Beschlussvorlage - 0759/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Berichterstattung zum Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel 2 (Veränderung in der Maßnahmenliste) und Änderungen bei zwei Maßnahmen nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel 1
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB5/S - Dezentraler Steuerungsdienst
- Bearbeitung:
- Jürgen Reiß
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; FB48 - Bildung und Kultur; FB65 - Gebäudewirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Fachausschuss Gebäudewirtschaft
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Vorberatung
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04.09.2019
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Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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05.09.2019
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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10.09.2019
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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12.09.2019
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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17.09.2019
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Erledigt
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Sport- und Freizeitausschuss
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Vorberatung
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19.09.2019
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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25.09.2019
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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25.09.2019
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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26.09.2019
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Beschlussvorschlag
1. Beschlüsse zum Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel 2
Der Rat der Stadt Hagen nimmt den Sachstandsbericht mit den Veränderungen der Maßnahmenliste nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel 2, die Bestandteil der Vorlage ist, zur Kenntnis.
Eine Förderfähigkeit vorausgesetzt, soll die neue Maßnahme der Bezirksregierung Arnsberg gemäß Punkt 2 der Begründung zur Plausibilitätsprüfung vorgelegt und anschließend realisiert werden.
Der notwendige Planungs- und Bauauftrag wird auftragsbezogen vergeben.
2. Beschlüsse zum Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel 1
Der Rat der Stadt Hagen nimmt die aufgeführten Änderungen zum Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel 1 zur Kenntnis.
Der Rat der Stadt Hagen beschließt, dass die für die Brachflächenrevitalisierung vorgesehenen Fördermittel als Ausgleich für Kostenerhöhungen bei anderen Maßnahmen verwendet werden und hebt insofern seinen Beschluss vom 10.12.2015 auf.
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel 2
Mit Datum vom 08.01.2018 hat das Land NRW das Gesetz zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in NRW beschlossen. Damit wurde die Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Kapitels 2 des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes zur Verbesserung der Schulinfrastruktur allgemeinbildender Schulen und berufsbildender Schulen in finanzschwachen Kommunen zwischen der Bundesregierung und den Ländern umgesetzt.
Die Stadt Hagen erhält aus diesem Förderprogramm Gesamtzuschussmittel in Höhe von 18.021.139 €; mit Eigenanteil entspricht dies einem Gesamtvolumen in Höhe von 20.023.488 €. Der Eigenanteil von 10 % wird aus Mitteln der Bildungspauschale finanziert.
Zur Umsetzung hat der Rat der Stadt Hagen zuletzt am 04.04.2019 (Vorlage DS 0214/2019) verschiedene Maßnahmen sowie am 13.12.2018 eine Maßnahme der Rudolf-Steiner-Schule (siehe Vorlagen DS 0963/2018 und DS 963-1/2018) beschlossen. Im Zuge der Realisierung der Maßnahmen wurde die Verwaltung beauftragt, kontinuierlich über die Entwicklung sowie über die Veränderungen zu berichten und weitere Maßnahmenvorschläge für die Folgejahre zu erarbeiten.
1. Stand der beschlossenen Maßnahmen
Die bereits beschlossenen Maßnahmen befinden sich in der Abarbeitung bzw. es wurden Architekturbüros mit der Umsetzung beauftragt oder werden in Kürze beauftragt.
Die als Anlage beigefügte Maßnahmenliste beinhaltet den aktuellen Hochrechnungsstand sowie die Zeitschiene.
Bezirksvertretung Mitte
Grundschule Kuhlerkamp - Fassadensanierung einschl. Vordächer
Beauftragung eines Architekten zur Umsetzung im Sommer 2019. Kostenschätzung 520 TEUR.
Grundschule Emil Schumacher - Fassadensanierung
Die Fassadensanierung wurde vergeben und befindet sich aktuell in der Umsetzung im Rahmen des Gesamtbudgets von 1.300 TEUR.
Grundschule Boloh - Fassadensanierung
Geplanter Maßnahmenbeginn in 2020.
Berufskolleg Kaufm. Schule I - Fenstersanierung
Ein Architekturbüro wird kurzfristig mit der Umsetzung beauftragt.
Berufskolleg Cuno I + II, Bergstr. - Sanierung Fenster, Fassade und Dach
Die Maßnahmenumsetzung beginnt Ende 2019 und wird voraussichtlich im Herbst 2020 fertig gestellt sein.
