17.09.2019 - 9.4 Berichterstattung zum Kommunalinvestitionsförde...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Bald verweist generell auf die Vorlage und nimmt speziell Bezug auf die darin enthaltene Maßnahme der Fenstersanierung in der GS Wesselbach. Diese sollen nicht komplett ausgetauscht, sondern ertüchtigt werden, damit sie leichter bedient und somit ein kontinuierliches Lüften ermöglicht werden kann. Damit soll eine hermetische Abschottung verhindert werden durch die ansonsten ein Schimmelbefall zu befürchten sei. Die Bezirksvertretung Hohenlimburg sei entsprechend informiert worden.

 

Auf Nachfrage von Herrn Simon nach dem realistischen Zeitplan teilte Herr Bald mit, dass der Antrag bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt sei und dementsprechend mit einer Durchführung der Maßnahme 2020 zu rechnen sei. Generell können nach jetziger Sicht sämtliche Maßnahmen des KP III erledigt werden.

 

Frau Speckmann spricht die Probleme an, die durch eine sehr langwierige Schließung der Turnhalle Mittelstadt für die umliegenden Schulen entstanden sind und bittet um die Angabe von Ersatzmöglichkeiten. Da Herr Bald diese nicht anbieten kann, wird von Frau Speckmann gebeten, dieses Problem im Auge zu behalten. Herr Hermann erläutert, dass der ursprüngliche Zeitplan von den Osterferien bis zum Ende der Sommerferien lautete. Da die Probleme erst danach aufgetreten sind, verschieben sich die Maßnahmen voraussichtlich bis zum Ende der Herbstferien.

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Beschluss:

 

Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

 

1. Beschlüsse zum Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel 2

 

Der Rat der Stadt Hagen nimmt den Sachstandsbericht mit den Veränderungen der Maßnahmenliste nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel 2, die Bestandteil der Vorlage ist, zur Kenntnis.

 

Eine Förderfähigkeit vorausgesetzt, soll die neue Maßnahme der Bezirksregierung Arnsberg gemäß Punkt 2 der Begründung zur Plausibilitätsprüfung vorgelegt und anschließend realisiert werden.

 

Der notwendige Planungs- und Bauauftrag wird auftragsbezogen vergeben.

 

 

2. Beschlüsse zum Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel 1

 

Der Rat der Stadt Hagen nimmt die aufgeführten Änderungen zum Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel 1 zur Kenntnis.

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt, dass die für die Brachflächenrevitalisierung vorgesehenen Fördermittel als Ausgleich für Kostenerhöhungen bei anderen Maßnahmen verwendet werden und hebt insofern seinen Beschluss vom 10.12.2015 auf.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

5

 

 

CDU

4

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

1

 

 

AfD

 

 

 

FDP

1

 

 

BfHo/Piraten Hagen

1

 

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

15

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage