Beschlussvorlage - 0610/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Stadt Hagen liegt die Eingabe zum Beschluss einer Resolution vor. Danach soll der „Klimanotstand“ ausgerufen werden. Vor dem Hintergrund dieser Eingabe fasst der Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss:

 

 

1.  Der Klimaschutz ist eine zentrale Aufgabe, der sich die Politik und Verwaltung 
     auf allen Ebenen,  die Wirtschaft, die Zivilgesellschaft,  die Wissenschaft und die

     Forschung mit Priorität widmen müssen.

 

2. Die Stadt Hagen wird ihre seit mehr als 30 Jahren bestehende intensive   
     Klimaschutztätigkeit konsequent weiterführen.

 

3.  Das  „Integrierte Klimaschutzkonzept“  und  das  „Integrierte Klimaanpassungs-
     konzept“ werden bei politischen Entscheidungen beachtet.

 

4. Laufende Klimaschutzmaßnahmen werden mit Nachdruck weiter umgesetzt.
     Dazu gehören insbesondere die Umsetzungen der Ziele des Integrierten 
     Stadtentwicklungskonzepts (ISEK) und des Maßnahmenprogramms des
     Masterplans „Nachhaltige Mobilität“.

 

5. Bei Entscheidungen der Stadt mit offensichtlicher Klimarelevanz ist diese in den

    jeweiligen politischen Vorlagen darzulegen.

 

 

 

6. Der Rat der Stadt fordert die Landes- und Bundesregierung auf, den Klimaschutz

    intensiver zu verfolgen und insbesondere Maßnahmen in eigener Zuständigkeit

    umzusetzen (Verkehr, Luftreinhaltung, Energie), bzw. die Städte in ihren Klima-

    schutzaktivitäten stärker zu unterstützen (Förderung, Anpassung der rechtlichen
    Steuerungsmöglichkeiten).

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Sachverhalt

 

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Die Auswirkungen des anthropogenen Klimawandels werden immer deutlicher spürbar. Schäden von fast 1 Mrd. € in NRW im vergangenen Jahr sind das allein ökonomisch sichtbare Ergebnis der Folgen des vor allem von Menschen verursachten Klimawandels. Junge Menschen weltweit und auch in Hagen machen seit Monaten darauf aufmerksam, dass Klimaschutz die wesentliche Grundlage für die Zukunft der Menschen auf diesem Planeten ist. Die Jugend verlangt deshalb zu Recht, Entscheidungen so zu treffen, dass sie zukünftigen Generationen mindestens die gleichen Entscheidungsmöglichkeiten einräumen, wie wir sie heute haben, sie müssen „enkeltauglich“ sein.

 

Die ambitionierten Klimaziele können nicht allein durch die Stadt Hagen erreicht werden. Hierzu ist zwingend eine verbesserte und unbürokratische Förderung von Maßnahmen zum Schutz des Klimas und zur Anpassung an den Klimawandel seitens des Landes NRW, des Bundes und der Europäischen Union erforderlich. Die Stadt Hagen ist sich ihrer Verantwortung bewusst, aber Bund, Land und Kommunen müssen auch ihren Beitrag zum Klimaschutz, gemeinsam mit den bestehenden und handelnden Umweltorganisationen, verantwortungsvoll gestalten.

 

Die Stadt Hagen hat unabhängig davon jedoch eine große Anzahl von kommunalen Maßnahmen und Projekten in Hagen initiiert. Hierzu zählen beispielhaft:

 

-          aktuelle Zuschusserhöhung von 3 Mio. € für den ÖPVN und Bereitstellung von 1,5 Mio. € für Radwege aufgrund Beschlüssen des Rates der Stadt Hagen

-          Mitgliedschaft im Klima-Bündnis

-          Integriertes Klimaschutzkonzept

-          Integriertes Klimaanpassungskonzept

-          Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK)

-          Masterplan „Nachhaltige Mobilität“

-          Projekt Global Nachhaltige Kommune in NRW

 

Durch die Beantragung der Mitgliedschaft im Klima-Bündnis 1991 hat der Rat der Stadt Hagen bereits sehr frühzeitig die weltweiten Klimaschutzbemühungen unterstützt. Hagen hat mit dem Energiekonzept von 1992, als Teilnehmerkommune im European Energy Award® (EEA) seit 2007 und als Sieger des Wettbewerbs Kommunaler Klimaschutz 2014 weiterhin Anstrengungen zur Reduktion der Treibhausgasemissionen unternommen. Mit dem Integrierten Klimaschutzkonzept 2013 wird die Aufgabe zwischenzeitlich institutionalisiert und von der Verwaltung mit dem koordinierenden Klimaschutzmanager sukzessive umgesetzt. Die vielfältigen Maßnahmen umfassen alle kommunalen Handlungsbereiche, wie beispielsweise die energetische Gebäudesanierung, den Ausbau der erneuerbaren Energien und eine intensive und zielgruppenspezifische Öffentlichkeitsarbeit, welche die Bürgerinnen und Bürger unterstützt, einen klimaschonenden Alltag zu leben.

 

Mit dem vom Rat im letzten Jahr beschlossenen Masterplan „Nachhaltige Mobilität“ wurde zudem erstmals eine strategische Grundlage für die erforderliche Mobilitäts-wende in Hagen geschaffen, um die längst überfällige Reduktion der Treibhaus-gasemissionen im Verkehrssektor – auch vor Ort – anzugehen zu können.

 

Die notwendige Anpassung an die Folgen des Klimawandels wurde ebenfalls kommunalpolitisch thematisiert. Die 2018 mit dem Klimaanpassungskonzept vorgelegte Klimaanpassungsstrategie der Stadt Hagen hat das Ziel, die Lebens-qualität zu erhalten und zu verbessern sowie den Schutz der Hagener Bevölkerung zu gewährleisten. Die insgesamt 14 Maßnahmensteckbriefe des geförderten Vorhabens berücksichtigen alle relevanten kommunalen Handlungsfelder, wie z. B. die Stadtentwicklung und Bauleitplanung, die Grün- und Freiflächenentwicklung, die Wasserwirtschaft, den demografischen Wandel oder den Bevölkerungsschutz und die Katastrophenhilfe.

 

Es wird nun darauf ankommen, die Erkenntnisse aus den vorliegenden Konzepten und Plänen in die politischen Entscheidungsfindungen einfließen zu lassen und sie in konkretes Handeln auf dem Weg in eine nachhaltige Stadtentwicklung zu führen.

Klimaschutz ist ein wesentlicher aber nicht der alleinige Inhalt einer nachhaltigen Stadtentwicklung. Es geht darum, die ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Aspekte der Stadtentwicklung gemeinsam zu denken. Festzustellen ist, dass die ökologischen Herausforderungen ein zeitnahes Handeln erforderlich machen, um die notwendige Umsteuerung rechtzeitig zu realisieren.

 

Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept für die Stadt Hagen (ISEK) „HAGENplant 2035“ bildet den Rahmen für eine nachhaltige Stadtentwicklung mit den               16 vom Rat beschlossenen strategischen Zielen, die nun Stück für Stück in konkretes Handeln umgesetzt werden müssen. Auf der konzeptionellen Ebene wird der neu aufzu-stellende Flächennutzungsplan (FNP) auch die klimarelevanten Aspekte mit betrachten. Das Gleiche gilt für das Freiraumentwicklungskonzept, das im kommen-den Jahr vergeben wird.

 

Neben dem bereits erwähnten Masterplan „Nachhaltige Mobilität“ liefern auch der Nahverkehrsplan sowie das Radverkehrskonzept wesentliche Impulse für eine Verkehrswende, die positive Auswirkungen auf das Klima haben wird.

 

Regelungsinhalte zum Umgang mit dem Klimawandel haben zunehmend mehr Einzug ins Planungsrecht und insbesondere in die Bauleitplanung erhalten, wodurch sich der Handlungsspielraum erweitert hat und zudem der Stellenwert der Planung zur Bewältigung dieser Aufgabe unterstrichen wird. Demnach kommen der Bauleitplanung und dem Städtebaurecht insgesamt eine große Bedeutung für eine nachhaltige allgemeine Klimaschutzpolitik zu; denn mit dem aus dem Flächen-nutzungsplan einer Gemeinde entwickelten Bebauungsplan entscheidet sich rechts-verbindlich, ob Grund und Boden umweltverträglich genutzt werden. Um eigen-ständig im Bereich des Klimaschutzes und der Klimaanpassung aktiv zu werden, stehen Städten und Gemeinden zahlreiche Möglichkeiten der Bauleitplanung zur Verfügung. So können durch einen städtebaulichen Entwurf im Zusammenspiel mit einem Bebauungsplan und städtebaulichen Vertrag Einsparungen von Heizenergie in Höhe von 40 % erreicht werden. Ähnlich wirkungsvoll, wenn auch nicht exakt quantifizierbar, können Kommunen mit den Möglichkeiten der Bauleitplanung Regelungen treffen, die eine Anpassung von Räumen und Vorhaben an den Klimawandel ermöglichen. Werden Planungen jedoch nicht oder nur unzureichend im Hinblick auf klimatische Aspekte optimiert, sind diese im Nachhinein nur schwierig zu korrigieren.

 

Die vom Rat beschlossene Teilnahme am Projekt „Global Nachhaltige Kommune in NRW (GNK NRW)“ bietet den passenden methodisch/ inhaltlichen Rahmen, indem alle Entscheidungen der Stadt nach sozialen, ökonomischen und ökologischen Kriterien überprüft werden können. Unterstützt wird die Verwaltung hierbei durch die Landesarbeitsgemeinschaft Agenda 21 NRW e. V., die alle bestehenden und zukünftigen Pläne und Maßnahmen auf ihre Nachhaltigkeit überprüfen wird.

 

Um diesem Anspruch in zukünftigen Entscheidungsprozessen besser als bislang gerecht zu werden, schlägt die Verwaltung vor, bei Beschlussvorlagen, die sich mit Maßnahmen von offenkundigem klimarelevanten Bezug befassen, die klimarele-vanten Auswirkungen in der Begründung darzulegen.

Neben dem politischen Dialog in der Veranstaltung am 10.09.2019 kann eine Einbindung der Fridays-for-Future-Bewegung z. B. über den Gesamtstädtischen Jugendrat erfolgen.

 

Die aktuellen lokalen, landes- und bundesweiten Aktionen junger Menschen  zum Schutz des Klimas und auch die Aufforderung an die Politik, den Klimanotstand auszurufen, bestärken diesen Anspruch und sollten deshalb auch eine entsprechende Unterstützung durch den Rat der Stadt erfahren.

 

Die Stadt Hagen unterstützt ausdrücklich die Ziele, die mit der Ausrufung des sogenannten „Klimanotstandes“ verfolgt werden. Allerdings bezeichnet der Begriff des „Notstandes“ mit den Notstandsgesetzen die Regelung eines Ausnahmezu-standes wie etwa bei Naturkatastrophen, Krieg, Aufruhr und ähnlichem. Die öffentliche Gewalt kann im Falle des Notstandes dann sogar in ihrer Bindung an das Recht und Gesetz eingeschränkt sein. Dieser Fall ist in der aktuellen Situation des Klimaschutzes nicht gegeben. Die Verwaltung schlägt daher vor, von der Verwendung des Notstandsbegriffs abzusehen.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

 

X

sind nicht betroffen

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

gez. Erik O. Schulz     gez. Thomas Huyeng

Oberbürgermeister     Beigeordneter

 

       gez. Henning Keune

       Technischer Beigeordneter

 

 

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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26.06.2019 - Umweltausschuss - zurückgezogen

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28.08.2019 - Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung

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11.09.2019 - Umweltausschuss

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17.09.2019 - Stadtentwicklungsausschuss

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26.09.2019 - Rat der Stadt Hagen