27.06.2019 - 2.5 Konzept zur Förderung der technischen Vorausset...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Gerbersmann erläutert zu Punkt 1 der Vorlage, dass es umfangreiche Fördermöglichkeiten gebe, die Förderprogramme jedoch recht kompliziert ausgestaltet worden seien. Im 5. Call habe die Stadt etwa 20 Mio. Euro vorläufig bewilligt bekommen. Bei den nachfolgend erfolgten Ausschreibungen gebe es zahlreiche Prüfkriterien, bei denen man auf die Zuarbeit der Netzanbieter angewiesen sei. Diese mussten beispielsweise bestätigen, ob sie beabsichtigen würden, innerhalb eines bestimmten Zeitraumes einen Standort eigenwirtschaftlich auszubauen. Eine Förderfähigkeit bestand erst, wenn bestätigt worden sei, dass dies nicht der Fall sei. Dabei haben sich Meinungen der Netzanbieter auch während des Verfahrens geändert, was das Ausschreibungsverfahren gebremst habe. Inzwischen lägen Angebote vor, die aber zeitlich und finanziell nicht zur Kostenschätzung passen würden. Dies sei mit der erhöhten Nachfrage bei Baufirmen zu begründen, die beispielsweise für Erdarbeiten benötigt würden.

Darüber hinaus hätten sich nach der Ausschreibung Rahmenbedingungen und die Marktlage verändert.

Dies führte auch dazu, dass zu den ursprünglich 35 als förderfähig identifizierten Schulstandorten aus Sicht der Verwaltung weitere 16 Schulstandorte angeschlossen werden könnten. Die Ausschreibung sei entsprechend erweitert worden.

Man hoffe und erwarte, dass das Vergabeverfahren einschließlich der finalen Förderanträge und der entsprechenden Bewilligungen dazu nach der Sommerpause abgeschlossen werden könne.

Seitens der Verwaltung habe es keinerlei Auswahl gegeben, welche Schule zum Zuge kommen solle. Es seien alle förderfähigen Schulstandorte für das Bundesprogramm angemeldet worden. Die weiteren 16 Standorte wolle man nachträglich in das Programm aufnehmen lassen.

Auf die Auswahl, welche Schule zu welchem Zeitpunkt angeschlossen werde, habe die Verwaltung leider keinen Einfluss. Dies entscheide die Firma, die die Ausschreibung gewinne.

Es sei auch geprüft worden, wo jetzt schon ein Breitbandanschluss erfolgen könne. Dies seien jedoch nur sehr wenige Standorte, da die derzeitigen Breitbandkapazitäten in Teilen des Stadtgebiet wohl ausgeschöpft seien.

Schulen, die nicht im Bundesprogramm gefördert werden können, sollen für den Gigabit-Masterplan des Landes vorgesehen werden. Eine Anmeldung für das Programm sei erst möglich, wenn die Nicht-Teilnahme im Bundesprogramm feststehe, das Vorrang habe. Hier müsse für jeden Standort verbindlich abgefragt werden, ob ein Netzbetreiber bereit sei, diesen eigenwirtschaftlich zu erschließen. Diese Abfrage laufe derzeit.

Ziel sei, alle Schulen bis 2023 an das Breitbandnetz anzuschließen.

 

Frau Kaufmann ergänzt zu Punkt 2 der Vorlage, dass hinsichtlich der Ausstattung derzeit mit enger Beteiligung aller Schulformen ein Rahmenkonzept entwickelt werde. Im neuen Schuljahr soll an zwei Schulen die neue Infrastruktur getestet werden. Derzeit stünden jedoch weder finanzielle Mittel noch konkrete Informationen zum Digitalpakt zur Verfügung. Anträge für Gelder aus dem Digitalpakt könnten voraussichtlich ab Herbst 2019 beantragt werden.

 

Herr Thielmann hält die Vorlage für nicht gut verständlich, auch hinsichtlich der Schulzahlen. Er spricht sich dafür aus, das Thema im Schulausschuss zu diskutieren, für den auch ein Antrag seiner Fraktion zum Thema vorliege.

 

Herr Becker erläutert zur Liste der Schulen, dass diese sowohl die 35 Schulen, für die im ersten Aufruf die Aufnahme ins Bundesprogramm beantragt worden sei, als auch die 16 Schulen aus dem zweiten Aufruf enthalte.

Schulen mit zwei Standorten seien in einer Zeile gelistet.

Bei der Antragstellung gehe es um Standorte, nicht um Schulen.

 

Herr Dr. Ramrath äußert den Wunsch nach einer interkommunalen Abfrage hinsichtlich der Medienkonzepte, um ggf. von Grundlagen und Erfahrungen anderer Kommunen profitieren zu können.

 

Herr Hentschel möchte bezüglich der Modalitäten der Ausschreibung wissen, wie es komme, dass die ausführende Firma bestimmen könne, welche Schule zu welchem Zeitpunkt angeschlossen werde.

 

Herr Gerbersmann teilt dazu mit, dass über den gesamten Förderzeitraum ausgeschrieben worden sei, also bis zum Jahr 2023. Bei einer engeren zeitlichen Fixierung wäre es möglich gewesen, dass es keine oder weniger Angebote geben würde.

 

Herr Becker bezieht sich auf den Wunsch von Herrn Dr. Ramrath und erläutert, dass es einerseits die Medienkonzepte gebe, die durch die Schulen entwickelt werden, und andererseits einen Medienentwicklungsplan, den die Kommune daraus für alle Schulen dieser Stadt entwickeln muss.

Hinsichtlich des Medienentwicklungsplanes unterstütze er den interkommunalen Austausch.

Um die Schulen bei dieser Thematik zu begleiten, gebe es zentral ausgebildete Medienberater bei der Bezirksregierung Arnsberg, die den Schulen zur Verfügung stünden. Dieser durch das Land gesteuerte Prozess laufe bereits.

 

Herr Wisotzki möchte wissen, warum in der Liste bei der Grundschule Geweke der Teilstandort Büddingstraße nicht erfasst sei.

 

Herr Becker erläutert, dass die Schulen, für die nicht die Aufnahme ins Bundesförderprogramm beantragt wurde, nicht in der Liste enthalten seien. Für diese sei die Beantragung für das Landesprogramm vorgesehen. Der Standort Spielbrink sei nicht vergessen worden.

 

Herr Gerbersmann ergänzt, dass der Standort Spielbrink eventuell auch aufgrund eines bereits vorhandenen Breitbandanschlusses nicht mehr im Rahmen des Bundes-, sondern des Landesprogramms förderwürdig sei.

 

Reduzieren

Beschluss:

 

Der Rat nimmt den Bericht der Verwaltung über das Konzept zur Förderung der technischen Voraussetzungen für die Digitalisierung an städtischen Schulen zustimmend zur Kenntnis.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

X

Zur Kenntnis genommen

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage