinnausschüttung des WBH und die Fortschreibung einer Zuschussreduzierung an die HVG für das Jahr 2021 auszugleichen und erläutert die Vorlagen.

Im Haushaltsplanentwurf käme man so im Jahr 2020 auf ein mit 336.000 Euro und im Jahr 2021 mit 228.000 Euro jeweils knapp positives Ergebnis.

Auf dieser Basis möchte die Verwaltung die Vorgespräche mit der Bezirksregierung Arnsberg führen, die regelmäßig vor der Beschlussfassung des Rates stattfinden würden, um das Zustandekommen des Haushaltsplanentwurfes zu erläutern.

Er halte den Entwurf mit den vorgelegten Änderungen für genehmigungsfähig. Offen seien neben den Haushaltsplanberatungen noch die offizielle Modellrechnung des Landes, bei der es den Ankündigungen nach jedoch zu einer leichten Verbesserung kommen solle, und die Berechnung der LWL-Umlage.

 

Herr Rudel fragt, ob der Stellenplan nicht zwingender Bestandteil der Fachausschussberatung im Haupt- und Finanzausschuss sei.

Hinsichtlich der auf Seite 189 des Auszuges aus dem Haushaltsplanentwurf aufgeführten Zinsen der Liquiditätskredite möchte er wissen, ob man beim Ansatz 2019 zu vorsichtig gewesen sei und ob die Ansätze für 2020 und 2021 aus Sicht des Kämmerers realistisch seien.

 

Herr Gerbersmann erläutert, dass das Ergebnis für 2019 deutlich unter dem Ansatz liegen werde. Zum Zeitpunkt der Planung des Ansatzes sei die Zinslage anders gewesen. Generell orientiere man sich an den Zinskurven, die als Prognose von den Banken zur Verfügung gestellt würden, und rechne einen Sicherheitsaufschlag von 1 % hinzu. Da für die nächsten zwei Jahre nicht mit nennenswerten Zinssteigerungen zu rechnen sei, halte er die Ansätze für 2020 und 2021 für realistisch.

 

Herr Neuhäuser ergänzt, dass die Prognose für 2019 bei etwa 17 Mio. Euro liege.

Es gebe auch noch einen weiteren Effekt: Mit jedem weiteren Jahr, in dem das Portfolio auf eine Zinssicherheit ausgerichtet werde, würde der Risikoanteil für Zinsänderungen verringert. Die Schwankungen zwischen dem schlimmsten Fall und dem Normalfall würden dadurch jedes Jahr geringer.

 

Herr König führt aus, dass er die Kürzung des Zuschusses an die HVG nur schwer nachvollziehen könne, da diese 1 Mio. Euro nicht durch zusätzliche Gewinnausschüttungen der ENERVIE ausgeglichen werden könnten, da man den Wirtschaftsplan 2020/2021 zugrunde lege. Aus diesem werde sich nicht viel Positives für die HVG entwickeln, da es erhebliche Aufwendungen für die Elektromobilität geben werde. Es müsse darauf geachtet werden, dass es bei der HVG nicht zu Substanzverlusten komme.

Bezüglich eines Ausbaus des Familienbades Hengstey müsse man davon ausgehen, dass die steigenden Kosten nicht zu einer Steigerung des Zuschusses der Stadt im Investitionsbereich führen werden, sondern zusätzlich von der HVG gestemmt werden müssten. Die Vorstellung seiner Fraktion sei, dass der vereinbarte Anteil der Stadt von 17 % im Investbereich auch bei steigenden Kosten angewendet würde.

Er führt weiterhin aus, dass der Presse zu entnehmen gewesen sei, dass von Mitarbeitern der Stadt Hagen für zugelassene Dienstfahrten mit privaten PKW 500.000 Kilometer abgerechnet worden seien. Er möchte wissen, ob die Zahl korrekt sei und ob nicht ein betriebliches Mobilitätsmanagement entwickelt werden könne.

Der Allgemeine Sozialdienst des Fachbereiches Jugend und Soziales solle seines Wissens aus den Stadtteilen heraus- und im Rathaus II zusammengezogen werden. Dadurch würden sich zusätzliche Fahrten ergeben, wenn die Mitarbeiter zur Ausübung der Tätigkeit wieder in die Stadtteile zu ihrem Klientel fahren müssten.

Mit Blick auf die Teilnahme des Oberbürgermeisters an der EXPO REAL in München und im Hinblick auf die Verkehrswende halte er es auch für sinnvoll, keine Inlandsflüge für Dienstreisen mehr zuzulassen, wenngleich dann möglicherweise der Reisekostenansatz im Haushalt erhöht werden müsse.

Im Haupt- und Finanzausschuss habe es einmal eine Diskussion über überplanmäßige Ausgaben für die Renovierung einer Gaststätte gegeben. In diesem Zusammenhang sei erwähnt worden, dass die freie Entscheidung der Verwaltung hinsichtlich der Ausgaben bis 500.000 Euro durch die Haushaltssatzung abgedeckt sei. Fraglich sei, ob nicht die Grenze abgesenkt werden müsse, damit die Politik bei solchen Projekten früher zu beteiligen sei.

Die Stadt Hagen habe im Jahre 1746 das Stadtrecht erhalten und werde somit im Jahr 2021 275 Jahre alt. Er möchte wissen, ob für etwaige Feierlichkeiten Mittel in den Haushaltsplanentwurf eingestellt worden seien. 

 

Herr Oberbürgermeister Schulz bezieht sich auf die Teilnahme an der EXPO REAL und teilt dazu mit, dass er aus Klimaschutzgründen bei der Hinfahrt den Zug genommen habe. Bei der Rückfahrt sei dies jedoch aus terminlichen Gründen nicht möglich gewesen.

Hinsichtlich des Ausbaus des Familienbades Hengstey sei kein prozentualer Anteil, sondern ein Festbetrag vereinbart worden.

Bezüglich des Stadtjubiläums seien seines Wissens 50.000 Euro in den Haushalt 2021 eingeplant. Es gebe weiterhin bereits strategische Überlegungen zur Organisation beispielsweise hinsichtlich der Vernetzung mit anderen Aktivitäten der Stadt und zur Kooperation mit Partnern.

 

Herr Gerbersmann teilt hinsichtlich der von Herrn König angesprochenen Substanzverluste bei der HVG mit, dass er dazu zweimal mit Herrn Köther gesprochen und dieser ihm versichert habe, dass er keinen Kredit aufnehmen müsse und die Maßnahme zu verantworten sei. Gleichwohl habe Herr Köther verdeutlicht, dass sich diese Maßnahme nicht beliebig fortsetzen ließe, da dies tatsächlich zu kritischen Substanzverlusten führen könne.

 

Herr Dr. Ramrath weist bezüglich der Zuschusskürzung an die HVG darauf hin, dass die HVG rechtlicher Eigentümer der städtischen Beteiligung an der ENERVIE sei und profitiere von anwachsenden Dividendenausschüttungen, wenn die ENERVIE erfolgreich sei. Dies müsse man beachten.

Herr Köther sei Mitglied des Aufsichtsrates der ENERVIE und Vorsitzender von dessen Finanzausschuss und spreche sich stets dafür aus, dass die Planung der ENERVIE darauf ausgerichtet sein müsse, Dividendenausschüttungen maßvoll anzuheben.

Als Hauptaktionär müsse die Stadt dies auch beanspruchen, wenn die ENERVIE gesunde und sich wirtschaftlich entwickle.

 

Herr Hentschel gibt zu bedenken, dass es auch private Aktionäre gebe. Wenn die Stadt 1 Mio. Euro einplane, werde die ENERVIE mit etwa 2,2 Mio. Euro belastet.

Er halte es für sinnvoller, sich das Geld in Bereichen zurückzuholen, in denen die Stadt in Vorleistung getreten sei. Dies sei günstiger für die Situation der ENERVIE gegenüber den Banken.

 

Herr Gerbersmann ergänzt, dass er Herrn Köther zugesichert habe, dass seine Haltung als Kämmerer sei, dass es nicht zu Lasten der HVG gehen könne, wenn die Dividendenausschüttung der ENERVIE nicht so wie geplant kommen würde. Das Problem müsse dann über den Haushalt gelöst werden.

Er sei sich jedoch mit Blick auf die derzeitige wirtschaftliche Situation der ENERVIE recht sicher, dass die Ausschüttung so kommen werde.

Bezüglich der Ausführungen von Herrn Hentschel zur Rückholung des ausgeliehenen Geldes teilt er mit, dass im Gegenteil die Banken froh darüber seien, wenn das eigenkapitalgleiche Gesellschafterdarlehen im Unternehmen verbliebe. Es gebe eine Vereinbarung mit den Banken und dem Unternehmen über eine gestufte Rückzahlung.

 

Herr Thieser möchte zum Verfahren wissen, was mit den Beschlüsse der vorberatenden Gremien geschehe, die stellenweise die Haushaltsbereiche der Fachausschüsse oder direkt den Rat beträfen.

In der Bezirksvertretung Haspe sei hinsichtlich der Verteilung der Mittel für die Bezirksvertretungen ein Beschluss gefasst worden, in dem der Rat gebeten worden sei, einen Beschluss aus dem Jahr 2001 zu aktualisieren. Er möchte wissen, ob dies automatisch in den Rat eingespeist werde.

Weiterhin möchte er wissen, ob und wo er im Haushaltsplan die Rückstellungen für Überstunden und nicht genommenen Urlaub entnehmen und mit den Vorjahren vergleichen könne.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz teilt mit, dass bezüglich der Beschlüsse aus den Bezirksvertretungen verwaltungsseitig dafür gesorgt werde, dass diese entweder in die bündelnde Beratung oder ggfs. in eine Fachausschussberatung eingespeist würden.

 

Herr Gerbersmann ergänzt, dass Beschlüsse der Bezirksvertretungen, die so spät erfolgen, dass eine Fachausschussberatung nicht mehr möglich sei, im Rahmen der Bündelungssitzung vorgelegt würden. Die Verwaltung werde zu den Beschlüssen Empfehlungen abgeben.

 

Frau Schmitz erläutert hinsichtlich der Rückstellungen, dass zwischen zwei Arten unterschieden werden müsse.

Einerseits nach denen, die bereits im Rahmen der Jahresabschlüsse in die Bilanz eingestellt worden seien. Diese seien dem Haushaltsplan nicht zu entnehmen, sondern dem jeweiligen Jahresabschluss. 

Die neuen Rückstellungen, die gebildet werden müssten, seien im Haushaltsplan in den jeweiligen Teilplänen ausgewiesen. Sie würden vom Fachbereich Personal und Organisation berechnet.

 

Herr Thieser fragt dazu nach, wo die Entwicklung der gesamten Rückstellungen der letzten Jahre abzulesen sei und sieht eine Haushaltsrelevanz, da die Rückstellungen den Verwaltungshaushalt einengen würden.

 

Frau Schmitz legt dar, dass es entsprechende Aufstellungen in den Jahresabschlüssen gebe.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz bietet an, dass die Urlaubsrückstellungen außerhalb der Haushaltsplanberatung in Form einer Zeitschiene aufbereitet werden könnten, wenn der Wunsch dazu geäußert würde.

 

Herr Riechel unterstützt den Vorschlag in der Ergänzungsvorlage und sieht ihn als positives Ergebnis der Anbindung des Beteiligungscontrollings an den Vorstandsbereich 2. Die Ausschüttungen und Dividenden der städtischen Töchter sollten auch bei zukünftigen Haushaltsplanberatungen stärker in den Blick genommen werden.

 

Herr König möchte hinsichtlich der Zuschussveränderung für die HVG wissen, ob es sich bei der Differenz zwischen der Darstellung in der Tabelle zur Vorlage im Bereich 2021 (17,9 Mio. Euro) und dem Betrag auf Seite 168 des Auszuges aus dem Haushaltsplanentwurf (17,8 Mio. Euro) um ein Versehen handle.

Auf Seite 167 heiße es „Die Berücksichtigung der Enervieausschüttung an die HVG gem. des Wirtschaftsplans 2020/2021 Enervie.“. Seiner Erinnerung nach sei man im Aufsichtsrat nicht von einer Dynamisierung der Ausschüttung ausgegangen.

Er möchte wissen, ob man hinsichtlich der optimistisch anmutenden mittelfristigen Finanzplanung davon ausgehen könne, dass in den nächsten Jahren die ENERVIE-Ausschüttungen steigen würden und dieses Mehr auch im HVG-Konzern verbleiben könne.

 

Herr Gerbersmann teilt dazu mit, dass in der Prognose für den Haushalt ab dem Jahr 2022 eine steigende ENERVIE-Dividende ohnehin unterstellt worden sei. Diese habe man in den Zuschussbedarf der HVG eingerechnet. Insbesondere darauf würde sich die Aussage gegenüber Herrn Köther beziehen, dass das Problem über den städtischen Haushalt und nicht über die HVG gelöst werden müsse, wenn die Dividende so nicht kommen würde.

Die Stadt Hagen als Konzernmutter habe gegenüber der ENERVIE verdeutlicht, dass man über die mittelfristige Finanzplanung hinaus zu höheren Ausschüttungen kommen müsse.

Dies sei das gleiche Vorgehen wie gegenüber der Sparkasse HagenHerdecke.

Die zusätzlichen Dividenden, die eingeplant worden seien, würden bei der HVG verbleiben, da sie Bestandteil des errechneten Zuschusses seien. Für den Fall, dass  die Dividende höher ausfallen sollte als geplant, könne er dafür keine Zusagen machen.

 

Herr Hentschel bezieht sich auf die Aussage von Herrn Gerbersmann, dass die Banken den Verbleib des eigenkapitalgleichen Gesellschafterdarlehens im Unternehmen befürworten würden. Er kenne es so, dass sich hohe Kredite negativ auf den Score bei den Banken auswirken würden. Eine Rückholung des Gesellschafterdarlehens würde seiner Auffassung nach die Verschuldung und die Zinsbelastung der ENERVIE senken.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz merkt dazu an, dass diese Gesellschafterdarlehen wie Eigenkapital zählen würden und nachrangig seien. Nach beihilferechtlichen Vorschriften würde die Stadt eine Verzinsung nehmen müssen. Der Verbleib des Darlehens im Unternehmen habe diesem gedient, da dieses seine übrige Finanzierung wirtschaftlicher ausrichten konnte.

 

Frau Schmitz merkt zu der von Herrn König angeführten Differenz an, dass beide Beträge korrekt seien. In der Tabelle der Tischvorlage sei der wirkliche Zuschuss an die HVG beschrieben. Im Teilplan finde sich dagegen das Produktergebnis „Abwicklung HVG-Konzern“, in dem sich auch andere Erträge und Aufwendungen oder interne Verrechnungen widerspiegeln können.

 

Herr Wisotzki blickt darauf zurück, dass im Haushaltsplan 2018/2019 keine Mittel für die Brachflächenentwicklung eingestellt worden seien. Im Laufe des Verfahrens seien Rückläufer in Höhe von insgesamt 1,7 Mio. Euro gebildet worden, die für dieses Portfolio zur Verfügung gestellt worden seien. Es habe jedoch keine Brachflächenentwicklung stattgefunden.

Er möchte wissen, welche Summe für Brachflächenentwicklung in den Haushaltsplanentwurf 2020/2021 eingestellt worden sei, ob man die nicht verausgabten 1,7 Mio. Euro als Mitfinanzierung nehmen könne und ob die Möglichkeit bestehe, dass man das Geld tatsächlich ausgeben könne.

 

Herr Gerbersmann teilt dazu mit, dass im Konjunkturpaket III aus Rückläufern zunächst ein Betrag reserviert worden sei. Da er nicht für Brachflächensanierungen verwendet werden konnte, sei er für die Sanierung des Verwaltungshochhauses eingeplant worden, da das Konjunkturpaket auslaufe. Der Betrag lasse sich somit nicht im Haushalt fortführen.

 

Herr Wisotzki vertritt die Auffassung, dass dann „normale“ Investitionsmittel für die Brachflächensanierung bereitgestellt werden sollten.

 

Herr Schwemin erläutert, dass die HIG Fördermittel für Brachflächensanierungen beantrage. Für die erworbene Varta-Fläche gebe es eine Förderung durch den AAV (Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung). Es sei beabsichtigt, weitere Brachflächen zu erwerben und zu sanieren und dafür Fördermittel einzuwerben.

Doppelförderungen seien nicht möglich. Erforderliche Eigenanteile würden in den Vorlagen zum Erwerb der Flächen dargelegt.

 

Herr Schmidt berichtet, dass in der letzten Sitzung des  Ausschusses für Umwelt, Stadtsauberkeit, Sicherheit und Mobilität davon die Rede gewesen sei, dass im Zuge der unterjährigen Bewirtschaftung Investitionsmaßnahmen entfallen würden. Von Herrn Gerbersmann möchte er wissen, ob es möglich sei, aus den freiwerdenden Mitteln Investitionsmaßnahmen bei der HVG bzw. bei der Hagener Straßenbahn AG zu finanzieren. Dort würden, wie bereits erwähnt, erhebliche Ausgaben wie beispielsweise für die E-Mobilität anfallen.

 

Herr Gerbersmann antwortet, dass dies nicht „auf Vorrat“ möglich sei. Unterjährig sei es unter bestimmten Bedingungen und bei einem entsprechenden Ratsbeschluss möglich, einer städtischen Tochter aus freiwerdenden Mitteln einen Investitionskostenzuschuss zur Verfügung zu stellen.

Im Rahmen der Kapitalverstärkung der HIG sei dies in ähnlicher Weise durchgeführt worden.

 

Herr Rudel erinnert an seine Frage zum Stellenplan, der nach Ansicht seiner Fraktion für die Beratung wichtig sei und nach § 79 der Gemeindeordnung NRW Anlage des Haushaltsplans sein müsse.

 

Herr Gerbersmann teilt dazu mit, dass noch eine Stellenplanberatung im Haupt- und Finanzausschuss vorgesehen sei und die Kommission für Beteiligungen und Personal noch nicht beraten habe. Beide Beratungen würden noch vor dem Satzungsbeschluss liegen, sodass alles rechtmäßig sei.

 

Herr Rudel weist darauf hin, dass seine Fraktion den Vorlagen nicht zustimmen werde.

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Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die in der Vorlage dargestellte Anpassung der Konsolidierungsmaßnahme 18_01.001 Anpassung Zuschuss HVG zu beschließen.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die in der Vorlage dargestellten Anpassungen der Haushaltsansätze zu beschließen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

SPD

 

6

 

CDU

6

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

 

1

 

AfD

1

 

 

FDP

1

 

 

BfHo/Piraten Hagen

 

 

1

 

 

 

Dafür:

12

Dagegen:

7

Enthaltungen:

1

 

 

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Anlagen zur Vorlage