Berichtsvorlage - 0763/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung Lenneradweg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jörg Winkler
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen; FB69 - Umweltamt; WBH - Wirtschaftsbetrieb Hagen AöR
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Anhörung
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25.09.2019
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Anhörung
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30.10.2019
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Anhörung
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05.11.2019
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Sachverhalt
Begründung
In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 02.07.2019 wurde der als Anlage beigefügte Antrag der CDU- Fraktion gestellt.
Im Zuge der Bearbeitung des Antrages wurde seitens der Fachverwaltung und des Wirtschaftsbetriebes Hagen (WBH) folgende Eckdaten festgehalten:
Der Lenneradweg unterteilt sich in mehrere gesondert zu betrachtende Abschnitte:
1. Der Bereich zwischen Stadtgrenze Iserlohn/ Letmathe und Hohenlimburg
2. Der Bereich zwischen Hohenlimburg und Hengsteysee
Zu 1.:
Dieser Bereich befindet sich derzeit in der Planung- hier sind erste Ergebnisse bereits in den Fraktionen vorgestellt worden- eine Beschlussvorlage wird im Herbst 2019 eingebracht.
Zu 2.:
Dieser Teilabschnitt des Lenneradweges ist vorhanden und baulich (Pflasterbauweise) auch in einem akzeptablen Zustand.
Im Zuge der Maßnahme "Lennerenaturierung" muss dieser kombinierte Fuß-Radweg allerdings teilweise verlegt werden. In der Planskizze sind die Teilbereiche der Lennerenaturierung ersichtlich. Es handelt sich um 3 Bereiche mit insgesamt ca. 2,8 Kilometer Länge, wobei die Teile 1 und 2 zusammen gebaut werden (Baubeginn 2020), der Teil 3 etwas später realisiert wird.

Bei der Maßnahme "Lennerenaturierung" handelt es sich um eine Zuschussmaßnahme, die auch die Verlegung des Weges beinhaltet, allerdings nur in der vorhandenen Breite von ca. 2,80 m. Die Ausführung soll aber dann in Asphaltbauweise erfolgen. Eine "Aufstockung" dieser Maßnahme, um ggf. eine Verbreiterung zu erhalten, kann aus den Zuschussmitteln für diese wasserbauliche Maßnahme nicht erfolgen.
Der heutige und damit auch spätere Zustand mit der Breite von 2,80 m als kombinierter Fuß-Radweg entspricht nicht mehr dem Standard einer touristischen Haupt-Freizeitradroute. Der RVR legt hier Breiten von min. 5,00 m fest.

Wegen der Konflikte zwischen Fußgängern und Radfahrern ist sogar eine deutliche, bauliche Trennung zwischen Fuß- und Radweg sinnvoll. Hier kann ein Trennstreifen von min. 1,00 m ausgebildet werden, der mit niedrigem Bewuchs bepflanzt werden kann.
Für den Lennerad-fußweg bedeutet dies, dass ein zusätzlicher Weg von 2,00 m plus einem Trennstreifen von 1,00 m ergänzt werden muss. Hierzu muss ein gesonderter Zuschussantrag gestellt werden, der eine Realisierung (unabhängig von der Mittelbereitstellung) frühestens 2022 zulässt.
Daraus folgt, dass die Verlegung des heutigen Lennerad-fußweges (Baubeginn 2020) zunächst einmal wie bisher geplant erfolgt.
Nach Rückmeldung der Wasserbehörden ist es nicht möglich, durch einen Änderungsantrag der Plangenehmigung vorrausschauend Planungsrecht zu erlangen, da es sich um zwei verschiedene Baumaßnahmen handelt.
Für den erweiterten Fahrradweg ist somit sowohl eine wasserrechtliche Genehmigung als auch eine Ausnahmegenehmigung von den Verboten des Landschaftsplanes rechtzeitig zuvor zu beantragen.
In der Fachverwaltung und dem WBH besteht Einigkeit darüber, dass nur die Bauweise "getrennter Fuß- und Radweg" in Asphaltbauweise zur Ausführung kommen kann. Auch der Fußwegebereich soll asphaltiert werden, da der Weg im Überschwemmungsbereich der Lenne liegt und damit eine wassergebundene Bauweise wegen der zu erwartenden Ausspülungen ausscheidet.
Damit geht fast ausschließlich eine maschinelle Tätigkeit einher, die nicht geeignet ist, unter Beteiligung des zweiten Arbeitsmarktes realisiert zu werden.
Ein Blick auf die Baukosten lässt nur für die 3,00 m breite "Ergänzung" im Bereich der Lennerenaturierungsmaßnahme Beträge von ca. 900.000,- € ohne die Nebenkosten erwarten. Darüber hinaus ist auch der restliche Teil des Lennerad- Fußweges (weitere ca. 6,00 km) zu betrachten.
Eine Finanzierung ist für die kommenden Haushaltsjahre nicht vorgesehen und damit nicht gesichert.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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X | sind nicht betroffen |
| sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben) |
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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90,2 kB
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