Sporthalle Mittelstadt - Austausch der Beleuchtung und Sanierung der Sanitäranlagen
Die beiden Maßnahmen werden im Zusammenhang mit der Sanierung der Heizungs- und Lüftungsanlage (aus Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel 1) in 2019 durchgeführt. Die Sporthalle steht deshalb für insgesamt 18 Wochen nicht zur Verfügung.
Schulkomplex Remberg - Sanierung von Treppen und Stützmauern
Die vorhandenen Stützmauern und Treppen weisen verschiedene Schadstellen auf. Es handelt sich insbesondere um fehlende Verfugungen, Ausbrüche, fehlende Steine, Grünbewuchs und Verformungen sowie Unterhöhlungen einzelner Treppenstufen und Schäden an den Treppenanlagen.
Die Maßnahme war ursprünglich nur im Bereich der Sekundarschule Lieselotte Funcke angesiedelt. Die Überprüfung und genauere Begutachtung hat ergeben, dass auch vorhandene Wegeverbindungen zum Berufskolleg Käthe Kollwitz betroffen sind. Daher erfolgt die Umbenennung der Maßnahme in „Schulkomplex Remberg“.
Sekundarschule Altenhagen - Schadstoffsanierung der Decke Pausenhalle sowie Rückbau einer Lichtdecke
Die Maßnahmen sollen in 2019 umgesetzt werden.
Bezirksvertretung Haspe
Grundschule Friedrich Harkort - Fenster-, Fassaden- und Dachsanierung
Die Untersuchung eines externen Architekturbüros hat ergeben, das aufgrund des festgestellten Leistungsumfanges mit Gesamtkosten von 3,6 Mio. € (ursprünglich
3,0 Mio. €) zu rechnen ist.
Gymnasium Chr. Rohlfs Teilstandort Ennepeufer 1 (ehem. Hauptschule Heubing) - Brandschutzmaßnahmen und Sanierung des Villa Gebäudes
Die Maßnahmen sind begonnen worden.
Rudolf Steiner Schule - Fassadensanierung
Die Rudolf Steiner Schule hat die Maßnahme mit Kosten in Höhe von 77.778 € umgesetzt.
Bezirksvertretung Hohenlimburg
Realschule Hohenlimburg - Dachsanierung
Die Dachsanierung konnte vergeben werden und befindet sich aktuell kurz vor der Endabrechnung.
Berufskolleg Kaufmannschule II - Fassade, Fenster, Sonnen-, Hitze- und Blendschutz
Die Kosten der Maßnahmen erhöhen sich auf 136.000 €, geplanter Maßnahmenbeginn ist noch in 2019.
Berufskolleg Kaufm. Schule II - Oberbödensanierung Klassenräume
Die Sanierung der Oberböden in den Klassenräumen beginnt noch in 2019.
Bezirksvertretung Nord
Gesamtschule Fritz Steinhoff - Sanierung des Parkdecks (2. und 3. Bauabschnitt)
Die Maßnahme wurde erst nach Rückfragen von der Bezirksregierung Arnsberg im Oktober 2018 freigegeben. Ein beauftragtes Ingenieurbüro wird die festgestellten Mängel aus dem Schadensgutachten (mit Voruntersuchungen) bis zum Herbst 2020 beseitigen.
Gesamtschule Fritz Steinhoff - Brandschutzmaßnahmen (Obergeschosse)
Die Umsetzung der Brandschutzmaßnahmen erfolgt sukzessiv bis Ende 2019. Der Kostenrahmen von insgesamt 184.000 € (1. Tranche 100.000 € und 2. Tranche 84.000 €) wird eingehalten.
2. Neue Maßnahme
Folgende Maßnahme soll zusätzlich durchgeführt werden:
Ges Haspe | Erneuerung der Schließanlage durch Einbau elektronischer Schlösser mit Transponderschließung | 155.000 € |
Die Durchführung der Maßnahme erfolgt voraussichtlich 2020.
3. Gesamtkostenveränderungen/Gesamtetat
Im Rahmen der Vorbereitung zur Durchführung der baulichen Maßnahmen werden sich verschiedene oben gennannte Maßnahmen zeitlich und in der Kostenstruktur verändern.
Aktuell sind von der Gesamtsumme des Maßnahmenpaketes in Höhe von 20.023.488 € insgesamt 15.964.937 € (= 79,7 %) mit Maßnahmen hinterlegt.
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel 1
Seit der letzten Berichterstattung des KInvFG (Vorlage 0580/2019) im Juli 2019 haben sich folgende Änderungen ergeben:
Sporthalle Mittelstadt - Erneuerung Lüftungsanlage
Die Kosten für die Erneuerung werden sich aufgrund der Vergaben und des höheren notwendigen Sanierungsaufwandes von 1.750.000 € auf voraussichtlich 1.900.000 € erhöhen.
Brachflächensanierung
Der Rat hat am 10.12.2015 (DS 0938/2015) über die Durchführung der Maßnahmen nach Kapitel 1 des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes beschlossen. Dieser Beschluss beinhaltete auch, dass 0,5 Mio. € zuzüglich eventueller Programmrückflüsse für die Brachflächensanierung Verwendung finden sollen. Entsprechend diesem Beschluss ist diese Position zwischenzeitlich auf 1.387.422 € angestiegen.
In seiner Sitzung am 13.12.2018 (DS 1127/2018) hat der Rat beschlossen, dass für die Durchführung der Sanierungsmaßnahmen am Hengsteysee 1,3 Mio. € aus den Mitteln des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes Kapitel 1 bereit gestellt werden. Zwischenzeitlich hat sich jedoch herausgestellt, dass die Maßnahme bis zum Ende des Förderzeitraumes am 31.12.2020 nicht durchgeführt werden kann. Grund hierfür ist, dass das Entwidmungsverfahren für die ehemaligen Bahnflächen weiterhin noch nicht abgeschlossen ist und auch nicht bekannt ist, wann dies geschehen soll. Eine umfassende Vorlage hierzu ist eine der nächsten Sitzungen vorgesehen.
Andere Maßnahmen im Rahmen der Brachflächenrevitalisierung können fristgerecht bis zum 31.12.2020 nicht durchgeführt werden. Daher schlägt die Verwaltung dem Rat vor, die für die Brachflächenrevitalisierung vorgesehenen Mittel für Kostensteigerungen bei anderen Maßnahmen zu verwenden und insofern den Beschluss vom 10.12.2015 aufzuheben. Hierdurch können z. B. die Mehrkosten der „Sporthalle Mittelstadt – Erneuerung Lüftungsanlage“ gedeckt werden.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung
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X | sind nicht betroffen |
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
X | Es entstehen folgende finanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
X | konsumtive und investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
X | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
X | Ohne Bindung (Rudolf-Steiner Schule) |
- Konsumtive Maßnahme
Teilplan: | 1130 | Bezeichnung: | Gebäudewirtschaft |
Teilplan: | 2143 | Bezeichnung: | Serviceleistungen für Schulen (Rudolf-Steiner-Schule) |
Auftrag: | 1214340 | Bezeichnung: | Allgemeine Serviceleistungen für Schulen (Rudolf-Steiner-Schule) |
Kostenstelle: | Diverse | Bezeichnung: |
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| Kostenart | 2019 | 2020 | 2021 |
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Ertrag (-) | 414102 | 5.627.426 € | 6.313.500 € | 1.890.000 € | € |
Ertrag (-) | 414120 | 625.270 € | 701.500 € | 210.000 € | € |
Aufwand (+) | 521502 | 6.189.059 € | 7.015.000 € | 2.100.000 € | € |
Aufwand (+) | 531800 | 63.637 € | 0 € | 0 € | € |
Eigenanteil |
| 0 € | 0 € | 0 € | € |
Kurzbegründung: | |
X | Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden. |
- Investive Maßnahme
Teilplan: | 4210 | Bezeichnung: | Sportförderung |
Finanzstelle: | 5.000289 | Bezeichnung: | Erneuerung Lüftungsanlage Sporthalle Mittelstadt |
Teilplan: | 6110 | Bezeichnung: | Allg. Finanzwirtschaft |
Finanzstelle: | 5.000292 | Bezeichnung: | KInvFG NRW/Einzahlungen |
| Finanzpos. | Gesamt | 2019 | 2020 ff. |
Einzahlung(-) | 681100 | 1.710.000 € | 1.710.000 € |
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Auszahlung (+) | 785100 | 1.900.000 € | 1.900.000 € |
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Eigenanteil |
| 190.000 € | 190.000 € |
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Kurzbegründung: | |
X | Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert. Die Deckung der Mehrkosten erfolgt innerhalb des Budgets aus Minderauszahlungen bei der Maßnahme „Brachflächenrevitalisierung“ |
gez. Erik O. Schulz | gez. Henning Keune |
Oberbürgermeister
| Technischer Beigeordneter |
| gez. Margarita Kaufmann |
| Beigeordnete
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| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
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(wie Dokument)
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(wie Dokument)
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