26.09.2019 - 5.9 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen nimmt die in der Nachweisung (Anlagen 1 und 2) dargestellten über- und außerplanmäßigen Bereitstellungen nach § 83 Abs. 2 Satz 1, 2. Halbsatz GO NRW zur Kenntnis.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

X

Zur Kenntnis genommen

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage