Beschlussvorlage - 0766/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Außerplanmäßige Bereitstellung von Verpflichtungsermächtigungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
- Bearbeitung:
- Jutta Beuth
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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29.08.2019
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Geplant
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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17.09.2019
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen stellt eine Verpflichtungsermächtigung zu Lasten des Haushaltsjahres 2020 in Höhe von 812.500 € für die Maßnahme „Straßenerneuerung Randweg“ außerplanmäßig bereit. Die Deckung ist gewährleistet durch die nicht benötigte Verpflichtungsermächtigung bei der Maßnahme 5.000169 Baukosten Neu- und Anbau Kitas.
Sachverhalt
Begründung
Mit Schreiben vom 06.10.2017 wurde dem Wirtschaftsbetrieb Hagen (WBH) ein erster Teilauftrag in Höhe von 148.000 € für die Maßnahme „Straßenerneuerung Randweg“ erteilt. Der Folgeauftrag sollte dann in 2018 erfolgen. Insgesamt wurde eine Summe in Höhe von rd. 1 Mio. € veranschlagt.
Der Ausbau des Randweges sollte, mit Rücksicht auf die Anlieger, jedoch erst nach Beendigung der Baumaßnahmen „Am Ischeland“ und „Weserstraße“ erfolgen, die beide jetzt in Kürze abgeschlossen sein werden.
Für 2018 war eine Finanzierungsrate in Höhe von 838.000 € im Haushalt eingeplant, die jedoch zur Deckung anderer Maßnahmen herangezogen wurde. Insgesamt bleibt nunmehr, nach Aktualisierung der Kostenermittlung auf Gesamtkosten in Höhe von 960.500 €, ein zu finanzierender Restbetrag in Höhe von 812.500 €.
Der WBH schreibt die Maßnahme zeitnah aus und rechnet mit einem Baubeginn im November dieses Jahres, sodass der Gesamtauftrag noch in 2019 an den WBH zu erteilen ist.
Da die Erneuerung des Randweges nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) abgerechnet wird, sind für das Jahr 2022 Einnahmen in Höhe von 556.000 € eingeplant.
Damit der Auftrag in 2019 erteilt werden kann, ist die entsprechende „Ermächtigung zur Leistung von Ausgaben in künftigen Jahren“ zu erteilen (sog. Verpflichtungs-ermächtigung (VE) gem. § 85 GO NRW), die in dieser Höhe vom Rat der Stadt Hagen genehmigt werden muss.
Als Deckung wird die zurzeit nicht benötigte Verpflichtungsermächtigung in 2019 zu Lasten 2020 bei 5.000169 Baukosten Neu- und Anbau Kitas vorgeschlagen. Die aktuell geplanten Baumaßnahmen werden dadurch nicht beeinträchtigt.
Der Rat der Stadt Hagen wird gebeten, die außerplanmäßige Bereitstellung einer VE in Höhe von 812.500 € für die Erneuerung der Straße Randweg zu beschließen.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
X | sind nicht betroffen |
Finanzielle Auswirkungen
X | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
Maßnahme | |
X | investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
X | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
- Investive Maßnahme
Teilplan: | 5410 | Bezeichnung: | Öffentliche Infrastruktur |
Finanzstelle: | 5000210 | Bezeichnung: | Erneuerung Randweg |
| Finanzpos. | Gesamt | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 |
Einzahlung(-) | 688200 | -556.000 € |
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| -556.000 € |
Auszahlung (+) | 785200 | 960.500 € | 148.000 € | 812.500 € |
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Eigenanteil |
| 404.500 € | 148.000 € | 812.500 € |
| -556.000 € |
Kurzbegründung: | |
X | Finanzierung ist im Haushalt 2020/2021 bereits eingeplant/gesichert |
gez. Erik O. Schulz | gez. Henning Keune |
Oberbürgermeister | Technischer Beigeordneter |
| gez. Christoph Gerbersmann |
bei finanziellen Auswirkungen: | Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
