Beschlussvorlage - 0768/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen begrüßt die Perspektive einer Fördermöglichkeit durch das Land Nordrhein-Westfalen und empfiehlt der Verwaltung die zügige Erledigung aller notwendigen Maßnahmen zur Antragstellung für das Programm Heimat-Zeugnis.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

In seiner Sitzung vom 24. September 2015 beschloss der Rat der Stadt Hagen den Auszug des Stadtmuseums aus den bisherigen Räumen in der Wippermann-Passage in Hagen-Eilpe und dessen Neueinrichtung im Erdgeschoss des Verwaltungsgebäudes Museumsplatz 3.

Die Neueröffnung des Stadtmuseums am neuen Standort ist zum Stadtjubiläum 2021 geplant.

 

Seither wurden alle inhaltlichen Vorarbeiten, wie die Erstellung eines wissenschaftlichen Konzeptes und die Ausstellungs- und Raumplanung für die Einrichtung der neuen Dauerausstellung des Stadtmuseums Hagen im Erdgeschoss des historischen Landgerichtsgebäudes am Museumsplatz bearbeitet und nahezu abgeschlossen. Dieser Prozess wurde von der eigens gegründeten Arbeitsgruppe Stadtmuseum und dem Kultur- und Weiterbildungsausschuss eng begleitet.

 

Parallel zu den inhaltlichen Aufgaben wurde die Finanzierung der Maßnahme vorbereitet. Zunächst war eine Förderung durch den Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) vorgesehen. Das Gesamtvolumen der, beim LWL angemeldeten Maßnahme, betrug 1.000.000 Euro. Der LWL würde die Maßnahme zu 30% fördern, so dass hier für die Stadt Hagen ein zu tragender Eigenanteil in Höhe von 700.000 Euro verbleiben würde.

Ein alternatives Förderprogramm bietet das Heimatförderprogramm des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen, hier das Programm Heimat-Zeugnis. Unter diesem Förderprogramm werden allerdings nur Projekte und Maßnahmen gefördert, mit denen in herausragender Weise lokale und regionale Geschichte, Traditionen sowie lokale und regionale Besonderheiten aufgearbeitet und öffentlich präsentiert werden. Dieses kann insbesondere durch den Einsatz von digitalen Medien erreicht werden. Um diesen Einsatz von digitalen Medien in herausragender Weise im Rahmen der Maßnahme umzusetzen, müsste bei einer Antragstellung das Gesamtvolumen der Maßnahme auf 1.800.000 Euro erhöht werden. Bei einer Bewilligung des Antrages auf Förderung aus dem Programm Heimat-Zeugnis könnte der Fördersatz bei max. 90% liegen. So verbliebe hier für die Stadt Hagen ein zu tragender Eigenanteil in Höhe von ca. 180.000 Euro.

 

Dazu müssen sowohl die inhaltliche Konzeption als auch die baulichen Maßnahmen förderfähig beschrieben sein. Für Letzteres muss ein grundsätzlich förderfähiger Bauplanungsauftrag seitens der Stadt Hagen vorfinanziert werden, der auch die bisherigen Förderungen des Gebäudes berücksichtigt.

 

Die Finanzierung der in 2019 kassenwirksam werdenden Mittel für die Planungsleistungen in Höhe von voraussichtlich 62.000 Euro erfolgt durch eine überplanmäßige Bereitstellung aus Mehreinzahlungen.

 

Die Einplanung der restlichen Finanzierungsraten erfolgt im HH-Plan 2020/2021.

 

Eine Rücksprache mit dem LWL-Museumsamt ergab, dass von dort eine hohe Bereitschaft besteht, einzelne Projekte im Zusammenhang mit der Dauerausstellung und dem Stadtmuseum zu fördern. Die Bezirksregierung weist darauf hin, dass nur solche Projekte durch den LWL gefördert werden können, die nicht Teil einer Landesförderung an das Stadtmuseum sind. Hierzu wurden bereits konkrete zusätzliche Vorhaben mit dem LWL besprochen.

