Beschlussvorlage - 0752/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Begründung

Auf Anfrage der SPD in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 30.01.2019 wurde im Zusammenhang mit dem Eckpunktepapier der kommunalen Spitzenverbände und des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) NRW zur Novellierung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz), gültig ab dem Kindergartenjahr 2020/2021, vereinbart, in den Hagener Kindertagesein-richtungen eine Elternbefragung zum Betreuungsbedarf durchzuführen.

Die letzte Elternbefragung bezüglich dieser Thematik fand 2014 statt. Vergleichbar zur letzten Befragung wurde ein einfacher Fragebogen entwickelt, den die Eltern über die Kindertageseinrichtungen erhalten haben.

Die Rücklaufquote der aktuellen Befragung lag über beide Altersgruppen betrachtet (U3 und Ü3 gesamt) bei repräsentativen 47,4 %.

Die vorliegende Dokumentation beschreibt die Zufriedenheit der Eltern mit den angebotenen Betreuungszeiten (93,2 %), sowie die Wünsche von Eltern mit zusätzlichen Bedarfen. Darüber hinaus stellt sie erste Lösungsmöglichkeiten dar.

Der Wunsch der Eltern nach mehr Flexibilität bei den gebuchten Zeiten ist sicherlich auch mit den Hagener Trägern von Kindertageseinrichtungen diskutierbar. Dies jedoch nur unter Berücksichtigung der Präsenzpflichten der Kinder vor dem Hintergrund der Umsetzung der Bildungsgrundsätze. Schwieriger sind die Wünsche in Bezug auf die sehr frühen Bring- und sehr späten Abholzeiten, die zudem noch variieren, zu realisieren.

Hier bestehen deutliche Abhängigkeiten zur Größe der Kindertageseinrichtung und der Finanzierung des Betreuungsangebotes. Je größer eine Kindertageseinrichtung ist, desto breiter lässt sich sicherlich das Betreuungsspektrum aufstellen. Dennoch ist es bezüglich der Auslastung dieser speziellen Betreuungszeiten letztendlich eine Finanzierungsfrage. Wie die Dokumentation zeigt, handelt es sich immer nur um Einzelfälle je Einrichtung. Ob Eltern gegebenenfalls auch bereit sind, längere Wege in Kauf zu nehmen, um einen passgenauen Betreuungsplatz für ihr Kind zu bekommen, muss erst noch eruiert werden.

Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage war der Gesetzentwurf zum KiBiz noch nicht verabschiedet. Inwieweit es möglich sein wird, auf die Betreuungswünsche der Eltern konkret einzugehen, wird letzten Endes auch von der genauen Ausgestaltung des Gesetzes im Hinblick auf die Finanzierung flexibler Betreuungssettings abhängen.

Bei aller Flexibilität und den geäußerten Bedarfen ist es jedoch wichtig, nicht zu vergessen, dass bei einer Betreuung in einer Kindertageseinrichtung stets das Kindeswohl Vorrang hat.


Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

X

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

Kurzerläuterung:

Alle Hagener Kindertageseinrichtungen betreuen inklusiv.

 

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Auswirkungen

 

 

 

 

gez.

Margarita Kaufmann

Beigeordnete

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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04.09.2019 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen