Mitteilung - 0744/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Umbau des Innenstadtringes in ein Einbahnstraßensystem ("Schlaufenlösung")
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jörg Winkler
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Anhörung
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10.09.2019
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Geplant
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Umweltausschuss
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Entscheidung
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11.09.2019
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●
Geplant
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Stadtentwicklungsausschuss
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Anhörung
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17.09.2019
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Sachverhalt
Begründung
Im Masterplan „Nachhaltige Mobilität“ wurde unter der Maßnahmen-Nummer 1.13 die sogenannte Schlaufenerschließung Innenstadtring- Einbahnstraßenlösung beschrieben.
Diese Maßnahme wird als besonders wirkungsvolle Maßnahme zur NOx- Minderung am Hotspot „Finanzamtsschlucht“ eingestuft.
Um die generellen Möglichkeiten und Auswirkungen einer solchen neuen Verkehrsführung auszuloten, soll zunächst eine grundsätzliche Machbarkeitsstudie beauftragt werden.
Da sich die Immissionslage in der Finanzamtsschlucht kurzfristig nicht verbessert und eine Grenzwertüberschreitung droht, soll diese Machbarkeitsstudie – auch vor dem Hintergrund der DUH-Klage- noch in diesem Jahr beauftragt werden.
Sobald die Summe freigegeben wird, wird die Fachverwaltung eine Angebotsanforderung mehrerer Büros auf den Weg bringen, so dass noch in diesem Jahr ein entsprechender Auftrag vergeben werden könnte.
Erste Ergebnisse sind dann im Frühjahr 2020 zu erwarten.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
| |
X | sind nicht betroffen |
| sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben) |
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
| Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
X | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
| Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
X | konsumtive Maßnahme |
| investive Maßnahme |
| konsumtive und investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
| Auftragsangelegenheit |
| Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
| Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
X | Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Vertragliche Bindung |
| Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| Ohne Bindung |
- Konsumtive Maßnahme
Teilplan: | 5110 | Bezeichnung: | Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen |
Produkt: | 1.51.10.40 | Bezeichnung: | Stadtentwicklung |
Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
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| Kostenart | Lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 | Folgejahr 3 |
Ertrag (-) |
| € | € | € | € |
Aufwand (+) | 542600 | 35.000€ |
| € | € |
Eigenanteil |
| 35.000€ | € | € | € |
Kurzbegründung: | |
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X | Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden. |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen) |
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| gez. |
| Henning Keune, Technischer Beigeordneter |
| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
