02.02.2006 - 6.9 Bebauungsplan Nr. 5/01 - Obere Hüttenbergstraße...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Ludwig spricht sich gegen den Beschlussvorschlag der Verwaltung aus. Die Straße im Plangebiet sei in einem guten Zustand. Ein öffentliches Interesse an der Erschließung des Gebietes wäre nicht vorhanden. Die Erschließung soll auf Kosten der dort ansässigen Anlieger erfolgen. Seine Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen werde der Verwaltungsvorlage nicht zustimmen.

 

Herr Asbeck entgegnet, dass die Anwohner über das Vorhaben der Verwaltung schon sehr lange informiert seien. Der Ausbau des Straßenabschnittes habe dringende Priorität. Das Verfahren müsse zum Abschluss gebracht werden.

 

Herr Marscheider bemerkt, dass seine Fraktion im Stadtentwicklungsausschuss aufgrund des noch bestehenden Beratungsbedarfs um erste Lesung gebeten habe. Dem sei der Stadtentwicklungsausschuss nicht gefolgt. Aus diesem Grund werde seine Fraktion gegen die Verwaltungsvorlage stimmen.

Reduzieren

Beschluss:

 

a)     Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem.
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), sowie die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB vorgebrachten Anregungen zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der Stellungnahme in der Sitzungsvorlage gem. § 1 Abs. 6 BauGB.

 

b)     Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 5/01  -Obere Hüttenbergstraße- und die Begründung vom 20.05.2003 als Satzung gem. §§ 2 und 10 BauGB in der z.Z. gültigen Fassung in Verbindung mit der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein Westfalen (GO NW) in der z.Z. gültigen Fassung.

 

Die Begründung vom 20.05.2003 ist Anlage dieser Verwaltungsvorlage.

 

 

Geltungsbereich:

 

Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Eilpe, Flur 10. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 90, 91, 92, 93, 94, 95, 97, 98, 99, 100, 101, 567, und 568.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im Plan eindeutig dargestellt. Das vom Plan erfasste Gebiet beinhaltet im wesentlichen die Verkehrsflächen der Hüttenbergstraße.

 

Einleitung von Enteignungsverfahren möglicherweise ab Oktober 2006

 

 

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Mit Mehrheit beschlossen