Beschlussvorlage - 0387/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Aufgrund der technischen Einschränkungen wird der Beschluss des UWA zur Versetzung  der Geschwindigkeitsüberwachungsanlage vom 20.03.2019 aufgehoben. Die GÜA ist nicht umzusetzen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

 

 

Begründung

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtsauberkeit, Sicherheit und Mobilität hat in seiner Sitzung vom 20.03.2019 beschlossen, dass im Rahmen der Erneuerung der Fahrbahndecke der Saarlandstraße (Autobahnzubringer) die Geschwindigkeitsüberwachungsanlage (GÜA) stadtauswärts weiter Richtung Feithstraße verlegt wird, und zwar bis zum Abschluss der Bebauung der Beethovenstraße. Dies wäre eine Verlagerung des Standorts der Geschwindigkeitsüberwachungsanlage um rd. 200 Meter in Fahrtrichtung Hohenlimburg.

Zur Vorbereitung der Beauftragung des Wirtschaftsbetriebs Hagen (WBH) zur Verlegung der vorhanden GÜA wurde die Durchführbarkeit der Verlegung an die beschlossene Stelle überprüft.

Der WBH stellte dabei fest, dass ein Versetzen der Anlage um ca. 200 Meter in Fahrtrichtung Hohenlimburg aus den zwei folgenden Gründen nicht möglich ist.

 

1. Am Ende der Bebauung befindet sich schon die Rechtsabbiegespur zur Feithstraße, die ca. 20m hinter dem Beginn der Leitplanke anfängt. Wenn die Anlage dann rechts neben der Stützmauer und der Rechtsabbiegespur stehen würde, müsste sie ja über drei Spuren den Verkehr überwachen. Das ist technisch nicht möglich, da dann eine weitere Anlage für die linke Spur in FR Hohenlimburg in den Mittelgrünstreifen gebaut werden müsste. Außerdem ist das Erreichen der Anlage für das Wartungspersonal schwierig, da man nicht in unmittelbarer Nähe mit dem Fahrzeug stehen kann (eine Seite Stützmauer und andere Seite Leitplanke.

 

2. An der Anlage in FR Hohenlimburg soll im Zuge der Sanierung der Fahrbahndecke in diesem Jahr auch analog der FR Innenstadt ein Stellplatz neben der Anlage errichtet werden, wo das Eich- und Wartungsfahrzeug stehen kann. Das ist aber nur in dem Bereich vor der Leitplanke möglich.

Die sich daraus ergebende mögliche Verlagerung der GÜA um ca. 100 Meter an den Beginn der Leitplanke im Rahmen der geschätzten Kosten in Höhe von rd. 20.000,- Euro entspräche aus Sicht der Verwaltung nicht dem Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtsauberkeit, Sicherheit und Mobilität.

Zur Umsetzung der Maßnahme müsste vom WBH noch ein prüfbares Angebot eingeholt und die Freigabe der Finanzmittel beantragt werden.

Da die mögliche Realisierung der Verlagerung der GÜA nur zur Hälfte dem gefassten Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtsauberkeit, Sicherheit und Mobilität entspräche, empfiehlt die Verwaltung, auf die Verlagerung der GÜA zu verzichten.

 


Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

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X

sind nicht betroffen

 

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

 

 

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Auswirkungen

 

 

 

 

gez.

 

(Thomas Huyeng)

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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08.05.2019 - Umweltausschuss - vertagt

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26.06.2019 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen