Beschlussvorlage - 0766/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Hagen stellt eine Verpflichtungsermächtigung zu Lasten des Haushaltsjahres 2020 in Höhe von 812.500 € für die Maßnahme „Straßenerneuerung Randweg“ außerplanmäßig bereit. Die Deckung ist gewährleistet durch die nicht benötigte Verpflichtungsermächtigung bei der Maßnahme 5.000169 Baukosten Neu- und Anbau Kitas.

 

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Sachverhalt

 

Begründung

 

Mit Schreiben vom 06.10.2017 wurde dem Wirtschaftsbetrieb Hagen (WBH) ein erster Teilauftrag in Höhe von 148.000 € für die Maßnahme „Straßenerneuerung Randweg“ erteilt. Der Folgeauftrag sollte dann in 2018 erfolgen. Insgesamt wurde eine Summe in Höhe von rd. 1 Mio. € veranschlagt.

Der Ausbau des Randweges sollte, mit Rücksicht auf die Anlieger, jedoch erst nach Beendigung der Baumaßnahmen „Am Ischeland“ und „Weserstraße“ erfolgen, die beide jetzt in Kürze abgeschlossen sein werden.

 

Für 2018 war eine Finanzierungsrate in Höhe von 838.000 € im Haushalt eingeplant, die jedoch zur Deckung anderer Maßnahmen herangezogen wurde. Insgesamt bleibt nunmehr, nach Aktualisierung der Kostenermittlung auf Gesamtkosten in Höhe von 960.500 €, ein zu finanzierender Restbetrag in Höhe von 812.500 €.

Der WBH schreibt die Maßnahme zeitnah aus und rechnet mit einem Baubeginn im November dieses Jahres, sodass der Gesamtauftrag noch in 2019 an den WBH zu erteilen ist.

 

Da die Erneuerung des Randweges nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) abgerechnet wird, sind für das Jahr 2022 Einnahmen in Höhe von 556.000 € eingeplant.

 

Damit der Auftrag in 2019 erteilt werden kann, ist die entsprechende „Ermächtigung zur Leistung von Ausgaben in künftigen Jahren“ zu erteilen (sog. Verpflichtungs-ermächtigung (VE) gem. § 85 GO NRW), die in dieser Höhe vom Rat der Stadt Hagen genehmigt werden muss.

 

Als Deckung wird die zurzeit nicht benötigte Verpflichtungsermächtigung in 2019 zu Lasten 2020 bei 5.000169 Baukosten Neu- und Anbau Kitas vorgeschlagen. Die aktuell geplanten Baumaßnahmen werden dadurch nicht beeinträchtigt.

 

Der Rat der Stadt Hagen wird gebeten, die außerplanmäßige Bereitstellung einer VE in Höhe von 812.500 € für die Erneuerung der Straße Randweg zu beschließen.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Maßnahme

X

investive Maßnahme

 

 

 

 

Rechtscharakter

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

  1.                Investive Maßnahme

 

Teilplan:

5410

Bezeichnung:

Öffentliche Infrastruktur

Finanzstelle:

5000210

Bezeichnung:

Erneuerung Randweg

 

 

Finanzpos.

Gesamt

2019

2020

2021

2022

Einzahlung(-)

688200

-556.000 €

 

 

 

-556.000

Auszahlung (+)

785200

960.500 €

148.000

812.500

 

 

Eigenanteil

 

404.500 €

148.000

812.500

 

-556.000

 

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung ist im Haushalt 2020/2021 bereits eingeplant/gesichert

 

gez. Erik O. Schulz

gez. Henning Keune

Oberbürgermeister

Technischer Beigeordneter

 

gez. Christoph Gerbersmann

bei finanziellen Auswirkungen:

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Auswirkungen

 

 

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Beschlüsse

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29.08.2019 - Rat der Stadt Hagen - vertagt

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