Beschlussvorlage - 0051/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Bildung einer Immobilien- und Standortgemeinschaft in Haspe
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Ulrich Knoche
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Haspe
|
Vorberatung
|
|
|
|
01.02.2006
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Stadtentwicklungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
23.02.2006
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
02.03.2006
|
Beschlussvorschlag
Der Rat beauftragt die Verwaltung Fördermittel für die Initiierung einer Immobilien- und Standortgemeinschaft in Haspe zu beantragen. Vorbehaltlich der Förderzusage des Landes werden kommunale Eigenmittel aus vorhandenen Haushaltsmitteln in Höhe von 12.000 Euro für einen Zeitraum von 2 Jahren bereitgestellt.
Der Antrag auf Fördermittel wird im März/April 2006 gestellt. Mit der
Genehmigung wird im September/Oktober 2006 gerechnet.
Sachverhalt
Der Strukturwandel im Einzelhandel hat in den vergangenen
Jahrzehnten zu tief greifenden Veränderungen in den Innenstädten geführt.
Die demographische Entwicklung verringert langfristig die Umsatzerwartungen im Einzelhandelssektor, die Kundschaft und deren Nachfrage verändert sich.
Durch die Bezirksvertretung, den Einzelhandelsverband und den bereits bestehenden Förderverein “Pro Haspe”, wurde in letzten beiden Jahren ein Verbundprojekt in Haspe initiiert, mit der Zielsetzung, Konzepte und Maßnahmen zu entwickeln, die Haspe als Einkaufsziel für seine Bürger wieder attraktiver machen.
Die Arbeit mit den Akteuren vor Ort hat gezeigt, dass viel Engagement im Stadtteil vorhanden ist – dennoch ist der Bedarf an einer systematischen Unterstützung vorhanden, um die begonnene Arbeit langfristig und nachhaltig zum Erfolg zu führen.
Die Erfahrungen dieses Initiativkreises verdeutlichen die Notwendigkeit zur Neudefinition des öffentlich-privaten Verhältnisses.
Die
“Immobilien- und Standortgemeinschaft” ist ein Instrument des
Landes NRW, mit dessen Hilfe die Aufgabe der Stärkung und Entwicklung des
gewachsenen Stadtquartiers in enger Abstimmung und Kooperation zwischen der
Stadt Hagen und der privaten Wirtschaft (Immobilieneigentümer, Gewerbetreibende
und Freiberufler) organisiert und erledigt werden soll. Es handelt sich somit
um eine besondere Form des Public-Private-Partnership, die in Zeiten
schrumpfender öffentlicher Haushalte als sinnvoll und sachgerecht erachtet
wird.
Im Rahmen des Prozesses werden konkrete Maßnahmen und Projekte festgelegt.
Eine grundlegende Voraussetzung ist dabei, dass die zentralen Prinzipien der Immobilen- und Standortgemeinschaften, wie Eigenverantwortung und Selbstbestimmtes Handeln, dauerhaft möglich werden. Die stärkere Übernahme von Verantwortung und finanzieller Beteiligung privater Akteure bei der Revitalisierung des Geschäftszentrums geht mit einer gezielten Unterstützung durch den öffentlichen Sektor einher.
Aus Sicht der Akteure des Verbundprojektes ist die Gründung einer solchen “ISG” die logische Fortsetzung der bereits bestehenden Aktivitäten und erarbeiteten Strukturen im Geschäftszentrum von Haspe.
1. Hintergrund
Der Strukturwandel im Einzelhandel hat in den vergangenen Jahrzehnten zu tief greifenden Veränderungen in den Innenstädten geführt. Die zunehmende Filialisierung führt zu einer Angleichung der Innenstädte. Nahezu alle Innenstädte und Nebenzentren gleicher Größe ähneln sich mehr und mehr.
Mittelständische, eigentümergeführte Fachgeschäfte verschwinden aus den zentralen Geschäftsbereichen und viele Ladenlokale entsprechen nicht mehr den Anforderungen des heutigen Einzelhandels. Hinzu kommen die starke Konkurrenz auf der “grünen und grauen Wiese” und der anhaltende Ansiedlungsdruck der Discounter. Nicht mehr nur in den Randlagen kämpfen die Zentren mit zunehmenden Leerständen, die sich verheerend auf das Image der Einkaufslage auswirken.
Die demographische Entwicklung verringert langfristig die Umsatzerwartungen im Einzelhandelssektor, die Kundschaft und deren Nachfrage verändert sich.
Umfangreiche Investitionen in der Hagener City haben die oberzentrale Funktion der Stadt Hagen maßgeblich gestärkt. Aber auch die Nebenzentren sehen sich mit neuen Aufgaben durch die Veränderungen im Einzelhandelssektor konfrontiert.
Im Bereich der Stadterneuerung, also der Planung im Bestand, dominierten in den 70er Jahren baulich-räumliche Aspekte. Heute stehen zunehmend soziale, ökonomische und kulturelle Dimensionen von Revitalisierungs- und Entwicklungsprozessen im Vordergrund.
Darüber hat sich in der Stadterneuerung das Verhältnis zwischen öffentlichem und privatem Sektor in letzten Jahren stark gewandelt. Grundlegend veränderte Rahmenbedingungen leiteten die Wende von der hoheitlichen zur kooperativen Planung ein. Neben den kommunalen Instrumenten, haben sich durch diesen Wandel vielfältige, für Geschäftszentren relevante, Formen von Public - Private - Partnership (PPP) entwickelt. Ein wichtiger Aspekt ist hierbei die Mobilisierung lokaler Selbsthilfe. Diese Hinwendung zu einem ganzheitlichen, integrativen Verständnis der aktuellen Schwerpunktaufgaben wurde durch die Begriffsumwandlung von der Stadterneuerung zur Revitalisierung verdeutlicht. Es geht nicht nur um die Stadt als städtebaulicher Raum, sondern auch um ihre Funktion als Wirtschafts- und Sozialraum.
2. Instrumentarium aus dem Stadtmarketingerlass
Nach den Erfolgen der bisherigen Stadtmarketing-Aktivitäten haben sich neue Problem- bzw. Tätigkeitsfelder gezeigt. “Stadtmarketing der 2. Generation” soll auf diese neuen Bedarfslagen und Problemfelder eine Antwort geben.
Einer dieser neuen Fördergegenstände ist die Bildung von Immobilien- und Standortgemeinschaften - “ISG”. Ziel ist es, unter Zusammenschluss von Grund- und Immobilienbesitzern, Einzelhändlern, Dienstleistern und öffentlichen Planungsträgern, Konzepte zu entwickeln, die das jeweilige Zentrum aufwerten und stabilisieren.
Gefördert werden die Bestandsaufnahme, Organisations- und Konzeptentwicklung, Moderation / Mediation.
3. Bildung einer Immobilien-
und Standortgemeinschaft in Haspe
Bereits im Januar 2004 startete ein Verbundprojekt (gefördert aus Mitteln des Landes NRW und des Europäischen Sozialfonds – ESF) in Haspe mit der Zielsetzung, Konzepte und Maßnahmen zu entwickeln, die Haspe als Einkaufsziel für seine Bürger wieder attraktiver machen. Initiiert durch die Bezirksvertretung, den Einzelhandelsverband und den bereits bestehenden Förderverein “Pro Haspe”, wurde dieses Projekt geplant, damit – basierend auf einer systematischen und bedarfsorientierten Vorgehensweise eine strategische Ausrichtung bei den betroffenen Unternehmen aufgebaut und umgesetzt werden konnte.
Das im Juli 2005 beendete Verbundprojekt war ausgerichtet auf das Stadtbezirkszentrum von Haspe. Geprägt durch eigentümergeführte Strukturen, viele Teilzeit- und angelernte Kräfte, konfrontiert mit den erwähnten Konzentrations- und Filialisierungstendenzen leidet auch Haspe unter dem generellen negativen Trend im Einzelhandel. Haspe verzeichnet gleichzeitig ein Überangebot in bestimmten Bereichen (z.B. Bäckerein, Imbissbetriebe usw.) und einen zunehmenden Leerstand. Der Neuen Mitte in Hagen können die Kleinstunternehmen nur wenig entgegensetzen.
Eine der zentralen Aufgaben - neben der individuellen Beratung und Betreuung einzelner Händler - bestand darin, einen systematischen und strukturierten Dialog zwischen den verantwortlich Beteiligten herzustellen, um vorhandene Ideen und Ansätze gemeinsam zu diskutieren und Lösungen zu erproben. Die Kontaktaufnahme zu den Beteiligten vor Ort (Immobilienbesitzer, Einzelhändler, Verbände, Vereine...) hat zu regen Diskussionen geführt, wie es mit Haspe weitergehen kann. Fragen zu Strategien einer Attraktivitätssteigerung des Geschäftsbereiches, zur Reaktion auf demografische Veränderungen und Kundenstrukturen, zur Bündelung des vorhandenen Engagements vor Ort und andere relevante Themen wurden diskutiert.
Ein Projektsteuerteam (Amt des Oberbürgermeisters, Bezirksvertretung, Wirtschaftsverband Einzelhandel, Vorstand des Fördervereins “Pro Haspe”, Ressort Stadtplanung, Vertreter der Immobilienbesitzer, Moderatoren des Verbundprojektes) begleitete den Prozess und konnte die Akteure vor Ort für das Projekt interessieren. Der erforderliche Unterstützungsbedarf für eine nachhaltige Attraktivierung und Stärkung ihres Zentrums wurde anerkannt. Es ist gelungen, verschiedene Gruppierungen aus dem Stadtteil aktiv an der Entwicklung von Konzepten zu beteiligen. Erste Maßnahmen zur Profilierung des Hasper Zentrums werden bereits umgesetzt.
Die Arbeit mit den Akteuren vor Ort hat gezeigt, dass viel Engagement im Stadtteil vorhanden ist – dennoch ist der Bedarf an einer systematischen Unterstützung vorhanden, um die begonnene Arbeit langfristig und nachhaltig zum Erfolg zu führen.
Die Erfahrungen dieses Initiativkreises verdeutlicht die Notwendigkeit zur Neudefinition des öffentlich-privaten Verhältnisses.
Das Instrument der Immobilien- und Standortgemeinschaft bietet die Chance, das privat-öffentliche Verhältnis den aktuellen Handlungserfordernisses im Quartier anzupassen. Erfahrungen aus anderen Städten bestätigen dies.
Eine grundlegende Voraussetzung ist hierfür, dass die zentralen Prinzipien der Immobilien- und Standortgemeinschaften
· Eigenverantwortung und
· selbstbestimmtes Handeln
dauerhaft möglich werden. Die stärkere Übernahme von Verantwortung und finanzieller Beteiligung privater Akteure bei der Revitalisierung des Geschäftszentrums geht mit einer gezielten Unterstützung durch den öffentlichen Sektor einher.
Aus Sicht der Akteure ist die Gründung einer solchen “ISG” die logische Fortsetzung der bereits bestehenden Aktivitäten und Strukturen im Geschäftszentrum von Haspe.
4. Die ISG Haspe – Präambel,
Ziele, Maßnahmen
4.1. Präambel
Die Attraktivität des Stadtteils Hagen Haspe zu stärken setzt voraus, dass die Handelnden im Stadtteil stärker als bisher in die Entwicklung “Ihres” Stadtteils einbezogen werden (müssen). Quantität und Engagement der Akteure muss auf eine breitere Basis gestellt werden, um nachhaltig dem Ziel eines durch engagierte Bürger und Unternehmer unterstützten und entwickelten Stadtteils näher zu kommen. Hierzu ist es nötig, die in dem abgelaufenen Projekt angestoßenen Bemühungen fortzusetzen und – unterstützt durch kompetenten Sachverstand – auf eine breitere Basis zu stellen. Ebenso ist es nötig, den Nutzen für alle Beteiligten durch eine Vielzahl von Gesprächen und Aktionen zu kommunizieren und erkennbar zu machen.
Diese Aktivitäten können nicht durch die lokalen Händler, Gewerbetreibenden, Unternehmer und BürgerInnen bzw. die Stadt alleine geleistet werden. Der kompetente Sachverstand muss für “begrenzte” Zeitkontingente “eingekauft” werden und in seinen Bemühungen von Seiten der Politik, der Verbände und Unternehmen unterstützt werden.
Die Eigeninitiative der Hasper BürgerInnen muss entwickelt, gefördert und gestärkt werden und Netzwerke müssen intensiviert bzw. geschaffen werden, um eine möglichst hohe Effizienz der eingeleiteten Maßnahmen zu erreichen.
Die angestrebten Ziele müssen realistisch formuliert und messbar gemacht werden; es hilft Haspe mehr, wenn einige wenige Initiativen erfolgreich umgesetzt werden, als wenn eine Vielzahl wünschenswerter Aktionen erörtert, aber mangels Interesse nicht realisiert werden (können).
4.2. Ziele
Mit der geplanten ISG Haspe sind folgende Ziele verbunden:
Ø Schaffung eines sicheren, einladenden und prosperierenden Stadtquartiers für Gewerbetreibende, Bewohner und Kunden.
Ø Stärkung der Attraktivität
Das heißt:
- Steigerung der Attraktivität des Stadtteils Haspe für die im Stadtteil angesiedelten Unternehmen
- Aufwertung des Standortes Haspe für alle BürgerInnen und Vereine
- Stärkung der Identifikation mit dem Stadtteil
- Sich in Haspe zu engagieren (sprich einkaufen, Handel treiben etc.) heißt sich für Wirtschaftlichkeit einzusetzen
- Reduzierung der Leerstandsquote im Einzelhandel
- Bewusstsein schaffen , dass gemeinsame Initiativen vorteilhafter für alle Beteiligten sind als Einzelinitiativen
- Etablierung von Pro Haspe als Dienstleister für den Einzelhandel und Koordinator wichtiger, übergreifender Aktivitäten
- Identifikation der Stärken und Schwächen bei der Vermarktung des Stadtteils
- Verstärkte Integration des Stadtteils in die städtischen Vermarktungsstrategien
- Optimierung des Angebotes im Handel (besserer Branchenmix)
- Integration von in Haspe lebenden ausländischen BürgerInnen in die Stadtteilentwicklung
- Sicherung und Schaffung neuer Arbeitsplätze in Handel, Dienstleistung und Gewerbe
5. Integriertes
Handlungskonzept – ISG
Die “ISG” ist ein Instrument, mit deren Hilfe die Aufgabe der Stärkung und Entwicklung des gewachsenen Stadtquartiers in enger Abstimmung und Kooperation zwischen der Stadt Hagen und der privaten Wirtschaft (Immobilieneigentümer, Gewerbetreibende und Freiberufler) organisiert und erledigt werden soll. Es handelt sich somit um eine besondere Form des Public-Private-Partnership, die in Zeiten schrumpfender öffentlicher Haushalte als sinnvoll und sachgerecht erachtet wird.
Im Rahmen des Prozesses werden konkrete Maßnahmen und Projekte festgelegt.
Bezüglich der Übernahme von Kosten gilt folgende Regelung:
Förderwürdige Maßnahmen und Projekte werden anteilig durch die beteiligten Partner nach dem im Förderantrag verankerten Prinzip finanziert, wonach bei förderfähigen Teilprojekten eine 60% Landesförderung, 20% Eigenmittel aus dem Quartier sowie 20% städtische Mittel eingesetzt werden.
Nach vorheriger Abstimmung ist die Privatfinanzierung als gesichert zu betrachten.
Von Herrn Dipl. Ök. Hans-Jürgen Dorr, Büro d-ialogo, der das Verbundprojekt in Haspe geleitet hat, liegt uns ein Angebot für die Durchführung des Projektes in Höhe von 60.000 € für den Zeitraum von 2 Jahren vor.
Die Finanzierung des Projektes soll folgendermaßen erfolgen:
Projektkosten für 2 Jahre 60.000 Euro
Davon:
Förderung des Landes (60%) 36.000 Euro
Eigenmittel aus dem Quartier (Privatfinanzierung 20%) 12.000 Euro
Eigenanteil der Stadt (20%) 12.000 Euro
Das heißt, pro Jahr wäre ein Eigenanteil von 6000 Euro für die Stadt erforderlich.
Auswirkungen
|
|
Es entstehen keine finanziellen und
personellen Auswirkungen. |
|
|
Hinweis: Diese und alle weiteren Zeilen in
diesem Fall bitte löschen! |
|
1. Rechtscharakter |
||||||||
|
|
Auftragsangelegenheit |
|||||||
|
|
Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
|||||||
|
|
Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
|||||||
|
|
Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
|||||||
|
|
Vertragliche Bindung |
|||||||
|
|
Fiskalische Bindung |
|||||||
|
|
Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstige |
|||||||
|
|
Dienstvereinbarung mit dem GPR |
|||||||
|
|
Ohne Bindung |
|||||||
|
Erläuterungen: |
||||||||
|
|
||||||||
|
|
||||||||
|
2. Allgemeine Angaben |
||||||||
|
|
Bereits laufende Maßnahme |
|||||||
|
|
|
des Verwaltungshaushaltes |
||||||
|
|
|
des Vermögenshaushaltes |
||||||
|
|
|
eines Wirtschaftsplanes |
||||||
|
|
Neue Maßnahme |
|||||||
|
|
|
des Verwaltungshaushaltes |
||||||
|
|
|
des Vermögenshaushaltes |
||||||
|
|
|
eines Wirtschaftsplanes |
||||||
|
|
Ausgaben |
|||||||
|
|
|
Es entstehen weder einmalige Ausgaben noch
Ausgaben in den Folgejahren |
||||||
|
|
|
Es entstehen Ausgaben |
||||||
|
|
|
|
einmalige Ausgabe(n) im Haushaltsjahr |
|
|
|||
|
|
|
|
jährlich wiederkehrende Ausgaben |
|||||
|
|
|
|
periodisch wiederkehrende Ausgaben in den
Jahren |
|
||||
|
3. Mittelbedarf |
||||||||
|
|
Einnahmen |
EUR |
||||||
|
|
Sachkosten |
|
EUR |
|||||
|
|
Personalkosten |
|
EUR |
|||||
|
|
||||||||
Die Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben
verteilen sich auf folgende Haushaltsstellen:
|
||||||||
HH-Stelle/Position
|
Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
|||
|
Einnahmen: |
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|||
|
Ausgaben: |
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|||
Eigenanteil: |
|
|
|
|
|
|||
|
|
||||||||
4. Finanzierung |
|
||||||||||||||||
|
|
Verwaltungshaushalt |
|
|||||||||||||||
|
|
|
Einsparung(en) bei der/den
Haushaltsstelle(n) |
|
||||||||||||||
|
|
|
HH-Stelle/Position |
Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
|
|||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|||||||||
|
|
|
Gesamtbetrag |
|
|
|
|
|
|
|||||||||
|
|||||||||||||||||
|
|
|
Mehreinnahme(n) bei der/den
Haushaltsstelle(n) |
|||||||||||||||
|
|
|
HH-Stelle/Position
|
Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
|
|||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|||||||||
|
|
|
Gesamtbetrag |
|
|
|
|
|
|
|||||||||
|
|||||||||||||||||
|
|
|
Kein konkreter Finanzierungsvorschlag |
|
||||||||||||||
|
|||||||||||||||||
|
|
Wird durch 20 ausgefüllt
|
|
|||||||||||||||
|
|
|
Die Finanzierung der Maßnahme wird den im
Haushaltssicherungskonzept festgesetzten |
|
||||||||||||||
|
|
|
Haushaltsausgleich langfristig nicht
gefährden |
|
||||||||||||||
|
|
|
Die Finanzierung der Maßnahme wird den
Fehlbedarf im Verwaltungshaushalt in den nächsten |
|
||||||||||||||
|
|
|
Jahren um folgende Beträge erhöhen und damit
das Zieljahr für den Haushaltsausgleich gefährden: |
|
||||||||||||||
|
|
|
Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
|
||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||
|
|
Vermögenshaushalt |
||||||||
|
|
|
Einsparung(en) bei der/den
Haushaltsstelle(n) |
|||||||
|
|
|
HH-Stelle/Position
|
Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
Gesamtbetrag |
|
|
|
|
|
||
|
|
|
Mehreinnahme(n) bei der/den
Haushaltsstelle(n) |
|||||||
|
|
|
HH-Stelle/Position
|
Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
Gesamtbetrag |
|
|
|
|
|
||
|
|
|
Kreditaufnahme |
|||||||
|
|
Wird
durch 20 ausgefüllt
|
||||||||
|
|
|
Die Maßnahme kann im Rahmen der mit der
Bezirksregierung abgestimmten Kreditlinie |
|||||||
|
|
|
zusätzlich finanziert werden |
|||||||
|
|
|
Die Maßnahme kann nur finanziert werden,
wenn andere im Haushaltsplan/Investitionsprogramm |
|||||||
|
|
|
vorgesehene und vom Rat beschlossene
Maßnahmen verschoben bzw. gestrichen werden. |
|||||||
|
|
Folgekosten bei Durchführung der Maßnahme im
Vermögenshaushalt |
|
||||||||||||||||||||||||
|
|
|
Es entstehen keine Folgekosten |
|
|||||||||||||||||||||||
|
|
|
Es entstehen Folgekosten ab dem Jahre |
|
|||||||||||||||||||||||
|
|
|
|
Sachkosten |
|
einmalig |
in Höhe von EUR |
|
|
||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
Jährlich |
in Höhe von EUR |
|
|
|
|||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
bis zum Jahre |
|
|
|
|||||||||||||||||
|
|
|
|
Personalkosten |
|
einmalig |
in Höhe von EUR |
|
|
|
|||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
Jährlich |
in Höhe von EUR |
|
|
|
|||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
bis zum Jahre |
|
|
|
|||||||||||||||||
|
|
|
Erwartete Zuschüsse bzw. Einnahmen zu den
Folgekosten EUR |
|
|
|
|||||||||||||||||||||
|
|
|
Folgekosten sind nicht eingeplant |
|
|||||||||||||||||||||||
|
|
|
Folgekosten sind bei der/den
Haushaltsstelle(n) wie folgt eingeplant: |
|
|||||||||||||||||||||||
|
|
|
HH-Stelle/Position |
Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
|
||||||||||||||||||
|
|
|
Einnahmen: |
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
|
|
Ausgaben: |
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
|
|
Eigenanteil: |
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
* = Kostenermittlung auf
der Basis der Durchschnitts-Personalkosten des jeweiligen Jahres (von 18/02)
bzw. bei Überstunden auf der Grundlage der jeweiligen Überstundenvergütungen.

01.02.2006 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Haspe stellt vorbehaltlich der Förderzusage des Landes zur Finanzierung des nachstehenden Verbundprojektes einen Betrag in Höhe von bis zu 4.000 Euro zur Verfügung.
Weiter empfiehlt die Bezirksvertretung Haspe dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beauftragt die Verwaltung Fördermittel für die Initiierung einer Immobilien- und Standortgemeinschaft in Haspe zu beantragen. Vorbehaltlich der Förderzusage des Landes werden kommunale Eigenmittel aus vorhandenen Haushaltsmitteln in Höhe von 12.000 Euro für einen Zeitraum von 2 Jahren bereitgestellt.
Der Antrag auf Fördermittel wird im März/April 2006 gestellt. Mit der
Genehmigung wird im September/Oktober 2006 gerechnet.
|
Abstimmungsergebnis: |
|||
|
x |
Einstimmig beschlossen |
||
|
Dafür: |
13 |
|
|
|
Dagegen: |
0 |
|
|
|
Enthaltungen: |
0 |
|
|