29.08.2019 - 5.4 Außerplanmäßige Bereitstellung von Verpflichtun...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Her Rudel erklärt, dass die SPD-Fraktion diesem Antrag in der jetzigen Form nicht zustimmen wird. Er begründet dies mit dem Hinweis im dritten Absatz, dass die Erneuerung des Randweges nach dem Kommunalabgabengesetz entsprechend Einnahmen generieren soll. Er erinnert daran, dass das Kommunalabgabengesetz derzeit intensiv in der Diskussion steht.

 

Herr Hentschel möchte wissen, ob aufgrund der Ausführungen von Herrn Rudel eine Vertagung des Tagesordnungspunktes möglich ist, bis das neue Kommunalabgabengesetz beschieden ist.

 

Herr Thieser weist auf vorhandene Rückstellungen zur Straßenerneuerung hin. Nach dem jetzigen Stand des Kommunalabgabengesetzes würden die Anwohner massiv belastet. Fraglich ist für ihn, ob diese Maßnahme verschiebbar wäre und erst nach einer Entscheidung zum Kommunalabgabengesetz umgesetzt werden könnte. In den kommenden zwölf Monaten ist mit einer Entscheidung des Landtags hierzu zu rechnen.

 

Herr Keune führt aus, dass die Maßnahme nicht geschoben werden sollte. Die Verwaltung hat mehrere Straßen identifiziert, die dringend erneuert werden müssen. Er führt die aktuelle Rechtsentwicklung der Landesregierung aus, dass ein Teil der Ausbaubeiträge durch ein Landesförderprogramm ersetzt werden sollen. Ebenfalls ist in der Diskussion, dass bereits nach dem 01.01.2018 begonnene Maßnahmen von dieser Entlastung profitieren sollen.

 

Herr König weist darauf hin, dass noch ausreichend Straßen zur Verfügung stehen, die auch dringend saniert werden müssen. Er plädiert dafür, diese Straßen vorzuziehen, um die Bürger sicher zu entlasten.

 

Herr Schmidt erklärt, dass die Fraktion Bürger für Hohenlimburg / Piraten Hagen sich den Ausführungen von Herrn König anschließt. Außerdem sei man mit dem aktuellen Entwurf der neuen Verordnung nicht zufrieden.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz erklärt, dass die Verwaltung bei ihrer Empfehlung bleibe, die Vorlage in der gegebenen Form heute zu beschließen. Zwei andere Straßen in diesem Wohnquartier wurden bereits saniert und dies sei die letzte ausstehende.

 

Herr Dr. Ramrath hält es nicht für sachgerecht, notwendige Maßnahmen aufgrund einer möglichen Gesetzesänderung zu verschieben. Das Argument mit anderen wichtigen Sanierungen sei beliebig fortführbar und demnach könnten alle Projekte auf unbestimmte Zeit verschoben werden. Er rekapituliert die Diskussion zur Resolution zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes aus der Ratssitzung am 11.07.2019. Er fragt Herrn Keune, ob zugesagt werden kann, dass diese Maßnahme von der Gesetzesreform betroffen sei, obwohl eine Teilmaßnahme schon im Jahr 2017 durchgeführt wurde.

 

Herr Schwemin führt aus, dass der aktuelle Gesetzesentwurf festlegt, bei einer noch nicht abgerechneten Maßnahme die neue Rechtslage anzuwenden.

 

Herr Eiche führt die kritische Haltung der AfD auf Bundesebene zum Kommunalabgabengesetz aus. Die AfD-Fraktion kann der Vorlage in der jetzigen Form nicht zustimmen.

 

Herr Thieser möchte wissen, ob die hier zu beschließende Maßnahme bisher mit den betroffenen Bürgern diskutiert wurde und ob diesen die Pläne vorgestellt wurden. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte er um Verschiebung der Entscheidung.

 

Herr Dr. Preuß schlägt eine Ergänzung des Beschlussvorschlags vor, in dem die Verwaltung zusichert, die sich aus der Novelle des Kommunalabgabengesetzes ergebenden Möglichkeiten zu nutzen.

 

Herr Meier gibt zu bedenken, dass bisher noch keine verlässliche Zusage zu einem neuen Gesetzentwurf vorliegt. Daher sollte man abwarten, was sich daraus ergibt und heute keine Entscheidung treffen.

 

Herr Dr. Ramrath weist darauf hin, dass dieser Beschluss eine Verpflichtungsermächtigung ist. Haushalterisch wäre es dann möglich, diese Maßnahme durchzuführen. Es gebe jedoch keinen Automatismus, dass die Maßnahme dann auch tatsächlich durchgeführt werde. Er schlägt daher vor zu ergänzen, dass die Mittelfreigabe durch den Kämmerer erfolgen soll, wenn die Sachfragen im Stadtentwicklungsausschuss oder im Verwaltungsrat des WBH beraten worden sind.

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen stellt eine Verpflichtungsermächtigung zu Lasten des Haushaltsjahres 2020 in Höhe von 812.500 € für die Maßnahme „Straßenerneuerung Randweg“ außerplanmäßig bereit. Die Deckung ist gewährleistet durch die nicht benötigte Verpflichtungsermächtigung bei der Maßnahme 5.000169 Baukosten Neu- und Anbau Kitas.

Die Freigabe der Maßnahme wird im Stadtentwicklungsausschuss beschlossen, wobei die Aspekte Anwohnerbeteiligung und verbindliche Anwendung einer neuen KAG-Rechtslage in Sinne der Anlieger darzulegen sind.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

SPD

 

16

 

CDU

18

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

5

 

 

Hagen Aktiv

3

 

 

Die Linke

 

3

 

AfD

 

 

2

FDP

1

 

 

BfHo/Piraten Hagen

 

3

 

Pro Deutschland

--

--

--

fraktionslos

--

--

--

 

X

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

28

Dagegen:

22

Enthaltungen:

2