Berichtsvorlage - 0815/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die Kurzfassung entfällt!

 

Begründung

 

1. Ergebnisrechnung 2019

 

Die Stadt Hagen ist als pflichtige Stärkungspaktkommune gegenüber der Bezirksregierung Arnsberg in besonderem Maße zur Auskunft verpflichtet. Zusätzlich zu den regelmäßigen Berichten zum Stand der Umsetzung des Haushaltssanierungsplans fordert die Bezirksregierung Arnsberg auch den Stand laut städtischem Controlling-Bericht ein.

 

Nach der aktuellen Prognose (Stand 2. Quartal 2019) ist ein Überschuss in Höhe von 5,1 Mio. € zu erwarten. Im Vergleich zum Plan führt das zu einer voraussichtlichen Verbesserung in Höhe von +4,8 Mio. €.

 

Der Controlling-Bericht über die voraussichtliche Ergebnisrechnung 2019 zum Stand II. Quartal 2019 wird als Anlage Nr. 1 zur Berichtsvorlage beigefügt.

 

2. Haushaltssanierungsplan 2019

 

Der HSP-Controllingbericht zum 2. Quartal 2019  ist als Anlage 2 beigefügt und schließt mit einer Verbesserung von +1,8 Mio. € ab.

 

3. Gewerbesteuerentwicklung (zum Stand 28.08.2019)

 

Der Haushaltsansatz für 2019 lt. Ratsbeschluss vom 15.11.2018 (Fortschreibung) beträgt  105 Mio. €. Nach den bisherigen Erkenntnissen ist davon auszugehen, dass die Gewerbesteuer-Einnahmen voraussichtlich bei 110 Mio. € liegen werden. Diese Entwicklung ist ausschließlich durch eine Vielzahl von Gewerbesteuer-Nachzahlungen zu begründen und daher mit einem hohen Unsicherheitsfaktor behaftet. Es handelt sich um einen Sondereffekt, der keine Rückschlüsse auf entsprechende positive Entwicklungen für die Zukunft zulässt.

 

4. Schuldenstand

 

 

            22.08.2019

                    Vorjahr

Liquiditätskredite

       1.007.662.356

         1.044.258.227

Investitionskredite

            84.145.959

              87.646.316

 

 

4.1. Marktumfeld Zinsen

 

Die konjunkturelle Lage ist sowohl global als auch in Europa und Deutschland weiter abgekühlt. Insbesondere der Handelsstreit USA ./. China spielt dafür eine

wesentliche Rolle. Die Inflation im Euroraum ist im Juli auf 1,1 % gesunken (Vormonat: 1,3 %) und liegt damit weiterhin deutlich unter dem Ziel der Europäischen Zentralbank (EZB) von knapp 2 %. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen sind die Spekulationen um weitere Zinssenkungen durch die EZB gestiegen.

 

Am Kapitalmarkt ist das Zinsniveau zuletzt deutlich auf neue historische Tiefststände gefallen. Der 10-Jahres-Swap fiel von 0,302 % in den negativen Bereich und lag zwischenzeitlich bei -0,316 % (16.08.2019). Die Banken- und Markterwartungen gehen auf Jahressicht wie bisher von einem leichten Zinsanstieg aus, allerdings nun auf einem deutlich niedrigeren Niveau.

 

Am Geldmarkt haben sich die Zinssätze auf niedrigstem Niveau angeglichen. Während der EONIA weiter im Bereich von -0,36 % pendelt, sind alle Laufzeiten bis 12 Monate gesunken und liegen nun im Bereich um -0,40 %. Aufgrund der erwarteten Zinssenkung durch die EZB gehen die Bankvolkswirte von einer weiteren Absenkung des 3-Monats-Euribors aus, ein Ansteigen auf Jahressicht wird nicht erwartet.

 

Aktuelle Zinssätze für Liquiditätskredite (Die Abschlüsse erfolgen mit laufzeiten- und bonitätsabhängigen Margenaufschlägen):

 

 

12.04.2019

05.06.2019

22.08.2019

EONIA (Tagesgeld)

-0,364 %

-0,366 %

-0,361 %

3 Monats-Euribor

-0,310 %

-0,320 %

-0,415 %

12 Monats-Euribor

-0,112 %

-0,177 %

-0,386 %

3 Jahre Swapsatz

-0,147 %

-0,244 %

-0,514 %

5 Jahre Swapsatz

0,026 %

-0,114 %

-0,473 %

10 Jahre Swapsatz

0,511 %

0,302 %

-0,231 %

 

 

5. Straßenneubewertung

 

Mit dem Jahresabschluss 2018 ist die Straßenneubewertung abgeschlossen.

Anlass dieser Neubewertung war, dass im Rahmen der überörtlichen Prüfung die GPA NRW festgestellt hatte, dass die Stadt Hagen im interkommunalen Vergleich ein wertmäßig sehr hohes Straßenvermögen bilanziert. Bei der damaligen Bewertung ist keine Unterscheidung in Haupt- und Nebenanlagen, wie Fahrbahn, Geh- und Radwege, Straßenbegleitgrün, etc., vorgenommen worden, es wurden vielmehr die durchschnittlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten herangezogen.

 

Das Ergebnis der GPA wurde zum Anlass genommen, das Hagener Straßenvermögen neu zu bewerten.

 

Insgesamt hat sich das Anlagevermögen verringert, jedoch der jährliche Abschreibungsaufwand infolge geringerer Gesamtnutzungsdauern erhöht. Der Gesamtnutzungsdauer liegt die aktuelle NKF-Abschreibungstabelle zugrunde, nach der Straßen nunmehr mit maximal 50 Jahren im Gegensatz zu bisher 55 Jahren abzuschreiben sind. Je nach Belastungsklasse der Straßen und der Nebenanlagen wurden Gesamtnutzungsdauern von 40 bis 50 Jahren gewählt. Das führt zu realistischeren Nutzungsdauern und verringert die außerplanmäßigen Abschreibungen bei Erneuerungsmaßnahmen von Straßen, die noch nicht vollständig abgeschrieben sind.

 

Das Ergebnis der Neubewertung schließt mit einem um 76,50 Mio. € geringerem Wert des Straßenvermögens ab. Lag der Wert des bisherigen Straßenvermögens zum 01.01.2018 bei 540,91 Mio. €, so beläuft er sich nunmehr auf 464,41 Mio. €. Die AfA erhöht sich um 667,16 T€ von 16,42 Mio. € auf 17,09 Mio. €.

 

Die Sonderposten verringern sich von 234,65 Mio. € um 33,98 Mio. € auf 200,66 Mio. €. Die jährliche Auflösung der Sonderposten erhöht sich von 7,03 Mio. € um 225,06 T€ auf 7,25 Mio. €. Nach Abzug der AfA von den Auflösungen der Sonderposten verbleibt ein jährlicher Nettomehraufwand in Höhe von 442,10 T€.

 

Bilanziell schließt die Straßenneubewertung mit einer Verschlechterung des Eigenkapitals - und damit einer Erhöhung des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages - in Höhe von insgesamt 42,52 Mio. € zum 01.01.2018 ab.

 

Einzelheiten enthält der Anhang zum Jahresabschluss 2018.

 

Hingewiesen sei darauf, dass im Jahr 2017 die Beihilferückstellungen für aktive Beamte und Versorgungsempfänger erheblich reduziert worden sind und dadurch eine Verbesserung des Eigenkapitals in Höhe von im Saldo 33,09 Mio. € erreicht werden konnte.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

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x

sind nicht betroffen

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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12.09.2019 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen