Beschlussvorlage - 0579/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass der Betriebsleitung gemäß § 5 Abs. 5 Eigenbetriebsverordnung NRW durch den Betriebsausschuss Entlastung erteilt wurde.

 

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

Der Jahresabschluss 2018 wird vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeinde-prüfungsanstalt in Herne festgestellt.

 

Der Bilanzgewinn in Höhe von 510.638,28 Euro wird wie folgt verwendet:

 

-          Zuführung in die zweckgebundene Rücklage S/4 HANA   60.000,00 Euro

-          Zuführung zur zweckgebundenen Rücklage

     „Standortwechsel HABIT“                                                 450.638,28 Euro

 

Dem Betriebsausschuss HABIT wird gemäß § 4 Buchst. c) der Eigenbetriebs-verordnung NRW Entlastung erteilt.

 

 

 

 

 

 

Nach Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt erfolgt eine Veröffentlichung in der für die Stadt Hagen vorgesehenen Form. Dies wird voraussichtlich im Juli 2019 erfolgen. Mit Veröffentlichung ist der Ratsbeschluss umgesetzt.

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Sachverhalt

 

Kurzfassung

  • Gemäß §§ 21 und 25 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) ist der HABIT verpflichtet, für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen und gleichzeitig einen Lagebericht zu fertigen.
  • Nach § 106 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sind der Jahresabschluss und der Lagebericht zu prüfen (Jahresabschlussprüfung).
  • Mit Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt in Herne wurde hierzu zwischen der Stadt Hagen - HABIT und der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft DHE Revision ein Prüfvertrag geschlossen.
  • Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
  • Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat mit Datum vom 06.05.2019 nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt (siehe Anlage 1, Prüfbericht).
  • Im Rahmen der Prüfung wurde ein Bilanzgewinn von 510.638,28 Euro ermittelt.
  • Nach § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung entscheidet der Betriebsausschuss über die Entlastung der Betriebsleitung.
  • Nach § 41 GO NRW i. V. m. § 4 EigVO entscheidet der Rat der Stadt Hagen u.a. über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Jahresgewinns oder die Deckung des Verlustes. Außerdem entscheidet er über die Entlastung des Betriebsausschusses.
  • Die Betriebsleitung schlägt vor, den Jahresabschluss 2018 vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt in Herne festzustellen und den Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden:

 

-          Zuführung in die zweckgebundene Rücklage

S/4 HANA                                                                       60.000,00 Euro

-          Zuführung zur zweckgebundenen Rücklage

          „Standortwechsel HABIT“                                              450.638,28 Euro

 

Die Stellungnahme des Beteiligungscontrollings ist der Vorlage als Anlage 2 beigefügt.

 

 

 

Begründung

 

Der HABIT ist gemäß §§ 21 und 25 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) verpflichtet für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen und gleichzeitig einen Lagebericht zu fertigen. Nach § 106 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sind der Jahresabschluss und der Lagebericht zu prüfen (Jahresabschlussprüfung). Hierzu wurde zwischen der Stadt Hagen - HABIT Hagener Betrieb für Informationstechnologie und der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft DHE Revision mit Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt in Herne ein Prüfvertrag geschlossen.

 

Die Prüfung des HABIT erfolgte im April 2019 gemäß § 106 GO NRW in Verbindung mit § 317 HGB und der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen. Zudem waren durch die Prüfer die Vorschriften des § 53 HGrG zur Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse zu beachten.

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erklärt in ihrem Bestätigungsvermerk, dass die Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

 

Ausführungen zu den Prüfungen und der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers können dem Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018 des "HABIT Hagener Betrieb für Informationstechnologie - Systemhaus für Hagen und Ennepe-Ruhr -" entnommen werden, der als Anlage zur Vorlage beigefügt wird (Anlage 1).

 

Nach § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung entscheidet der Betriebsausschuss über die Entlastung der Betriebsleitung.

 

Nach Maßgabe des § 41 GO NRW i. V. m. § 4 EigVO entscheidet der Rat der Stadt Hagen u.a. über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Jahresgewinns oder die Deckung des Verlustes, außerdem entscheidet er über die Entlastung des Betriebsausschusses.

 

Im Rahmen der Prüfung wurde ein Bilanzgewinn von 510.638,28 Euro ermittelt. 

 

Die Betriebsleitung schlägt vor, den Jahresabschluss 2018 vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt in Herne festzustellen und den Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden:

 

-          Zuführung in die zweckgebundene Rücklage S/4 HANA   60.000,00 Euro

-          Zuführung zur zweckgebundenen Rücklage

          „Standortwechsel HABIT“                                                 450.638,28 Euro

 

Die Stellungnahme des Beteiligungscontrollings ist der Vorlage als Anlage 2 beigefügt.

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Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Der Bilanzgewinn in Höhe von 510.638,28 Euro wird wie folgt verwendet:

 

-          Zuführung in die zweckgebundene Rücklage S/4 HANA   60.000,00 Euro

-          Zuführung zur zweckgebundenen Rücklage

          „Standortwechsel HABIT“                                                 450.638,28 Euro

 

gez.        gez.

Erik O. Schulz      Christoph Gerbersmann

Oberbürgermeister   1. Betriebsleiter

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

04.07.2019 - Fachausschuss für Informationstechnologie und Digitalisierung

Erweitern

11.07.2019 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen