12.09.2019 - 2.2 Bericht zur Haushaltslage
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.2
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 12.09.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:04
- Anlass:
- normale Sitzung
- Vorlage:
-
0815/2019 Bericht zur Haushaltslage
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Beate Wegehaupt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Gerbersmann erläutert den Bericht zur Haushaltslage.
Herr Hentschel möchte von Herrn Gerbersmann wissen, warum er davon ausgehe, dass die Zinsen bald wieder steigen würden. Die Europäische Zentralbank habe heute beschlossen, dass die Strafzinsen für Einlagen für die Banken erhöht würden.
Herr Gerbersmann weist darauf hin, dass er nicht von einem baldigen Anstieg gesprochen habe. Die Banken würden von einem Zinsanstieg auf extrem niedrigem Niveau ausgehen. Nach wie vor werde man die Zinskurven zuzüglich eines kleinen Aufschlages für die Haushaltsplanungen zugrunde legen.
Herr Rudel bittet bezüglich der Zinssatztabelle für Liquiditätskredite, im nächsten Bericht zur Haushaltslage einen Vergleich mit Werten des Vorjahres darzustellen.
Er möchte weiterhin wissen, wie der Kämmerer die konjunkturelle Delle mit angemeldeter Kurzarbeit etc. einschätze.
Herr Neuhäuser teilt hinsichtlich der Zinsen mit, dass man sich auf einem historisch niedrigen Niveau befinde. Die Europäische Zentralbank habe heute den Einlagezins von -0,4 % auf -0,5 % gesenkt. Weiterhin soll das Anleiheaufkaufprogramm wieder – wenn auch mit einer geringeren Summe als zuletzt - gestartet werden. Dies könne als Indiz gegen eine Veränderungen in der Zinspolitik gewertet werden.
Herr Gerbersmann teilt hinsichtlich der angesprochenen konjunkturellen Delle die Ansicht, dass Vorboten einer abflauenden Konjunktur erkennbar seien. Er habe daher stets darauf hingewiesen, dass die Gewerbesteuer-Einnahmen ab dem Jahr 2020 voraussichtlich sinken werden.
Herr Treß möchte hinsichtlich der Neubewertung des Straßenvermögens wissen, ob sichergestellt sei, dass die neue Restnutzungsdauer in jedem Fall kürzer sei als die bisherige.
Herr Gerbersmann teilt dazu mit, dass die entsprechenden Experten des WBH, des Fachbereiches Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen und der Anlagenbuchhaltung gemeinsam mit dem Gutachter über Monate hinweg eine möglichst realistische Verteilung entsprechend der Straßenklassen ausgearbeitet hätten. Ob sich dabei in jedem Fall eine kürzere Restnutzungsdauer ergeben habe, sei ihm nicht bekannt, lasse er jedoch erfragen.
Herr Riechel möchte wissen, ob die niedrigere Bewertung des Straßenvermögens Auswirkungen auf das „Rating“ habe, weil die Überschuldung dadurch ansteige.
Herr Gerbersmann teilt mit, dass er keine Auswirkungen auf die Banken befürchte, zumal die Verluste teilweise durch Verbesserungen im Bereich der Beihilferückstellungen kompensiert werden könnten. Entscheidender gegenüber den Banken sei, dass die Verschuldung insgesamt sinke. Er bleibe bei seiner Vorhersage, dass die Milliardengrenze ab Oktober 2019 dauerhaft unterschritten werde.
Herr König hält es für fraglich, ob es richtig sei, in Niedrigzinsphasen zu tilgen, wenn man ein dringendes Invest benötige.
Er bezieht sich auf Herrn Gerbersmanns Aussage in der letzten Ratssitzung, dass der Rahmen der Investitionskredite für den Haushalt nicht entscheidend sei, sondern dass er die Maßnahmen vorschlagen würde. Er möchte wissen, ob dadurch Differenzen mit der Bezirksregierung Arnsberg zu befürchten seien oder ob sich dies im Vorfeld klären lasse. Ihm sei an einer schnellen Genehmigung des Haushalts gelegen, damit in geplante Maßnahmen investiert werden könne.
Hinsichtlich des Straßenvermögens interpretiere er als Grund für die ursprüngliche Aufnahme hoher Werte die Vermeidung von Überschuldung. Jetzt gebe es eine Neubewertung mit verkürzten Abschreibungszeiträumen, damit der Aufwand für die Abschreibungen steigen könne. Als Begründung sei seitens der Verwaltung die Vermeidung von Sonderabschreibungen in Einzelfällen angeführt worden. Diese Sonderabschreibungen seien im Einzelfall jedoch leichter zu verkraften als ein jährliches zusätzliches Defizit in Höhe von 400.000 Euro.
Er möchte wissen, ob es dringend geboten gewesen sei, bei allen Straßen die Abschreibungszeiträume zurückzusetzen.
Herr Gerbersmann teilt dazu mit, dass man sich im Haushaltsplanentwurf an den Maßnahmen orientiert habe, die notwendig und umsetzbar seien. Das werde dazu führen, dass die bisherige Regelung, dass die geplante Neuverschuldung rechnerisch nicht höher sein dürfe als die Tilgung, nicht eingehalten werden könne. Es habe dazu jedoch bereits vor ein oder zwei Jahren ein Gespräch mit der Bezirksregierung Arnsberg gegeben und er gehe davon aus, dass er sich im Rahmen der Vereinbarung bewege.
Maßnahmen, die nicht umgesetzt werden können, seien nicht eingeplant worden, da auch entsprechende Abschreibungen eingeplant werden müssten. Dies würde den Haushaltsausgleich erschweren.
Der Interpretation von Herrn König widerspreche er. Die Straßenbewertung sei damals an eine Firma vergeben worden. Die Aufteilung sei jetzt - auch mit Blick auf die Ergebnisse der Gemeindeprüfungsanstalt - nach Werten vorgenommen worden, die sich in den letzten Jahren als realistischer herausgestellt hätten.
[Stellungnahme der Verwaltung zur Frage von Herrn Treß:
Bis zur Straßenneubewertung galt eine Gesamtnutzungsdauer bei Straßen, Wegen und Plätzen von 55 Jahren. Nach der aktuellen NKF-Rahmentabelle können Straßen von 25 bis 50 Jahren abgeschrieben werden. Dadurch ist die Nutzungsdauer des gesamten Straßenvermögens grundsätzlich um mindestens fünf Jahre gegenüber dem bisherigen Verfahren reduziert worden. Um möglichst realistische Nutzungsdauern zu Grunde zu legen und künftig außerplanmäßige Abschreibungen, wie sie in der Vergangenheit entstanden sind zu vermeiden, wurden im Zuge der Straßenneubewertung die Gesamtnutzungsdauern zudem klassifiziert:
Wohnstraßen, Sammelstraße 50 Jahre
Hauptgeschäftsstraße 45 Jahre
Anbaufreie Straße 40 Jahre
Wege, Plätze 40 Jahre
Je nach Bewertung des Zustandes der Straße durch das das Straßenvermögen bewertende Unternehmen ist daraus die Restnutzungsdauer errechnet worden.
Durch diese Vorgehensweise ist gewährleistet, dass sämtliche Straßen, Wege und Plätze eine im Vergleich zur bisherigen Bewertung reduzierte Nutzungsdauer erfahren haben
Anlagen zur Vorlage
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