Berichtsvorlage - 0654/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat nimmt den Bericht der Verwaltung über das Konzept zur Förderung der technischen Voraussetzungen für die Digitalisierung an städtischen Schulen zustimmend zur Kenntnis.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

Entfällt

 

 

Begründung

Im Rahmen der Landesgesetzgebung zum Förderprogramm „Gute Schule 2020“ wird neben einem Beschluss über die konzeptionelle Verwendung der Mittel auch gefordert, dass die antragstellenden Kommunen „systematisch die Möglichkeit eines leistungsfähigen Breitbandanschlusses ihrer Schulgebäude“ prüfen. In den Erläuterungen der mit der Durchführung des Förderprogramms beauftragten NRW-Bank heißt es hierzu, dass die Kommunen darstellen sollen, wie sie die Schulen technisch auf die Anforderungen der Digitalisierung vorbereiten und welche Investitionen und Anschaffungen dafür erforderlich sind.

 

Grundsätzlich lässt sich die Thematik der Digitalisierung der Schulen in zwei Blöcke unterteilen:

1. Wie sieht es mit den Leitungen zu den Schulen aus (Stichwort Breitband)?

2. Wie sieht es mit den Medienkonzepten der Schulen und deren technischer Ausstattung aus?

 

Zu 1.:

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur fördert (kofinanziert vom Land NRW) unter bestimmten Voraussetzungen den Breitbandausbau u.a. von Schulen und Bildungseinrichtungen im Rahmen des Bundesförderprogramms. Mitte 2017 wurde die entsprechende Förderrichtlinie des Programms überarbeitet. Die Stadt Hagen hat über den Breitbandkoordinator der Stadt entsprechende Anträge im 5. Call eingereicht und vorläufig bewilligt bekommen. Das entsprechende Vergabe- und Verhandlungsverfahren läuft aktuell noch. Nach derzeitigem Verhandlungsstand mit den beiden verbliebenen TK-Unternehmen und der sich anschließenden finalen Förderantragsphase wird davon ausgegangen, dass die sogenannten „weißen Flecken“ ab der zweiten Jahreshälfte 2019 detailbeplant und dann ab 2020 sukzessive angeschlossen, d.h. mit einem Breitbandanschluss versehen werden können. Diese Bundesfördermaßnahme soll bis spätestens Ende 2023 abgeschlossen sein und würde nach derzeitigem Stand 35 und 16 weitere Schulstandorte im Hagener Stadtgebiet betreffen, wenn die Fördergeber den nach Abschluss des Vergabeverfahrens zu stellenden finalen Förderanträgen zustimmen.

 

Für die dann von der Bundesförderung nicht berücksichtigten Schulen (17 Schulstandorte) bietet sich eine Förderung des Landes NRW an, die auf dem Gigabit NRW-Masterplan beruht. Hier ist unter gewissen Voraussetzungen, die allerdings derzeit seitens des MWIDE NRW noch nicht abschließend feststehen, eine Förderung bis maximal 300.000 € pro Schulgelände möglich. Da diese Förderschiene gegenüber der Bundesförderung subsidiär ist, muss vor einer Antragstellung abschließend geklärt sein, dass diese Schulstandorte nicht über das Bundesprogramm angeschlossen und nicht eigenwirtschaftlich von Telekommunikationsunternehmen mit mindestens 1 GB/s symmetrisch erschlossen werden. Die Anfrage zur Bestätigung der Nichtförderung im Rahmen des Bundesprogramms läuft derzeit. Außerdem sind auf Grund der Förderbestimmungen des Landes vorab noch die entsprechenden Schulanschlusskonzepte zu präzisieren sowie eine Markterkundung und die jeweiligen Feinplanungen und Ausschreibungen durchzuführen.

 

Daher ist eine Antragstellung derzeit noch nicht möglich. Es ist jedoch nach derzeitigem Planungsstand davon auszugehen, dass auch die Schulen, die auf diesem Weg einen Breitbandanschluss erhalten, bis Ende 2023 angeschlossen werden können.

 

Zu 2:

Grundsätzlich soll die Ausstattung beschafft werden, die notwendig ist. Daher sind die Medienkonzepte, die derzeit von den Schulen entwickelt werden, ein wichtiger Baustein der künftigen Überlegungen. Um diese möglichst eng an den Support-Möglichkeiten des HABIT auszurichten, wurden in einer Veranstaltung Ende  2017den Schulen die Standardproduktpalette des HABIT und dessen Support-Möglichkeiten vorgestellt. Aktuell werden von einer Arbeitsgruppe mit umfangreicher Schulbeteiligung Rahmenkonzepte für die Schulformen erarbeitet. Wenn diese Konzepte vorliegen, sollen sie vom Fachbereich Bildung gemeinsam mit dem HABIT auf ihre Umsetzbarkeit geprüft und dann wieder der Dialog mit den Schulen gesucht werden. Hierbei werden auch die vom Land installierten schulischen Medienberater einbezogen. Ziel ist es, einen gesamtstädtischen Medienentwicklungsplan für die Hagener Schulen zu erarbeiten. Bis dieser vorliegt, können zwar auf Basis der aktuellen Bedarfe der Schulen wie bisher Beschaffungen erfolgen. Es ist aber noch nicht möglich, ein strategisches Beschaffungs- und Investitionsprogramm i. S. Digitalisierung der Schulen vorzulegen. Daher enthält auch die konkrete Maßnahmenliste von Gute Schule 2020 nur vereinzelte Maßnahmen im Bereich Digitalisierung.

 

Die Verwaltung wird über die Fortschritte beim Anschluss der Hagener Schulen kontinuierlich Bericht erstatten. Ferner wird der Medienentwicklungsplan einschließlich der damit verbundenen Investitions- und Beschaffungspläne den Gremien unverzüglich nach seiner Erarbeitung vorgelegt.

 

Grundsätzlich ist auf Grund der Berichterstattung in den Medien davon auszugehen, dass durch den „Digitalpakt“ perspektivisch von Bund und Land weitere Mittel für die Digitalisierung der Schulen zur Verfügung gestellt werden. Operativ verwertbare Informationen sind der Verwaltung bisher seitens der zuständigen Landesbehörden nicht zugegangen. Sobald dies der Fall ist, wird auch hierzu den Gremien berichtet.

 

 

 

 

 


 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

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x

sind nicht betroffen

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

gez. Erik O. Schulz

gez. Margarita Kaufmann

Oberbürgermeister

Beigeordnete

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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27.06.2019 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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02.07.2019 - Schulausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

11.07.2019 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen