Beschlussvorlage - 0019/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 5/01 - Obere Hüttenbergstraße-a) Beschluss über Anregungen und Bedenkenb) Satzungsbeschluss nach §§ 2 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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31.01.2006
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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02.02.2006
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Beschlussvorschlag
a) Der
Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen
und privaten Belange die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem.
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), sowie die im Rahmen der Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB vorgebrachten Anregungen zurück bzw.
entspricht ihnen im Sinne der Stellungnahme in der Sitzungsvorlage gem. § 1
Abs. 6 BauGB.
b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 5/01 -Obere Hüttenbergstraße- und die Begründung vom 20.05.2003 als Satzung gem. §§ 2 und 10 BauGB in der z.Z. gültigen Fassung in Verbindung mit der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein Westfalen (GO NW) in der z.Z. gültigen Fassung.
Die Begründung vom 20.05.2003 ist Anlage dieser Verwaltungsvorlage.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Eilpe, Flur 10. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 90, 91, 92, 93, 94, 95, 97, 98, 99, 100, 101, 567, und 568.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im Plan eindeutig dargestellt. Das vom Plan erfasste Gebiet beinhaltet im wesentlichen die Verkehrsflächen der Hüttenbergstraße.
Einleitung von Enteignungsverfahren möglicherweise ab Oktober 2006
Sachverhalt
Aufgrund des schlechten
Straßenzustandes ist ein endgültiger Ausbau dringend erforderlich.
Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 01.03.2001 die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens 5/01 (532) beschlossen.
Der zum Ausbau vorgesehene Abschnitt der Hüttenbergstraße befindet sich in einem so schlechten Zustand, dass die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit auf der Straße mit Mitteln der laufenden Straßenunterhaltung nicht möglich ist. Ein endgültiger Straßenausbau ist zwingend erforderlich.
Im Bereich der Hüttenbergstraße zwischen Krähnockenstraße und “An der Koppel” befinden sich nicht alle Grundstücke der Straßenfläche im Eigentum der Stadt Hagen. Einige Grundstückseigentümer sind nicht bereit, diese Flächen an die Stadt Hagen zu verkaufen. Aus diesem Grund soll für diesen Bereich ein Bebauungsplan aufgestellt werden, um so schnell wie möglich die planungsrechtliche Grundlage für notwendige Enteignungsverfahren zu schaffen.
Das Straßen- und Brückenbauamt hat die Straßenplanung
erarbeitet und den Bürgern in einer Bürgerinformation am 21.11.2000
vorgestellt. Da mit den Bürgern die
Straßenplanung ausführlich erörtert wurde, wurde auf eine Bürgeranhörung zum
Bebauungsplan
gem. § 3 Abs. 1 BauGB verzichtet.
Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 17.07.2003 die öffentliche Auslegung beschlossen und die Verwaltung beauftragt die öffentliche Auslegung und gleichzeitig die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Im Rahmen der öffentliche Auslegung in der Zeit vom 04.08.2004 bis 12.09.2004 und der gleichzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurden von den nachfolgend aufgeführten Personen bzw. Träger öffentlicher Belange Anregungen vorgebracht.
1. Tobias Pänke, Hüttenbergstraße 50, 58091 Hagen
2. Friedrich Philipp, Hüttenbergstraße 52, 58091 Hagen
3. Fam. Neliepp, Hüttenbergstraße 71, 58091 Hagen
4. Martina Tewes-Schneider, Schwerter Str. 158, 58099 Hagen
5. Ulrich Tewes, Hüttenbergstraße 56, 58091 Hagen
6. Dr. Dolas Ngarwate & Manuela Ngarwate, Hüttenbergstraße 73, 58091 Hagen
7. Leo M. Ehring & Angelika Ehring-v. Danwitz, Hüttenbergstraße 54, 58091 Hagen
8. Ernst Schmidt, Dömbergstraße 11, 58089 Hagen (zukünftig Krähnockenstr. 64)
9. Stephan & Meike Blankenagel, Hüttenbrgstraße 50, 58091 Hagen
10. Jürgen Blankenagel, Hüttenbergstraße 50, 58091 Hagen
Zu 1:
Stellungnahme der
Verwaltung zu den Anregungen von Tobias Pänke mit Schreiben vom 08.09.2003:
Die Hüttenbergstraße ist unter beitragsrechtlichen Gesichtspunkten noch nicht erstmalig endgültig hergestellt. Im Bereich zwischen der Straße An der Koppel und Krähnockenstraße ist die Verkehrsfläche nicht in gesamter Breite befestigt und befindet sich überwiegend im Eigentum der Anlieger.
Der jetzige Ausbauzustand der Straße ist nachweislich mangelhaft. Dies hat auch die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl veranlasst, die obere Hüttenbergstraße vorrangig in das Straßenerneuerungsprogramm aufzunehmen.
Im Zuge eines Straßenausbaus kann auch die Entwässerung neu geordnet werden.
Das soll u.a. mit der Verlängerung des öffentlichen Kanals erfolgen. Zusätzlich können mit dieser Verlängerung lange Privatkanäle außer Betrieb genommen werden, was die Unterhaltungslast der Anlieger verringert. Mit der Kanalbaumaßnahme Krähnocken hat die Stadtentwässerung Hagen (SEH) die Entwässerungssituation hinsichtlich des Abflusses von Niederschlagswasser aus Außengebieten bereits verbessert. Mit der Anschlussmöglichkeit von weiteren Sinkkästen könnte eine nochmalige Verbesserung erzielt werden.
Eine erste Anliegerbeitragsberechnung sowie ein Bauzeitenplan (jeweils überschlägig) wurden bereits in der Bürgerinformationsveranstaltung am 21.11.2000 vorgestellt.
Der Bebauungsplan eröffnet die Option für den endgültigen Ausbau der Straße. Konkrete Angaben zu den Bauzeiten und Kosten können erst nach Ausschreibung der Maßnahmen gemacht werden.
Die Anregungen werden zurückgewiesen.
Zu 2:
Stellungnahme der
Verwaltung zu den Anregungen von Friedrich Philipp mit Schreiben vom 12.09.2003
Die Planung wurde in der Bürgerversammlung nicht abgelehnt. Es sollte nur um ca. 2 Jahre verschoben werden, damit sich die Anlieger auf die Zahlungen einstellen können.
Die Hüttenbergstraße ist unter beitragsrechtlichen Gesichtspunkten noch nicht erstmalig endgültig hergestellt. Im Bereich zwischen der Straße An der Koppel und Krähnockenstraße ist die Verkehrsfläche nicht in gesamter Breite befestigt und befindet sich überwiegend im Eigentum der Anlieger.
Der jetzige Ausbauzustand der Straße ist nachweislich mangelhaft. Dies hat auch die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl veranlasst, die obere Hüttenbergstraße vorrangig in das Straßenerneuerungsprogramm aufzunehmen.
Die Eigentümer der Grundstücke Hüttenbergstraße 52, 54 und 56 haben sich in den Jahren 1969 bzw. 1971 dazu verpflichtet, die Erschließung dieser Grundstücke durch Anlegung einer Zufahrt auf eigene Kosten sicherzustellen, da die Hüttenbergstraße vor diesen Grundstücken seinerzeit nicht ausgebaut war. In den entsprechenden Verpflichtungserklärungen wurde festgelegt, dass die Kosten für den Ausbau dieser Zufahrten nicht auf den endgültigen Erschließungsbeitrag angerechnet werden. Es handelte sich somit um einen provisorischen Ausbau, der nicht der endgültigen Straßenherstellung diente.
Mit dem geplanten Ausbau soll die Straße erstmals endgültig hergestellt werden.
Im Zuge eines Straßenausbaus kann auch die Entwässerung neu geordnet werden.
Das soll u.a. mit der Verlängerung des öffentlichen Kanals erfolgen. Zusätzlich können mit dieser Verlängerung lange Privatkanäle außer Betrieb genommen werden, was die Unterhaltungslast der Anlieger verringert. Mit der Kanalbaumaßnahme Krähnocken hat die Stadtentwässerung Hagen (SEH) die Entwässerungssituation hinsichtlich des Abflusses von Niederschlagswasser aus Außengebieten bereits verbessert. Mit der Anschlussmöglichkeit von weiteren Sinkkästen könnte eine nochmalige Verbesserung erzielt werden.
Eine erste Anliegerbeitragsberechnung sowie ein Bauzeitenplan (jeweils überschlägig) wurden bereits in der Bürgerinformationsveranstaltung am 21.11.2000 vorgestellt.
Der Bebauungsplan eröffnet die Option für den endgültigen Ausbau der Straße. Konkrete Angaben zu den Bauzeiten und Kosten können erst nach Ausschreibung der Maßnahmen gemacht werden.
Die Anregungen werden zurückgewiesen.
Zu 3:
Stellungnahme der
Verwaltung zu den Anregungen der Fam. Neliepp mit Schreiben vom 09.09.2003.
Die Hüttenbergstraße ist unter beitragsrechtlichen Gesichtspunkten noch nicht erstmalig endgültig hergestellt. Im Bereich zwischen der Straße An der Koppel und Krähnockenstraße ist die Verkehrsfläche nicht in gesamter Breite befestigt und befindet sich überwiegend im Eigentum der Anlieger. Mit dem Geplanten Ausbau soll die Straße erstmalig endgültig hergestellt werden.
Der jetzige Ausbauzustand der Straße ist nachweislich mangelhaft. Dies hat auch die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl veranlasst, die obere Hüttenbergstraße vorrangig in das Straßenerneuerungsprogramm aufzunehmen.
Mit dem geplanten Ausbau soll die Straße erstmals endgültig hergestellt werden.
Es sind nicht alle Anlieger an die öffentliche Kanalisation angeschlossen. Vielmehr existieren hier auch Privatkanäle. Dies ist aber auch nicht der Entscheidungspunkt. Vielmehr wird die Straßenentwässerung zu erneuern sein, die hier unzureichend ist.
Im Zuge eines Straßenausbaus kann die Entwässerung neu geordnet werden.
Das soll u.a. mit der Verlängerung des öffentlichen Kanals erfolgen. Zusätzlich können mit dieser Verlängerung lange vorhandene Privatkanäle außer Betrieb genommen werden, was die Unterhaltungslast der Anlieger verringert. Mit der Kanalbaumaßnahme Krähnocken hat die Stadtentwässerung Hagen (SEH) die Entwässerungssituation hinsichtlich des Abflusses von Niederschlagswasser aus Außengebieten bereits verbessert. Mit der Anschlussmöglichkeit von weiteren Sinkkästen könnte eine nochmalige Verbesserung erzielt werden.
Eine erste Anliegerbeitragsberechnung sowie ein Bauzeitenplan (jeweils überschlägig) wurden bereits in der Bürgerinformationsveranstaltung am 21.11.2000 vorgestellt.
Der Bebauungsplan eröffnet die Option für den endgültigen Ausbau der Straße. Konkrete Angaben zu den Bauzeiten und Kosten können erst nach Ausschreibung der Maßnahmen gemacht werden.
Die Anregungen werden zurückgewiesen.
Zu 4:
Stellungnahme der
Verwaltung zu den Anregungen Martina Tewes-Schneider mit Schreiben vom
10.09.2003
Die Hüttenbergstraße ist unter beitragsrechtlichen Gesichtspunkten noch nicht erstmalig endgültig hergestellt. Im Bereich zwischen der Straße An der Koppel und Krähnockenstraße ist die Verkehrsfläche nicht in gesamter Breite befestigt und befindet sich überwiegend im Eigentum der Anlieger.
Der jetzige Ausbauzustand der Straße ist nachweislich mangelhaft. Dies hat auch die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl veranlasst, die obere Hüttenbergstraße vorrangig in das Straßenerneuerungsprogramm aufzunehmen.
Mit dem geplanten Ausbau soll die Straße erstmals endgültig hergestellt werden.
Im Zuge eines Straßenausbaus kann auch die Entwässerung neu geordnet werden.
Das soll u.a. mit der Verlängerung des öffentlichen Kanals erfolgen. Zusätzlich können mit dieser Verlängerung lange Privatkanäle außer Betrieb genommen werden, was die Unterhaltungslast der Anlieger verringert. Mit der Kanalbaumaßnahme Krähnocken hat die Stadtentwässerung Hagen (SEH) die Entwässerungssituation hinsichtlich des Abflusses von Niederschlagswasser aus Außengebieten bereits verbessert. Mit der Anschlussmöglichkeit von weiteren Sinkkästen könnte eine nochmalige Verbesserung erzielt werden.
Eine erste Anliegerbeitragsberechnung sowie ein Bauzeitenplan (jeweils überschlägig) wurden bereits in der Bürgerinformationsveranstaltung am 21.11.2000 vorgestellt.
Die angesprochenen Versickerungsflächen sind in der Örtlichkeit “Restflächen”. Diese Art der Entwässerung entspricht nicht dem Stand der Technik, sondern stellt ein Provisorium dar, ohne das ehemals keine Baugenehmigung erteilt worden wäre.
Der Bebauungsplan eröffnet die Option für den endgültigen Ausbau der Straße. Konkrete Angaben zu den Bauzeiten und Kosten können erst nach Ausschreibung der Maßnahmen gemacht werden.
Die Anregungen werden zurückgewiesen.
Zu 5:
Stellungnahme der
Verwaltung zu den Anregungen von Ulrich Tewes, mit Schreiben vom 10.09.2003
Die Hüttenbergstraße ist unter beitragsrechtlichen Gesichtspunkten noch nicht erstmalig endgültig hergestellt. Im Bereich zwischen der Straße An der Koppel und Krähnockenstraße ist die Verkehrsfläche nicht in gesamter Breite befestigt und befindet sich überwiegend im Eigentum der Anlieger.
Der jetzige Ausbauzustand der Straße ist nachweislich mangelhaft. Dies hat auch die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl veranlasst, die obere Hüttenbergstraße vorrangig in das Straßenerneuerungsprogramm aufzunehmen.
Die Eigentümer der Grundstücke Hüttenbergstraße Nr. 52, 54, und 56 haben sich in den Jahren 1969 bzw. 1971 dazu verpflichtet, die Erschließung dieser Grundstücke durch Anlegung einer Zufahrt auf eigene Kosten sicherzustellen, da die Hüttenbergstraße von diesen Grundstücken seinerzeit nicht ausgebaut war. In den entsprechenden Verpflichtungserklärungen wurde festgelegt, dass die Kosten für den Ausbau dieser Zufahrten nicht auf die endgültigen Erschließungsbeitrag angerechnet werden. Es handelte sich somit um einen provisorischen Ausbau, der nicht der endgültigen Straßenherstellung diente.
Im Zuge eines Straßenausbaus kann die Entwässerung neu geordnet werden.
Das soll u.a. mit der Verlängerung des öffentlichen Kanals erfolgen. Zusätzlich können mit dieser Verlängerung lange Privatkanäle außer Betrieb genommen werden, was die Unterhaltungslast der Anlieger verringert. Mit der Kanalbaumaßnahme Krähnocken hat die Stadtentwässerung Hagen (SEH) die Entwässerungssituation hinsichtlich des Abflusses von Niederschlagswasser aus Außengebieten bereits verbessert. Mit der Anschlussmöglichkeit von weiteren Sinkkästen könnte eine nochmalige Verbesserung erzielt werden.
Mit dem geplanten Ausbau soll die Straße erstmals endgültig hergestellt werden.
Es sind nicht alle Anlieger an die öffentliche Kanalisation angeschlossen. Vielmehr existieren hier auch Privatkanäle. Dies ist aber nicht der Entscheidungspunkt. Vielmehr wird die Straßenentwässerung zu erneuern sein, die hier unzureichend ist.
Eine erste Anliegerbeitragsberechnung sowie ein Bauzeitenplan (jeweils überschlägig) wurden bereits in der Bürgerinformationsveranstaltung am 21.11.2000 vorgestellt.
Die angesprochenen Versickerungsflächen sind in der Örtlichkeit “Restflächen”. Diese Art der Entwässerung entspricht nicht dem Stand der Technik, sondern stellt ein Provisorium dar, ohne das ehemals keine Baugenehmigung erteilt worden wäre.
Der Bebauungsplan eröffnet die Option für den endgültigen Ausbau der Straße. Eine erste Anliegerbeitragsberechnung sowie ein Bauzeitenplan (jeweils überschlägig) wurden bereits in der Bürgerinformationsveranstaltung am 21.11.2000 vorgestellt.
Konkrete Angaben zu den Bauzeiten und Kosten können erst nach Ausschreibung der Maßnahmen gemacht werden.
Die Anregungen werden zurückgewiesen.
Zu 6:
Stellungnahme der
Verwaltung zu den Anregungen von Dr. Dolas Ngarwate und Manuela Ngarwate, mit
Schreiben vom 10.09.2003
Die Hüttenbergstraße ist unter beitragsrechtlichen Gesichtspunkten noch nicht erstmalig endgültig hergestellt. Im Bereich zwischen der Straße An der Koppel und Krähnockenstraße ist die Verkehrsfläche nicht in gesamter Breite befestigt und befindet sich überwiegend im Eigentum der Anlieger.
Der jetzige Ausbauzustand der Straße ist nachweislich mangelhaft. Dies hat auch die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl veranlasst, die obere Hüttenbergstraße vorrangig in das Straßenerneuerungsprogramm aufzunehmen.
Durch diese Maßnahme soll der Bereich nicht erschlossen werden, sondern die Straße ausgebaut. Hier greift wieder das Erschließungsbeitragsrecht, das eine erstmalige Herstellung vorsieht, auch wenn dies zeitlich für viele Anlieger nicht erkenntlich ist.
Mit dem geplanten Ausbau soll die Straße erstmals endgültig hergestellt werden.
Im Zuge eines Straßenausbaus kann die Entwässerung neu geordnet werden.
Das soll u.a. mit der Verlängerung des öffentlichen Kanals erfolgen. Zusätzlich können mit dieser Verlängerung lange Privatkanäle außer Betrieb genommen werden, was die Unterhaltungslast der Anlieger verringert. Mit der Kanalbaumaßnahme Krähnocken hat die Stadtentwässerung Hagen (SEH) die Entwässerungssituation hinsichtlich des Abflusses von Niederschlagswasser aus Außengebieten bereits verbessert. Mit der Anschlussmöglichkeit von weiteren Sinkkästen könnte eine nochmalige Verbesserung erzielt werden.
Eine erste Anliegerbeitragsberechnung sowie ein Bauzeitenplan (jeweils überschlägig) wurden bereits in der Bürgerinformationsveranstaltung am 21.11.2000 vorgestellt.
Der Bebauungsplan eröffnet die Option für den endgültigen Ausbau der Straße. Konkrete Angaben zu den Bauzeiten und Kosten können erst nach Ausschreibung der Maßnahmen gemacht werden.
Die Anregungen werden zurückgewiesen.
Zu 7:
Stellungnahme der
Verwaltung zu den Anregungen von Leo M. Ehring und Angelika Ehring-v. Danwitz
mit Schreiben vom 11.09.2003
Die Hüttenbergstraße ist unter beitragsrechtlichen Gesichtspunkten noch nicht erstmalig endgültig hergestellt. Im Bereich zwischen der Straße An der Koppel und Krähnockenstraße ist die Verkehrsfläche nicht in gesamter Breite befestigt und befindet sich überwiegend im Eigentum der Anlieger.
Der jetzige Ausbauzustand der Straße ist nachweislich mangelhaft. Dies hat auch die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl veranlasst, die obere Hüttenbergstraße vorrangig anderen Straßen in das Straßenerneuerungsprogramm aufzunehmen.
Die Eigentümer der Grundstücke Hüttenbergstraße Nr. 52, 54, und 56 haben sich in den Jahren 1969 bzw. 1971 dazu verpflichtet, die Erschließung dieser Grundstücke durch Anlegung einer Zufahrt auf eigene Kosten sicherzustellen, da die Hüttenbergstraße von diesen Grundstücken seinerzeit nicht ausgebaut war. In den entsprechenden Verpflichtungserklärungen wurde festgelegt, dass die Kosten für den Ausbau dieser Zufahrten nicht auf die endgültigen Erschließungsbeitrag angerechnet werden. Es handelte sich somit um einen provisorischen Ausbau, der nicht der endgültigen Straßenherstellung diente.
Mit dem geplanten Ausbau soll die Straße erstmals endgültig hergestellt werden.
Im Zuge eines Straßenausbaus kann die Entwässerung neu geordnet werden.
Das soll u.a. mit der Verlängerung des öffentlichen Kanals erfolgen. Zusätzlich können mit dieser Verlängerung lange Privatkanäle außer Betrieb genommen werden, was die Unterhaltungslast der Anlieger verringert. Mit der Kanalbaumaßnahme Krähnocken hat die Stadtentwässerung Hagen (SEH) die Entwässerungssituation hinsichtlich des Abflusses von Niederschlagswasser aus Außengebieten bereits verbessert. Mit der Anschlussmöglichkeit von weiteren Sinkkästen könnte eine nochmalige Verbesserung erzielt werden.
Eine erste Anliegerbeitragsberechnung sowie ein Bauzeitenplan (jeweils überschlägig) wurden bereits in der Bürgerinformationsveranstaltung am 21.11.2000 vorgestellt.
Der Bebauungsplan eröffnet die Option für den endgültigen Ausbau der Straße.
Konkrete Angaben zu den Bauzeiten und Kosten können erst nach Ausschreibung der Maßnahmen gemacht werden.
Die Anregungen werden zurückgewiesen.
Zu 8:
Stellungnahme der
Verwaltung zu den Anregungen von Ernst Schmidt mit Schreiben vom 12.09.2003
Die Hüttenbergstraße ist unter beitragsrechtlichen Gesichtspunkten noch nicht erstmalig endgültig hergestellt. Im Bereich zwischen der Straße An der Koppel und Krähnockenstraße ist die Verkehrsfläche nicht in gesamter Breite befestigt und befindet sich überwiegend im Eigentum der Anlieger.
Der jetzige Ausbauzustand der Straße ist nachweislich mangelhaft. Dies hat auch die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl veranlasst, die obere Hüttenbergstraße vorrangig in das Straßenerneuerungsprogramm aufzunehmen.
Durch diese Maßnahme soll der Bereich nicht erschlossen werden, sondern die Straße ausgebaut. Hier greift wieder das Erschließungsbeitragsrecht, das eine erstmalige Herstellung vorsieht, auch wenn dies zeitlich für viele Anlieger nicht erkenntlich ist.
Mit dem geplanten Ausbau soll die Straße erstmals endgültig hergestellt werden.
Im Zuge eines Straßenausbaus kann die Entwässerung neu geordnet werden.
Das soll u.a. mit der Verlängerung des öffentlichen Kanals erfolgen. Zusätzlich können mit dieser Verlängerung lange Privatkanäle außer Betrieb genommen werden, was die Unterhaltungslast der Anlieger verringert. Mit der Kanalbaumaßnahme Krähnocken hat die Stadtentwässerung Hagen (SEH) die Entwässerungssituation hinsichtlich des Abflusses von Niederschlagswasser aus Außengebieten bereits verbessert. Mit der Anschlussmöglichkeit von weiteren Sinkkästen könnte eine nochmalige Verbesserung erzielt werden.
Eine erste Anliegerbeitragsberechnung sowie ein Bauzeitenplan (jeweils überschlägig) wurden bereits in der Bürgerinformationsveranstaltung am 21.11.2000 vorgestellt.
Der Bebauungsplan eröffnet die Option für den endgültigen Ausbau der Straße. Konkrete Angaben zu den Bauzeiten und Kosten können erst nach Ausschreibung der Maßnahmen gemacht werden.
Die Anregungen werden zurückgewiesen.
Zu 9:
Stellungnahme der
Verwaltung zu den Anregungen von Stephan & Meike Blankennagel mit Schreiben
vom 09.09.2003
Die Hüttenbergstraße ist unter beitragsrechtlichen Gesichtspunkten noch nicht erstmalig endgültig hergestellt. Im Bereich zwischen der Straße An der Koppel und Krähnockenstraße ist die Verkehrsfläche nicht in gesamter Breite befestigt und befindet sich überwiegend im Eigentum der Anlieger.
Der jetzige Ausbauzustand der Straße ist nachweislich mangelhaft. Dies hat auch die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl veranlasst, die obere Hüttenbergstraße vorrangig in das Straßenerneuerungsprogramm aufzunehmen.
Durch diese Maßnahme soll der Bereich nicht erschlossen werden, sondern die Straße ausgebaut. Hier greift wieder das Erschließungsbeitragsrecht, das eine erstmalige Herstellung vorsieht, auch wenn dies zeitlich für viele Anlieger nicht erkenntlich ist.
Mit dem geplanten Ausbau soll die Straße erstmals endgültig hergestellt werden.
Im Zuge eines Straßenausbaus kann die Entwässerung neu geordnet werden.
Das soll u.a. mit der Verlängerung des öffentlichen Kanals erfolgen. Zusätzlich können mit dieser Verlängerung lange Privatkanäle außer Betrieb genommen werden, was die Unterhaltungslast der Anlieger verringert. Mit der Kanalbaumaßnahme Krähnocken hat die Stadtentwässerung Hagen (SEH) die Entwässerungssituation hinsichtlich des Abflusses von Niederschlagswasser aus Außengebieten bereits verbessert. Mit der Anschlussmöglichkeit von weiteren Sinkkästen könnte eine nochmalige Verbesserung erzielt werden.
Eine erste Anliegerbeitragsberechnung sowie ein Bauzeitenplan (jeweils überschlägig) wurden bereits in der Bürgerinformationsveranstaltung am 21.11.2000 vorgestellt.
Der Bebauungsplan eröffnet die Option für den endgültigen Ausbau der Straße.
Konkrete Angaben zu den Bauzeiten und Kosten können erst nach Ausschreibung der Maßnahmen gemacht werden.
Die Straße soll verkehrsberuhigt ausgebaut werden. Fragen zur Beschilderung sind keine Inhalte im Bebauungsplan und werden auch nicht planungsrechtlich geregelt.
Die Anregungen werden zurückgewiesen.
Zu 10:
Stellungnahme der
Verwaltung zu den Anregungen von Jürgen Blankennagel mit Schreiben vom
29.08.2003
Die Hüttenbergstraße ist unter beitragsrechtlichen Gesichtspunkten noch nicht erstmalig endgültig hergestellt. Im Bereich zwischen der Straße An der Koppel und Krähnockenstraße ist die Verkehrsfläche nicht in gesamter Breite befestigt und befindet sich überwiegend im Eigentum der Anlieger.
Der jetzige Ausbauzustand der Straße ist nachweislich mangelhaft. Dies hat auch die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl veranlasst, die obere Hüttenbergstraße vorrangig anderen Straßen in das Straßenerneuerungsprogramm aufzunehmen.
Durch diese Maßnahme soll der Bereich nicht erschlossen werden, sondern die Straße ausgebaut. Hier greift wieder das Erschließungsbeitragsrecht, das eine erstmalige Herstellung vorsieht, auch wenn dies zeitlich für viele Anlieger nicht erkenntlich ist.
Mit dem geplanten Ausbau soll die Straße erstmals endgültig hergestellt werden.
Im Zuge eines Straßenausbaus kann die Entwässerung neu geordnet werden.
Das soll u.a. mit der Verlängerung des öffentlichen Kanals erfolgen. Zusätzlich können mit dieser Verlängerung lange Privatkanäle außer Betrieb genommen werden, was die Unterhaltungslast der Anlieger verringert. Mit der Kanalbaumaßnahme Krähnocken hat die Stadtentwässerung Hagen (SEH) die Entwässerungssituation hinsichtlich des Abflusses von Niederschlagswasser aus Außengebieten bereits verbessert. Mit der Anschlussmöglichkeit von weiteren Sinkkästen könnte eine nochmalige Verbesserung erzielt werden.
Eine erste Anliegerbeitragsberechnung sowie ein Bauzeitenplan (jeweils überschlägig) wurden bereits in der Bürgerinformationsveranstaltung am 21.11.2000 vorgestellt.
Der Bebauungsplan eröffnet die Option für den endgültigen Ausbau der Straße. Konkrete Angaben zu den Bauzeiten und Kosten können erst nach Ausschreibung der Maßnahmen gemacht werden.
Die Anregungen werden zurückgewiesen.
