Beschlussvorlage - 0730/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
HAGENplant 2035 - Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept - Endbericht
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Marianne Schiedemann
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
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Vorberatung
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03.09.2019
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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04.09.2019
| |||
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●
Erledigt
|
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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05.09.2019
| |||
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●
Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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05.09.2019
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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10.09.2019
| |||
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●
Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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Vorberatung
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10.09.2019
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●
Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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11.09.2019
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30.10.2019
| |||
|
●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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12.09.2019
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●
Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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17.09.2019
| |||
|
●
Erledigt
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Kultur- und Weiterbildungsausschuss
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Vorberatung
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18.09.2019
| |||
|
●
Erledigt
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Sport- und Freizeitausschuss
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Vorberatung
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19.09.2019
| |||
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●
Erledigt
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Seniorenbeirat
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Vorberatung
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24.09.2019
| |||
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●
Erledigt
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|
Bezirksvertretung Hagen-Nord
|
Vorberatung
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25.09.2019
| |||
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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25.09.2019
| |||
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●
Erledigt
|
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Frauenbeirat
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Vorberatung
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01.10.2019
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●
Erledigt
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Beirat für Menschen mit Behinderungen
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Vorberatung
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08.10.2019
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●
Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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05.11.2019
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●
Erledigt
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Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
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Vorberatung
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12.11.2019
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
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14.11.2019
|
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Seit Mitte 2017 läuft das Aufstellungsverfahren des integrierten Stadtentwick-lungskonzepts (ISEK) „HAGENplant 2035“. Nach nunmehr fast 20 Veranstaltungen und zwei mehrwöchigen Beteiligungsphasen über das Internet ist das Gesamtkon-zept vielfach diskutiert und abgestimmt.
Das in den letzten Jahren mehrfach geforderte gesamtstädtische Entwicklungs-konzept mit Strategien, Zielen, Handlungsansätzen und Maßnahmen zur Umsetzung liegt nun vor. Dieses unterstützt zukünftig beim Einwerben von Fördermitteln der Städtebauförderung und ist die Grundlage für den Flächennutzungsplan (FNP), indem im ISEK die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung diskutiert und manifestiert wurde. Die Stadtentwicklung Hagens wird somit auf eine belastbare und berechenbare Grundlage gestellt.
Bausteine im Überblick
Teil 1 enthält die Einleitungskapitel, die gesamtstädtische Bestandsaufnahme, die Stadtbezirksprofile sowie die 16 strategischen Ziele. Mit Beschluss der strategischen Ziele im Dezember 2018 ist die Beratung des ersten Teils abgeschlossen. Teil 1 ist daher nicht Gegenstand der politischen Beratung und steht auf der Projekthomepage (www.plan-portal.de/hagen) zum Download bereit. Ein Zugriff ist jederzeit über den Reiter „Bausteine“ möglich.
Teil 2 enthält eine Zukunftsvision, die Gesamtstrategie nebst Maßnahmen, Projekten und Instrumenten, die Stadtbezirkskonzepte sowie Aussagen zur Umsetzung, zur Evaluation und Fortschreibung. Dieser Teil 2 ist Gegenstand der politischen Bera-tung im 2. Halbjahr 2019. Im Rahmen dieser Vorlage werden die zu diskutierenden Bestandteile zur Verfügung gestellt, siehe die Anlagen 1 und 2. Der Maßnahmenplan in Anlage 2 ist zusätzlich digital auf www.plan-portal.de/hagen verfügbar. Ein Entwurfsstand wurde den Fraktionen bereits im Juli 2019 zur Verfügung gestellt, es haben sich jedoch noch marginale Änderungen ergeben.
Eine Präambel wird auf Wunsch des Verwaltungsvorstandes erst nach der politischen Beschlussfassung dem Gesamtwerk vorangestellt. Diese wird mindestens folgende Inhalte/Aussagen aufweisen:
- Warum ein ISEK für Hagen?
- Zeitraum, in dem das ISEK erarbeitet wurde
- Wozu dient das ISEK? Wie findet es Berücksichtigung im strategischen Handeln der Stadt?
- Beteiligungsprozess und Dank an alle Mitwirkenden
- Orientierung am Leitbild der Agenda 2030 der Vereinten Nationen mit ihren Zielen für eine nachhaltige Entwicklung
- ISEK-Prozess endet nicht mit dem Beschluss des Konzeptes, sondern geht dann in die Umsetzung
- Grundstein für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans und Fördergrundlage
- Monitoring, Weiterentwicklung und Fortschreibung
Weitere Hinweise zum jetzigen Stand
1. Nachträglich wurde eine marginale Anpassung des bereits politisch im Dezember 2018 beschlossenen Ziels 14 – Hagen schmiedet Bildungsketten notwendig. Durch die FernUniversität wurde der Aktualisierungsbedarf an die Stadtverwaltung heran-getragen. Einen innerstädtischen Standort der FernUniversität wird es auch zukünftig nicht geben, dies haben weitere Untersuchungen und Gespräche deutlich gemacht. In der Zielbeschreibung wurde daher der Satz umformuliert, in dem die Rede von einem innerstädtischen Bildungsstandort der FernUniversität ist. Die Änderungen können der Anlage 3 entnommen werden.
2. Auf Grundlage der Haushaltsberatung wurde das Freiraum- und Spielflächen-entwicklungskonzept in zwei Instrumente unterteilt. Das integrierte Freiraument-wicklungskonzept, für das in den nächsten Jahren Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, und das Spielflächenentwicklungskonzept werden nun gesondert geführt.
3. Vorgaben für den Flächennutzungsplan: Bei den Fokusräumen der Stadtent-wicklung handelt es sich nicht um abgestimmte bzw. bereits abgewägte Flächen. Die vorgeschlagenen Flächen müssen im Rahmen der Neuaufstellung des FNP noch einer konkreten Prüfung unterzogen werden. Im ISEK liegt eine Ersteinschätzung aus städtebaulicher Sicht und auf Grundlage der aktuellen Flächendiskussion in Hagen im Kontext der Regionalplanaufstellung vor. Der Beschluss des ISEK sollte nicht an einer Uneinigkeit bei bestimmten Fokusräumen scheitern, die Diskussion kann im nachgelagerten FNP Verfahren ausreichend geführt werden.
4. Gendern. In Hagen werden aktuell eigene Genderregeln formuliert. Sobald diese politisch gesetzt sind, wird der gesamte Bericht final gelayoutet und die Endredaktion dementsprechend vorgenommen.
Priorisierung der Maßnahmen
Die enthaltene Priorisierung ist als Ersteinschätzung und Orientierungshilfe zu verstehen, die sich im Laufe des Umsetzungsprozesses ändern kann. Über die Priorisierung der Maßnahmen und Projekte werden Schwerpunkte gesetzt, die im weiteren Umsetzungsverfahren vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen (z. B. neuer Förderprogramme, Synergien mit anderen Projekten) fortlaufend zu reflek-tieren sind.
Im Hinblick auf die Umsetzung der Maßnahmen des ISEK und damit verbundener Investitionen ist eine Priorisierung der Maßnahmen im Sinne einer Festlegung von Handlungsprioritäten jedoch erforderlich. Im Fokus steht die Bedeutung der jeweiligen Maßnahme für die Hagener Stadtentwicklung und für die Erreichung der gesetzten Ziele. Letztlich soll das ISEK eine mit Verwaltung, Fachöffentlichkeit und Politik abgestimmte Einschätzung im Sinne eines Grundkonsenses über Hand-lungsprioritäten liefern. Die Entscheidung über die tatsächliche Realisierung von Maßnahmen des ISEK obliegt der Politik und erfolgt auch nach Beschluss des ISEK im Einzelfall.
Eine vorläufige Einschätzung zur Priorisierung der strategischen Projekte, Modell-projekte und Instrumente ist aus gutachterlicher und verwaltungsinterner Sicht erfolgt und der Maßnahmenübersicht zu entnehmen (Anlage 1: S. 126/127). Neben der Abfrage eines „Stimmungsbildes“ im Rahmen meherer Akteursbeteiligungen wurden fachliche Aspekte bei der Priorisierung berücksichtigt. Unterschiedliche Gesichts-punkte müssen im Zusammenhang betrachtet werden (u. a. Wirkung / Strahlkraft der Maßnahme in Bezug auf die strategischen Ziele, Aussicht auf Realisierung der Maßnahme aufgrund bereits laufender Planungen der Stadt Hagen, voraussicht-liches Investitionsvolumen, Bedeutung der Maßnahme als konzeptionelle oder strategische Grundlage für die Umsetzung daran anknüpfender bzw. im engen Wirkungszusammenhang stehender Maßnahmen etc.).
Die Einstufung der Maßnahmen in Priorität A, B oder C wurde vorgenommen, bedeutet jedoch weder, dass Maßnahmen mit der höchsten Priorität (A) als erstes umgesetzt werden (können), noch dass Maßnahmen mit der niedrigsten Priorität (C) erst in zwanzig Jahren relevant sind. Die Priorisierung sollte fortlaufend vor dem Hintergrund sich verändernder Rahmenbedingungen geprüft und ggf. angepasst werden.
Die Fokusräume der Stadtentwicklung sind nicht Teil der Priorisierung. Die Programmgebiete der Städtebauförderung werden demgegenüber priorisiert, die politische Beratung wird jedoch vom Gesamtkonzept separiert und zeitlich vorge-zogen, um Entscheidungen über die teilräumliche Konzepterstellung für einzelne potenzielle Programmgebiete im Kontext der Städtebauförderung noch vor Beschluss des ISEK herbeizuführen (siehe Vorlage 0714/2019).
Bei der Umsetzung von Maßnahmen muss zudem der Personalfaktor berücksichtigt und mit anderen Bedarfen und dem Aufgabenportfolio der Fachbereiche und Ämter verschnitten werden, da deren fachliche Mitarbeit vielfach erforderlich ist.
Bedeutung des Beschlusses des ISEK
Stadtentwicklung ist ein durch und durch dynamischer Prozess, kein starres Korsett. Auf Unvorhergesehenes kann und muss nach wie vor adäquat reagiert werden. Das ISEK stellt den belastbaren roten Faden der Stadtentwicklung dar. Zentrale Prämissen sowie Ziele, wie z. B. Nachhaltigkeit, Bewältigung des Struktur- und Klimawandels, Familienfreundlichkeit uvm. werden gemeinsam verfolgt.
Ohne einen politischen Beschluss, eine Willensbekundung, gemeinsam in eine Richtung zu arbeiten, ist das Instrument ISEK ein stumpfes Schwert und wird seine Wirkungen nicht entfalten können. Das ISEK soll daher den gemeinsamen Kompromiss aller Fraktionen und politisch Engagierten darstellen, was gleichzeitig als die große Stärke des Konzeptes zu sehen ist.
Bei zukünftigen Entscheidungen sollte immer die Frage gestellt werden, inwiefern den Zielen des ISEK Rechnung getragen wird. So sind darüber hinaus zukünftige (Fach-)Konzepte aus dem ISEK abzuleiten und Fortschreibungen darauf aufzu-bauen.
Weiteres Vorgehen
Nach politischer Beschlussfassung wird die finale Veranstaltung, die HagenKon-ferenz durchgeführt (voraussichtlich im Frühjahr 2020). Zudem wird eine knapp 50-seitige öffentlichkeitswirksame Broschüre erstellt, die die Kommunikation in die Öffentlichkeit unterstützt.
Finanzielle Auswirkungen
Um in den nächsten Haushaltsjahren aktiv die ISEK-Projekte umzusetzen, wurden für 2020 und 2021 bereits jeweils 50.000 Euro in den Haushalt eingestellt. Ob Fördermittel in Anspruch genommen werden können, ist zu prüfen.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
x | sind betroffen, da alle Menschen in Hagen als von der Planung betroffen gelten. |
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
x | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
Maßnahme | |
x | investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
x | Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
- Investive Maßnahme
Teilplan: | 5410 | Bezeichnung: | Öffentliche Infrastruktur |
Finanzstelle: | 4000001 | Bezeichnung: | Planung öffentlicher Infrastrukturmaß. |
| Finanzpos. | Gesamt | 2019 | 2020 | 2021 |
Einzahlung(-) |
|
|
|
|
|
Auszahlung (+) | 785200 | 100.000 € |
| 50.000 € | 50.000 € |
Eigenanteil |
| 100.000 € |
| 50.000 € | 50.000 € |
Kurzbegründung: | |
x | Finanzierung ist in der Haushaltsplanung 2020/2021 berücksichtigt. |
- Auswirkungen auf die Bilanz
Aktiva:
Da es sich um Vorplanungskosten handelt, sind die konkreten Auswirkungen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar. |
gez. | gez. |
Erik O. Schulz Oberbürgermeister | Henning Keune Technischer Beigeordneter |
| gez. |
| Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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03.09.2019 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:
1.
Der Rat der Stadt Hagen beschließt das Gesamtkonzept „HAGENplant 2035“ als Leitlinie der Stadtentwicklung in den nächsten 10 bis 15 Jahren und beauftragt die Verwaltung mit der sukzessiven Umsetzung der Maßnahmen.
2.
Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl regt an, in einem weiteren Prozess auch die Randgebiete des Hagener Südens zu berücksichtigen.
25.09.2019 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hohenlimburg empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt das Gesamtkonzept „HAGENplant 2035“ als Leitlinie der Stadtentwicklung in den nächsten 10 bis 15 Jahren und beauftragt die Verwaltung mit der sukzessiven Umsetzung der Maßnahmen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthalten |
CDU | 4 |
|
|
SPD | 2 |
|
|
Bürger für Hohenlimburg | 3 |
|
|
Bündnis 90 / Die Grünen | 1 |
|
|
HAGEN AKTIV | 1 |
|
|
| |||
X | Einstimmig beschlossen | ||
| |||
Dafür: | 11 | ||
Dagegen: | 0 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||
Ergänzungsbeschluss:
Der Rat der Stadt Hagen wird gebeten, der Erstellung des Sportentwicklungsplans (Seite 133, I8) die Priorität A (statt wie vorliegend Priorität C) zuzuweisen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthalten |
CDU | 4 |
|
|
SPD | 2 |
|
|
Bürger für Hohenlimburg | 3 |
|
|
Bündnis 90 / Die Grünen | 1 |
|
|
HAGEN AKTIV | 1 |
|
|
| |||
X | Einstimmig beschlossen | ||
| |||
Dafür: | 11 | ||
Dagegen: | 0 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||
30.10.2019 - Umweltausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt das Gesamtkonzept „HAGENplant 2035“ als Leitlinie der Stadtentwicklung in den nächsten 10 bis 15 Jahren und beauftragt die Verwaltung mit der sukzessiven Umsetzung der Maßnahmen.
Hinweis:
Der Antrag der FDP vom 30.10. zu P2, Aktualisierung der Machbarkeitsstudie Hagener Stadtbahn, wurde beraten und strittig diskutiert.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
SPD | 5 |
|
|
CDU | 5 |
|
|
Bündnis 90/ Die Grünen | 2 |
|
|
Hagen Aktiv | 1 |
|
|
Die Linke | 1 |
|
|
AfD | 1 |
|
|
FDP | 1 |
|
|
BfHo/Piraten Hagen | 1 |
|
|
| |||
X | Einstimmig beschlossen | ||
| |||
Dafür: | 17 | ||
Dagegen: | 0 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||
05.11.2019 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Änderung 1
Antrag der CDU Fraktion nach § 16 GeschO des Rates vom 05.11.2019
„Änderungsvorschlag zur Dynamisierung des Prozesses Im Kapitel 6.2 „Maßnahmen, Projekte und Instrumente“ (Seiten 128-131) werden unter dem Punkt „Priorisierung der Maßnahmen“ (Seite 130) die Funktion, die Vorgehensweise sowie der Charakter der Priorisierung erläutert. Es wird vorgeschlagen, an dieser Stelle des ISEK-Berichts folgenden Hinweis zu ergänzen:“
Streiche:
„Die Erstellung und Umsetzung des ISEK ist ein dynamischer Prozess. Die Priorisierung der Maßnahmen ist in diesem Sinne weder abschließend noch endgültig.“
Setze:
„Die Erstellung und Umsetzung des ISEK ist ein dynamischer Prozess. Die Maßnahmen sowie deren Priorisierungen sind in diesem Sinne weder abschließend noch endgültig.“
Änderung 2
Änderung aufgrund der Anregung aus dem Begleitgremium Verwaltungs- vorschlag):
Wurde durch den Antrag der CDU nach § 16 GeschO des Rates vom 05.11.2019 geändert:
Das strategische Projekt „P2 Aktualisierung der Machbarkeitsstudie Hagener Stadtbahn“ (Seite 161) und das Instrument „I11 Gestaltungsbeirat“ (Seite 224) werden kritisch diskutiert. Die Verwaltung wird gebeten, für beide Maßnahmen jeweils einen geänderten Textvorschlag vorzubereiten und diese dem Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung am 05.11.19 vorzulegen.
Änderungsvorschlag zur Maßnahme P2: Aktualisierung der Machbarkeitsstudie Hagener Stadtbahn
ISEK in der Fassung vom 30. Juli 2019 | Änderungsvorschlag |
P2 Aktualisierung der Machbarkeitsstudie Hagener Stadtbahn | P2 Konzept zur Leistungssteigerung des öffentlichen Personennahverkehrs |
Eine Stadtbahn eignet sich als klimafreundliches und ressourcenschonendes Rückgrat des ÖPNV. Sie schafft Urbanität, eröffnet Potenziale zur Neugestaltung von Stadtstraßen mit mehr Raum für den Umweltverbund und lässt Stadtteile näher zusammenrücken. Die Einrichtung einer Stadtbahn ist jedoch mit hohen Investitionen und Folgeinvestitionen verbunden, sodass ein solches Großprojekt ein sehr strittiges Thema darstellt und im Rahmen einer politischen Diskussion abgewogen werden muss. Die Wiedereinführung einer Stadtbahn wird als Zukunftsszenario auch im aktuell laufenden Verfahren zur Aufstellung des Nahverkehrsplans diskutiert. Vorbehaltlich der abschließenden Ergebnisse könnte im Rahmen der Aktualisierung der Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 1997 die langfristige Einführung eines Stadtbahnnetzes für Hagen auf den besonders nachfragestarken Achsen zwischen Hauptzentrum und den Nebenzentren und Siedlungsschwerpunkten geprüft werden. Berücksichtigt werden sollte dabei auch eine Einführung der Hagener Stadtbahn als Regio-Tram in Anlehnung an das sogenannte Karlsruher Modell (Verknüpfung zwischen Straßenbahn und Eisenbahn). | Zur Leistungssteigerung des öffentlichen Personennahverkehrs in der Stadt Hagen soll ein Konzept erarbeitet werden, das auf Basis einer fachlichen Bewertung verschiedener Verkehrsträger und geeigneter Möglichkeiten zur Stärkung des ÖPNV eine Umsetzungsstrategie ableitet. Das Konzept knüpft an die Ergebnisse und Empfehlungen des Nahverkehrsplans (Fertigstellung und Beschluss vrs. im Frühjahr 2020) an und soll diese für den Bereich ÖPNV konkretisieren. Ein Schwerpunkt des Konzeptes kann die vertiefende Prüfung zur Machbarkeit eines höherwertigen ÖPNV-System als klimafreundliches und ressourcen- schonendes Rückgrat bilden (z.B. RegionalStadt-Bahn, O-Bus, etc.).
|
Änderung 3
Änderung aufgrund der Anregung aus dem Begleitgremium (Verwaltungsvorschlag):
Änderungsvorschlag zur Maßnahme I11: Gestaltungsbeirat
ISEK in der Fassung vom 30. Juli 2019 | Änderungsvorschlag |
I11 Gestaltungsbeirat | I11 Gestaltungsqualität |
Für städtebauliche, architektonische oder landschaftsarchitektonische Planungs- und Gestaltungsfragen, insbesondere im Zusammenhang mit Baumaßnahmen, die aufgrund ihrer Größe und Bedeutung das Stadtbild prägen, empfiehlt sich die Einberufung eines „mobilen“ Gestaltungsbeirats. So besteht die Möglichkeit, externe Experten aus den Bereichen Architektur, Städtebau oder Landschaftsarchitektur als Berater der Politik und Verwaltung in die Umsetzung von Einzelprojekten einzubeziehen. Dabei richtet ein Gestaltungsbeirat seinen Fokus auf die Förderung der Baukultur, die Inwertsetzung historischer Bauten, das behutsame Einfügen städtebaulicher Vorhaben in das Stadtbild, die Gewährleistung von Bauqualität. In diesem Zusammenhang empfiehlt sich für einzelne Teilräume und -objekte in der Stadt Hagen die Aufstellung von Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen, um aus städtebaulicher oder denkmalpflegerischer Sicht wünschenswerte Entwicklungen zu steuern. Auch hier kann der „mobile“ Gestaltungsbeirat einbezogen werden. | Für städtebauliche, architektonische oder landschaftsarchitektonische Planungs- und Gestaltungsfragen, insbesondere im Zusammenhang mit Baumaßnahmen, die aufgrund ihrer Größe und Bedeutung das Stadtbild prägen, empfiehlt sich eine projektbezogene Sicherung der Gestaltungsqualität. So besteht die Möglichkeit, externe Experten aus den Bereichen Architektur, Städtebau oder Landschaftsarchitektur als Berater der Politik und Verwaltung in die Umsetzung von Einzelprojekten einzubeziehen. Dabei richtet sich der Fokus auf
die Förderung der Baukultur, die Inwertsetzung historischer Bauten, das behutsame Einfügen städtebaulicher Vorhaben in das Stadtbild, die Gewährleistung von Bauqualität. In diesem Zusammenhang empfiehlt sich für einzelne Teilräume und -objekte in der Stadt Hagen die Aufstellung von Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen, um aus städtebaulicher oder denkmalpflegerischer Sicht wünschenswerte Entwicklungen zu steuern. |
Beschluss zur Änderung 1, 2 und 3
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
SPD | 5 |
|
|
CDU | 4 |
|
|
Bündnis 90/ Die Grünen | 1 |
|
|
Hagen Aktiv | 1 |
|
|
Die Linke | 1 |
|
|
AfD | - |
|
|
FDP | 1 |
|
|
BfHo/Piraten Hagen | 1 |
|
|
| |||
X | Einstimmig beschlossen | ||
| |||
Dafür: | 14 | ||
Dagegen: | 0 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||
Antrag der FDP Fraktion vom 23.10.2019, siehe Vorlage 1071/2019
P 3 Sicherung, Schaffung und Reaktivierung von Haltepunkte im SPNV bekommt die Priorität A
(Vermerk / Hinweis Fördermittel beantragen)
P 21 Stadtmarkt bekommt die Priorität B
Abstimmungsergebnis zu P3 und P 21:
| Ja | Nein | Enthaltung |
SPD | 5 |
|
|
CDU | 4 |
|
|
Bündnis 90/ Die Grünen | 1 |
|
|
Hagen Aktiv | 1 |
|
|
Die Linke | 1 |
|
|
AfD | - |
|
|
FDP | 1 |
|
|
BfHo/Piraten Hagen | 1 |
|
|
| |||
X | Einstimmig beschlossen | ||
| |||
Dafür: | 14 | ||
Dagegen: | 0 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||
P18 Quartierskümmerer / -manager bekommt die Priorität C
Abstimmungsergebnis zu P 18
| Ja | Nein | Enthaltung |
SPD | 3 | 2 |
|
CDU | 4 |
|
|
Bündnis 90/ Die Grünen | 1 |
|
|
Hagen Aktiv | 1 |
|
|
Die Linke | 1 |
|
|
AfD | - |
|
|
FDP | 1 |
|
|
BfHo/Piraten Hagen |
| 1 |
|
| |||
X | Mit Mehrheit beschlossen | ||
| |||
Dafür: | 11 | ||
Dagegen: | 3 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||
Antrag der Fraktion BfHO / Piraten nach § 16 der GeschO des Rates vom 04.10.2019
M 9 Nahmertal bekommt die Priorität B
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
SPD | 5 |
|
|
CDU | 4 |
|
|
Bündnis 90/ Die Grünen | 1 |
|
|
Hagen Aktiv | 1 |
|
|
Die Linke | 1 |
|
|
AfD | - |
|
|
FDP | 1 |
|
|
BfHo/Piraten Hagen | 1 |
|
|
| |||
X | Einstimmig beschlossen | ||
| |||
Dafür: | 14 | ||
Dagegen: | 0 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||
Änderungsvorsclag in der Sitzung
I 1 Routenkonzept Wirtschaftsverkehr bekommt die Priorität A
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
SPD | 5 |
|
|
CDU | 4 |
|
|
Bündnis 90/ Die Grünen | 1 |
|
|
Hagen Aktiv | 1 |
|
|
Die Linke | 1 |
|
|
AfD | - |
|
|
FDP | 1 |
|
|
BfHo/Piraten Hagen | 1 |
|
|
| |||
X | Einstimmig beschlossen | ||
| |||
Dafür: | 14 | ||
Dagegen: | 0 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||
Der Beschluss der BV Eilpe/Dahl zu den Entwicklungsmöglichkeiten im Hagener Süden ist bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes zu beachten.
Dem Beschluss der BV Hohenlimburg zur Einstufung der Maßnahme I8 in die Priorität A wird gefolgt, da es sich um eine bereits laufende Maßnahme handelt.
Beschluss (Vorlage)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt das Gesamtkonzept „HAGENplant 2035“ als Leitlinie der Stadtentwicklung in den nächsten 10 bis 15 Jahren und beauftragt die Verwaltung mit der sukzessiven Umsetzung der Maßnahmen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
SPD | 5 |
|
|
CDU | 4 |
|
|
Bündnis 90/ Die Grünen | 1 |
|
|
Hagen Aktiv | 1 |
|
|
Die Linke | 1 |
|
|
AfD | - |
|
|
FDP | 1 |
|
|
BfHo/Piraten Hagen | 1 |
|
|
| |||
X | Einstimmig beschlossen | ||
| |||
Dafür: | 14 | ||
Dagegen: | 0 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||
14.11.2019 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt das Gesamtkonzept „HAGENplant 2035“ als Leitlinie der Stadtentwicklung in den nächsten 10 bis 15 Jahren und beauftragt die Verwaltung mit der sukzessiven Umsetzung der Maßnahmen, mit folgenden Änderungen aufgrund des Beschlusses des Stadtentwicklungsausschusses und weitere Anträge:
Anträge der CDU-Fraktion vom 05.11.2019 und der Fraktionen CDU, Bündnis 90 / Die Grünen, Hagen Aktiv und FDP vom 14.11.2009
„Änderungsvorschlag zur Dynamisierung des Prozesses Im Kapitel 6.2 „Maßnahmen, Projekte und Instrumente“ (Seiten 128-131) werden unter dem Punkt „Priorisierung der Maßnahmen“ (Seite 130) die Funktion, die Vorgehensweise sowie der Charakter der Priorisierung erläutert. Es wird vorgeschlagen, an dieser Stelle des ISEK-Berichts folgenden Hinweis zu ergänzen:“
Streiche:
„Die Erstellung und Umsetzung des ISEK ist ein dynamischer Prozess. Die Priorisierung der Maßnahmen ist in diesem Sinne weder abschließend noch endgültig.“
Setze:
„Die Erstellung und Umsetzung des ISEK ist ein dynamischer Prozess. Die Maßnahmen sowie deren Priorisierungen sind in diesem Sinne weder abschließend noch endgültig. Sie bildet eine Momentaufnahme ab, die nicht für den gesamten Zeitraum der ISEK-Umsetzung (10 bis 15 Jahre) Bestand hat, sondern im Laufe des Umsetzungsprozesses unter Berücksichtigung aktueller Rahmenbedingungen kontinuierlich zu überprüfen und ggf. anzupassen ist.“
Änderung aufgrund der Anregung aus dem Begleitgremium (Verwaltungsvorschlag):
Wurde durch den Antrag der CDU nach § 16 GeschO des Rates vom 05.11.2019 geändert:
Das strategische Projekt „P2 Aktualisierung der Machbarkeitsstudie Hagener Stadtbahn“ (Seite 161) und das Instrument „I11 Gestaltungsbeirat“ (Seite 224) werden kritisch diskutiert. Die Verwaltung wird gebeten, für beide Maßnahmen jeweils einen geänderten Textvorschlag vorzubereiten und diese dem Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung am 05.11.19 vorzulegen.
Änderungsvorschlag zur Maßnahme P2: Aktualisierung der Machbarkeitsstudie Hagener Stadtbahn
ISEK in der Fassung vom 30. Juli 2019 | Änderungsvorschlag |
P2 Aktualisierung der Machbarkeitsstudie Hagener Stadtbahn | P2 Konzept zur Leistungssteigerung des öffentlichen Personennahverkehrs |
Eine Stadtbahn eignet sich als klimafreundliches und ressourcenschonendes Rückgrat des ÖPNV. Sie schafft Urbanität, eröffnet Potenziale zur Neugestaltung von Stadtstraßen mit mehr Raum für den Umweltverbund und lässt Stadtteile näher zusammenrücken. Die Einrichtung einer Stadtbahn ist jedoch mit hohen Investitionen und Folgeinvestitionen verbunden, sodass ein solches Großprojekt ein sehr strittiges Thema darstellt und im Rahmen einer politischen Diskussion abgewogen werden muss. Die Wiedereinführung einer Stadtbahn wird als Zukunftsszenario auch im aktuell laufenden Verfahren zur Aufstellung des Nahverkehrsplans diskutiert. Vorbehaltlich der abschließenden Ergebnisse könnte im Rahmen der Aktualisierung der Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 1997 die langfristige Einführung eines Stadtbahnnetzes für Hagen auf den besonders nachfragestarken Achsen zwischen Hauptzentrum und den Nebenzentren und Siedlungsschwerpunkten geprüft werden. Berücksichtigt werden sollte dabei auch eine Einführung der Hagener Stadtbahn als Regio-Tram in Anlehnung an das sogenannte Karlsruher Modell (Verknüpfung zwischen Straßenbahn und Eisenbahn). | Zur Leistungssteigerung des öffentlichen Personennahverkehrs in der Stadt Hagen soll ein Konzept erarbeitet werden, das auf Basis einer fachlichen Bewertung verschiedener Verkehrsträger und geeigneter Möglichkeiten zur Stärkung des ÖPNV eine Umsetzungsstrategie ableitet. Das Konzept knüpft an die Ergebnisse und Empfehlungen des Nahverkehrsplans (Fertigstellung und Beschluss vrs. im Frühjahr 2020) an und soll diese für den Bereich ÖPNV konkretisieren. Ein Schwerpunkt des Konzeptes kann die vertiefende Prüfung zur Machbarkeit eines höherwertigen ÖPNV-System als klimafreundliches und ressourcen- schonendes Rückgrat bilden (z.B. RegionalStadt-Bahn, O-Bus, etc.).
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Änderung aufgrund der Anregung aus dem Begleitgremium (Verwaltungsvorschlag):
Änderungsvorschlag zur Maßnahme I11: Gestaltungsbeirat
ISEK in der Fassung vom 30. Juli 2019 | Änderungsvorschlag |
I11 Gestaltungsbeirat | I11 Gestaltungsqualität |
Für städtebauliche, architektonische oder landschaftsarchitektonische Planungs- und Gestaltungsfragen, insbesondere im Zusammenhang mit Baumaßnahmen, die aufgrund ihrer Größe und Bedeutung das Stadtbild prägen, empfiehlt sich die Einberufung eines „mobilen“ Gestaltungsbeirats. So besteht die Möglichkeit, externe Experten aus den Bereichen Architektur, Städtebau oder Landschaftsarchitektur als Berater der Politik und Verwaltung in die Umsetzung von Einzelprojekten einzubeziehen. Dabei richtet ein Gestaltungsbeirat seinen Fokus auf die
Förderung der Baukultur, die Inwertsetzung historischer Bauten, das behutsame Einfügen städtebaulicher Vorhaben in das Stadtbild, die Gewährleistung von Bauqualität. In diesem Zusammenhang empfiehlt sich für einzelne Teilräume und -objekte in der Stadt Hagen die Aufstellung von Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen, um aus städtebaulicher oder denkmalpflegerischer Sicht wünschenswerte Entwicklungen zu steuern. Auch hier kann der „mobile“ Gestaltungsbeirat einbezogen werden. | Für städtebauliche, architektonische oder landschaftsarchitektonische Planungs- und Gestaltungsfragen, insbesondere im Zusammenhang mit Baumaßnahmen, die aufgrund ihrer Größe und Bedeutung das Stadtbild prägen, empfiehlt sich eine projektbezogene Sicherung der Gestaltungsqualität. So besteht die Möglichkeit, externe Experten aus den Bereichen Architektur, Städtebau oder Landschaftsarchitektur als Berater der Politik und Verwaltung in die Umsetzung von Einzelprojekten einzubeziehen. Dabei richtet sich der Fokus auf
die Förderung der Baukultur, die Inwertsetzung historischer Bauten, das behutsame Einfügen städtebaulicher Vorhaben in das Stadtbild, die Gewährleistung von Bauqualität. In diesem Zusammenhang empfiehlt sich für einzelne Teilräume und -objekte in der Stadt Hagen die Aufstellung von Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen, um aus städtebaulicher oder denkmalpflegerischer Sicht wünschenswerte Entwicklungen zu steuern. |
Antrag der FDP-Fraktion vom 23.10.2019, siehe Vorlage 1071/2019
P 3 Sicherung, Schaffung und Reaktivierung von Haltepunkte im SPNV bekommt die Priorität A
(Vermerk / Hinweis Fördermittel beantragen)
P 21 Stadtmarkt bekommt die Priorität B
P18 Quartierskümmerer / -manager bekommt die Priorität C
Antrag der Fraktion Bürger für Hohenlimburg / Piraten Hagen vom 04.10.2019
M 9 Nahmertal bekommt die Priorität B
Änderungsvorschlag in der Sitzung
I 1 Routenkonzept Wirtschaftsverkehr bekommt die Priorität A
Der Beschluss der BV Eilpe/Dahl zu den Entwicklungsmöglichkeiten im Hagener Süden ist bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes zu beachten.
Dem Beschluss der BV Hohenlimburg zur Einstufung der Maßnahme I8 in die Priorität A wird gefolgt, da es sich um eine bereits laufende Maßnahme handelt.
Antrag der FDP-Fraktion vom 14.11.2019
P8 Hagener Flusswegenetz / Ruhrtal_8 mit Auftakt Volme-Brücke
Im Erläuterungstext wird ergänzt:
Weiterhin soll die touristische Erschließung der Flüsse durch Möglichkeiten des Wasserwanderns ergänzt werden.
M2 Urbane Produktion
Im Erläuterungstext wird der letzte Satz wie folgt geändert:
Ein solcher Stadtraum sollte von einer funktionalen Dichte und einer Mischung unterschiedlicher Nutzungen geprägt sein (z. B. das ehemalige Schlachthof-Areal).
Abstimmungsergebnis:
X | Einstimmig beschlossen |