Berichtsvorlage - 0564/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Sachstandsbericht sowie das geplante Sanierungs- bzw. Erneuerungs-programm wird zur Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

 

Begründung

 

Mit den Vorlagen 0834/2016, 0606/2017 und 0977/2018 wurden die Gremien über die Gefährdung der Hagener Brücken durch Spannungsrisskorrosion informiert.

 

Die Kenntnisse zur Vorgeschichte des Themas Spannungsrisskorrosion werden  insoweit vorausgesetzt.

 

Mit Bezug auf die 14 Brückenbauwerke (davon 7 Bauwerke Brücken „Volmetal-straße), die mit Hilfe von Sofortmaßnahmen ein ausreichendes Ankündigungs-verhalten erreichen, wird hier nur auf die Bauwerke eingegangen, bei denen sich Änderungen gegenüber dem letzten Bericht im November 2018 ergeben haben.

 

  • Talbrücke Helfe

Die Auswertung der vorliegenden Bodengutachten hat gezeigt, dass die Bodenverhältnisse ungünstiger als angenommen und somit nicht ausreichend tragfähig für die geplante Konstruktion sind. Nach einem Ortstermin mit dem beauftragten Ingenieurbüro wird die geänderte Ausführungsplanung nunmehr erstellt. Der Baubeginn verschiebt sich bis voraussichtlich Herbst 2019.

 

  • Stennertbrücke

Eine erste Auswertung des akustischen Monitorings zeigte keinerlei Auffälligkeiten in Bezug auf den Ausfall von Spanngliedern. Das Monitoring ist auf einen Zeitraum von 2 Jahren angelegt. Sollten bis dahin keine anderen Erkenntnisse vorliegen, ist damit zu rechnen, dass die Brücke ihre geplante Nutzungsdauer erreicht. Eine Verlängerung des Monitoringzeitraumes ist dennoch möglich. Die Entscheidung hierüber wird nach Ablauf der Mindestlaufzeit von 2 Jahren getroffen.

 

In der Vorlage 0977/2018 wurde noch auf die Sonderfälle „Auffahrt B 7“ am Arbeitsamt und die Fuhrparkbrücke eingegangen, sowie ein Ausblick auf die künftige Maßnahme Eckeseyer Brücke gegeben, die ein zentrales Element in der zukünftigen innerstädtischen Verkehrsführung darstellt.

Hier wird im Folgenden näher auf diese Maßnahmen und deren Beziehung zueinander eingegangen.

 

  • Fuhrparkbrücke

Von den bisher dargestellten erforderlichen Sofortmaßnahmen sind die Verkehrseinschränkungen für den LKW-Verkehr und die verkürzten Prüfungsintervalle bereits umgesetzt.

Bezüglich der Notunterstützung laufen Gespräche mit der DB AG, was die Möglichkeit der Aufstellung von Stützen im Gleisbereich angeht. Hier sind Baugrunduntersuchungen und die Klärung von Kabellagen im Gleisbereich erforderlich. Im Rahmen einer Baudurchführungsvereinbarung soll die eventuelle Kostenbeteiligung der DB AG für zu erneuernde Kabel mit geregelt werden.

 

 

  • Eckeseyer Brücke

Im Rahmen der Erstellung der Machbarkeitsstudie hat ein Zweitgutachten gezeigt, dass das bisher angenommene Ankündigungsverhalten bei Spanngliedversagen nicht vorliegt. Ein Monitoring der Brücke, mit dem das Neigungsverhalten des Bauwerks kontrolliert wird, ist möglich.

Nähere Aussagen und Kosten können erst nach Vorliegen der Ausführungsplanung, die seitens WBH beauftragt wird, gemacht werden.

Durch diese Feststellung steigt allerdings die Priorität der Erneuerung der Eckeseyer Brücke.

 

  • Auffahrt B 7 – Arbeitsamt

Das geplante Aufkleben von CFK-Lamellen ist gemäß Herstellerangabe für den geplanten Einsatz nicht möglich. Die Lamellen müssten in Schlitze eingebaut werden, was zu einer erheblichen Kostensteigerung führen würde.

Die Machbarkeitsstudie zur Sanierung der Unterbauten (Kragarme) ist abgeschlossen. Auch hier ist eine Verstärkung erforderlich. Eine Kostenermittlung liegt noch nicht vor.

 

 

Zu allen 3 Bauwerken besteht, aufgrund ihres baulichen Zustandes, also erheblicher Handlungsbedarf.

 

Die Erneuerung der Fuhrpark- und der Eckeseyer Brücke werden nunmehr parallel vorangetrieben, da beide Brücken nahezu die gleiche Anzahl Gleise der DB AG überqueren. Die Abstimmungen werden also immer für beide Brücken gleichzeitig erfolgen.

 

Die Gespräche werden seitens der Verwaltung, in Verbindung mit dem WBH, dahingehend vorbereitet, dass auch eine Beteiligung der DB AG erfolgen muss, da nicht mehr alle überquerten Gleise in Betrieb sind und somit die DB AG auch ein Verlangen auf eine Veränderung haben müsste. Nach dem Eisenbahn-kreuzungsgesetz ist in diesem Fall eine Kostenteilung zu vereinbaren.

Die Neuordnung und der Rückbau von Gleisen würden die Planung beider Brücken, durch den möglichen Einbau von Stützen, vereinfachen und die Kosten reduzieren.

 

Alles in Allem ist hier von einem langwierigen Abstimmungsprozess auszugehen.

 

Die mögliche Entwicklung der Verkehrsachse B 54, die in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 04.07.2018 vom Ingenieurbüro MWM aus Aachen vorgestellt wurde, sieht die zukünftige Verkehrsführung ohne die Bauwerke der II. Ebene Altenhagener Brücke und der Volmetalstraße vor.

 

Vor diesem Hintergrund ist eine kostenintensive Sanierung der Auffahrtsrampe B 7 hinter dem Arbeitsamt wirtschaftlich schwer darstellbar. Die Verwaltung sieht daher die mögliche Lösung in der Sperrung der Brücke nach Verkehrsfreigabe der Bahnhofshinterfahrung, da dann die Verkehrsbelastung aus der Verkehrsbeziehung Graf-von-Galen-Ring – Kegelzentrum deutlich abnehmen wird.

 

Der Abbruch und Neubau dieser Verbindung in veränderter Lage (ohne die II. Ebene) könnte dann im Zuge des Neubaus der Eckeseyer Brücke erfolgen.

 

 

Nachfolgend dargestellte Maßnahmenliste für die Erneuerung von Brücken spielgelt die heutige Erkenntnislage wieder und ist dahingehend mit dem WBH abgestimmt. Es müssen natürlich auch laufende Unterhaltungsmaßnahmen durchgeführt werden, daher sind die Brücken Volmetalstraße, die Marktbrücke und die Brücke Badstraße als kostenintensive Maßnahmen, resultierend aus der laufenden Unterhaltung, in nachfolgender Auflistung mit enthalten.

 

 

Ende 2019 Fertigstellung Bahnhofshinterfahrung

 

2020 Neubau Kreisverkehr Eilper Str. / Neubau Marktbrücke

 

voraussichtl. 2022  Neubau Brücke Badstraße

 

voraussichtl. 2022 Sanierung Brücken Volmetalstraße 

 

voraussichtl. 2028 Neubau Fuhrparkbrücke

 

voraussichtl. 2031  Neubau Eckeseyer Brücke

 

voraussichtl. 2034  Rückbau II. Ebene, Neubau Knoten Altenhagener Brücke, Neubau Rampe B 7               

 


Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

X

sind nicht betroffen

 

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

 

 

 

gez.

 

Henning Keune

(Technischer Beigeordneter)

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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26.06.2019 - Umweltausschuss - vertagt

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02.07.2019 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Sachstandsbericht sowie das geplante Sanierungs- bzw. Erneuerungs- programm wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur nächsten Sitzung einen Bericht zur weiteren Vorgehensweise bei der Sanierung bzw. Erneuerung der Brückenbauwerke Marktbrücke, Fuhrparkbrücke und Eckeseyer Brücke (2-Ebene) vorzulegen.

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

5

 

 

CDU

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

1

 

 

AfD

-

 

 

FDP

1

 

 

BfHo/Piraten Hagen

1

 

 

 

 

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

16

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

Erweitern

11.09.2019 - Umweltausschuss