 

 Vergleich der möglichen Förderungen:

 

Förderung durch LWL

Förderung durch Land NRW

Gesamtvolumen der Maßnahme

1.000.000 €

1.800.000 €

Fördersumme

300.000 € (ca.30%)

1.620.000 € (ca. 90%)

Eigenanteil der Stadt Hagen

700.000 € (ca. 70%)

 

hinzu kommen aktuell nicht zu beziffernde Beträge von nicht förderfähigen Maßnahmen

180.000 € (ca. 10%)

 

+ ggfls. nicht förderfähige Maßnahmen wie z. B. Einbau der Einbruchmeldeanlage und der generellen Erneuerung der Haustechnik in Höhe von

ca. 120.000 €

 

Im Zusammenhang mit der Bezifferung der Folgekosten dieser Maßnahme wurde
u. a. mit dem Fachbereich Gebäudewirtschaft Rücksprache gehalten. Demnach werden die Folgekosten (Gebäudeunterhaltungsaufwand je Jahr und Betriebskosten je Jahr) nicht wesentlich von den bisherigen Kosten abweichen, da sich die zu Grunde liegende qm-Zahl nicht verändert wird. Eine tatsächliche Auskunft über evtl. Veränderungen der Kosten kann aber erst nach der Planung getätigt werden.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

Kurzerläuterung:

Die Dauerausstellung des Stadtmuseums wird im Rahmen der Gegebenheiten und Möglichkeiten barrierefrei geplant. Dies betrifft den Zugang über einen rollstuhlgerechten Treppenlift wie auch die Präsentation, die beispielsweise erklärende Texte in Blindenschrift enthalten soll. Desgleichen sollen die multimedialen und digitalen Angebote barrierefrei angeboten werden, also Möglichkeiten zur Bild- und Schriftanpassung etc. enthalten.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen folgende finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

X

investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

X

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

 

  1.                Investive Maßnahme

 

Teilplan:

2520

Bezeichnung:

Kultur-Kunst-Geschichte

Finanzstelle:

5000350

Bezeichnung:

Umbau Stadtmuseum

 

 

Finanzpos.

Gesamt

2019

2020

2021

Einzahlung(-)

681100

-1.500.000

-1.000.000

-500.000

Auszahlung (+)

785100

1.800.000€

62.000

1.200.000

538.000

Eigenanteil

 

300.000€

62.000

200.000

38.000

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

X

Finanzierung für 2019 kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die Auszahlungen sind auf das Gebäude zu aktivieren. Bei einer Restnutzungsdauer von 34

Jahren ergibt sich eine jährliche Abschreibung in Höhe von 53.000 €. Da die Investition

den Restbuchwert des Gebäudes weit übersteigt, ist nach Fertigstellung u.U. eine Neubewertung der Restnutzungsdauer erforderlich. Dadurch könnte sich die Höhe der Abschreibung verändern.

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Die Einzahlungen sind auf das Gebäude zu passivieren. Bei einer Restnutzungsdauer von 34 Jahren ergibt sich eine jährliche Auflösung der Sonderposten in Höhe von 44.000 €. Zur Restnutzungsdauer wird auf die Ausführungen unter Aktiva verwiesen.

 

  1.                Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

4.500

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

-,--

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

-,--

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

53.000

Zwischensumme

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

44.000

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

13.500€

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Margarita Kaufmann

Beigeordnete

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Beschlüsse

Erweitern

12.09.2019 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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18.09.2019 - Kultur- und Weiterbildungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Kultur-und Weiterbildungsausschuss begrüßt die Perspektive einer Fördermöglichkeit durch das Land Nordrhein-Westfalen zum Programm Heimat-Zeugnis und bittet den Rat der Stadt Hagen, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

4

-

-

CDU

6

-

-

Bündnis 90/ Die Grünen

1

-

-

Hagen Aktiv

-

-

-

Die Linke

1

-

-

AfD

1

-

-

FDP

-

-

-

BfHo/Piraten Hagen

1

-

-

 

 

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

14

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

Erweitern

26.09.2019 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen