Beschlussvorlage - 1101/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
FNP-Teiländerung Nr. 82 - Lütkenheide-Ost - zum FNP der Stadt Hagena) Einleitung nach § 1, Abs. 8 BauGBb) Verzicht auf Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3, Abs.1, Satz 2 BauGBc) Beschluss nach § 3, Abs. 2 BauGB (Entwurfs-/Offenlegungsbeschluss)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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18.01.2006
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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31.01.2006
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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02.02.2006
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Beschlussvorschlag
Zu a):
Der Rat der Stadt beschließt die Einleitung der 82. FNP –
Teiländerung – Lütkenheide – Ost – nach § 1, Abs. 8 BauGB in
der z. Zt. gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt östlich der Lütkenheider Straße, zwischen Turm- und
Schwerter Straße.
Zu b):
Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3, Abs. 1 BauGB
wird abgesehen, da diese bereits zuvor auf anderer Grundlage erfolgt ist.
Zu c):
Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal aufgehängten und zu
diesem Beschluss gehörenden Entwurf der Teiländerung Nr. 82 – Lütkenheide
– Ost – des Flächennutzungsplanes nebst Begründung vom 20.12.2005
in der zuletzt gültigen Fassung.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Teiländerung Nr. 82 –
Lütkenheide – Ost – des FNP der Stadt Hagen mit der dazugehörigen
Begründung und dem Umweltbericht öffentlich auszulegen.
Die Begründung vom 20.12.2005 sowie der dazugehörende Umweltbericht vom
20.12.2005 werden Bestandteil des Beschlusses und sind als Anlage Gegenstand
der Niederschrift.
Weiteres Verfahren:
Die Planoffenlage soll im Februar 2006 erfolgen. Der Verfahrensabschluss wird
bis April 2006 angestrebt.
Sachverhalt
Erforderliche FNP - Anpassung aufgrund des Urteils des OVG Münster.
Das OVG Münster hat im Rahmen eines
Normenkontrollverfahrens, den B – Plan 2/96, 1. Änderung betreffend, u.a.
folgenden Fehler im Abwägungsvorgang festgestellt:
Die Spange Turmstraße/Lütkenheider Straße befindet sich in einer nach dem rechtkräftigen Bebauungsplan Kleine-/Schwerter/Turmstraße (B-Plan 3/63) in einer festgesetzten öffentlichen Grünfläche. Der nach Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes rechtswirksam gewordene Flächennutzungsplan stellt diese Fläche als gewerbliche Baufläche dar.
Um den Fehler im Abwägungsvorgang zu heilen, wird die gewerbliche Bauflächendarstellung im FNP aufgegeben und dieser Bereich als Grünfläche neu dargestellt.
Diese Grünflächenneudarstellung entspricht auch der Zielsetzung des in Neuaufstellung befindlichen Flächennutzungsplanes der Stadt Hagen, der den Bereich zwischen Lütkenheider Straße und geplanter Nordumgehung im Vorentwurf zur Bürgerbeteiligung bereits als Grünfläche darstellt.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der beigefügten Begründung vom
20.12.2005 sowie dem Umweltbericht vom 20.12.2005.
