Berichtsvorlage - 0805/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen nimmt die in der Nachweisung (Anlagen 1 und 2) dargestellten über- und außerplanmäßigen Bereitstellungen nach § 83 Abs. 2 Satz 1, 2. Halbsatz GO NRW zur Kenntnis.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die Kurzfassung enfällt!

 

Begründung

 

Für das Haushaltsjahr 2019 wurden die in der Nachweisung (Anlagen 1 und 2) dargestellten über- und außerplanmäßigen Bereitstellungen nach § 83 Abs. 1 GO NRW nach der Zuständigkeitsregelung vom Stadtkämmerer ohne vorherige Zustimmung durch den Rat verfügt.

Diese sind dem Rat zur Kenntnis zu geben.

 

Der über-/außerplanmäßige Bedarf wird entsprechend der gesetzlichen Regelungen durch Einsparungen und Mehrerträge/-einzahlungen (jeweils abweichend von den Ansätzen des Haushaltsplans 2019) gedeckt.

 

Die Verwaltung bittet, die in der Nachweisung (Anlagen 1 und 2) aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 83 Abs. 2 Satz 1, 2. Halbsatz GO NRW turnusmäßig zur Kenntnis zu nehmen.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

x

sind nicht betroffen

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Die in der Nachweisung (Anlagen 1 und 2) dargestellten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen haben keine Auswirkung auf den Haushalt und das Jahresergebnis, da sie insgesamt durch Einsparungen oder Mehrerträge und Mehreinzahlungen gedeckt sind.

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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12.09.2019 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

26.09.2019 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen