Beschlussvorlage - 0489/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, als Ersatz für 2 entfallende Wippgeräte  am Brucker Platz 2 neue Spielgeräte auf dem Marktplatz Gaußstr. vorzusehen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

Der Beschluss der BV Hohenlimburg vom 19.09.18 (Vorlage 0893/2018), die Installation der vom Brucker Platz entfallenden Spielgeräte auf dem Marktplatz zu veranlassen, kann nicht umgesetzt werden.

 

Begründung

Aufgrund der Umwandlung des Spielplatzes „Brucker Platz“ in einen Parkplatz wurde vereinbart, das 2 Spielgeräte, ein Wipptier sowie eine Doppelwippe ausgebaut und an anderer Stelle im Zentrum von Hohenlimburg wieder eingebaut werden sollten.

Bereits während und seit der Fertigstellung der Baumaßnahme am Brucker Platz 2017 wurde in mehreren Ortsterminen nach einem geeigneten  Standort für die beiden Wippgeräte gesucht. Aus unterschiedlichen Gründen mussten die Standortvorschläge  wieder verworfen werden.

Auch der Marktplatz Gaußstr. wurde in Betracht gezogen und auch hier kein dauerhaft geeigneter Standort gefunden.

Mit dem Beschluss der BV Hohenlimburg vom 19.09.18 (Vorlage 0893/2018) wurde die Verwaltung mit der „Installation der vom Brucker Platz entfallenden Spielgeräte auf dem Marktplatz“ Gaußstr. gebeten. Der favorisierte Standort wurde mit  „links neben dem Torbogen“ angegeben.  Ein Foto mit dem neuen Standort war beigelegt.

 

Standort nicht geeignet

Der favorisierte Standort  der BV Hohenlimburg vom 19.09.18  ist insbesondere für das Aufstellen der Doppelwippe und des Wipptieres nicht geeignet, da ein Gummifallschutzbelag vorgesehen werden muss. Auf befestigten Flächen wie den Marktplatz kommt nur ein Fallschutzbelag aus Gummigranulat  infrage, welcher umlaufend mit einem Abstand von 1,50 m ab Außenkante Spielgerät eingebaut werden müsste. Dieser Fallschutz darf nicht mit Kraftfahrzeugen befahren werden. An der vorgeschlagenen Ostseite des Marktplatzes auf Höhe der Lohmannstr. 10 würde so eine kompakte Gummifallschutzfläche von 8 m Breite entstehen, welche sich wie ein Riegel zwischen Marktplatz und Geschäftshaus schiebt. Der Marktplatz lässt aufgrund seiner vielfältigen anderen Funktionen und Nutzungen die Installation der am Brucker Platz entfallenden 2 Wipptiere auch an anderer Stelle nicht zu.

 

 

Alternativvorschlag der Verwaltung:

Planung von 2 Spielpunkten auf anderem Standort

Um auf dem Marktplatz dennoch Spielgeräte vorzusehen, können es nur Spielgeräte sein, die für temporäre Veranstaltungen leicht entfernt werden könnten, keinen Fallschutzbelag benötigen und so angeordnet sind, dass sie für Anlieger und Nutzer keine Beeinträchtigungen darstellen. Das schließt gegenseitige Rücksichtnahme und Toleranz nicht aus.  

Diesen Platz gibt es zwischen der Westseite der verschieferten Fassade Lohmannstr. 8 und der Fahrtrasse in den Innenhof. Der verfügbare Platz ist ca. 4,60 m breit und 8,50 m lang. Die Fassade besitzt keine Zugänge und Fenster, die das Privathaus stören könnte und auf der gegenüberliegenden Seite befindet sich der Marktplatz mit seiner Außengastronomie.

Auf dieser Fläche könnten 2 Spielpunkte von der Fa. Linie M vorgesehen werden, für die kein Fallschutzbelag benötigt wird.

 

Der „Irrgarten“ wird vorgeschlagen, da er für alle Generationen geeignet ist. Es handelt sich um ein Geschicklichkeitsspiel, bei der es auf das Zusammenspiel aller Teilnehmer ankommt, um Erfolg zu haben. Ein kurzweiliges Vergnügen, welches zu jeder Jahreszeit bespielt werden kann.

Die „Tanzschule Hula“ ist ein bewegliches Gerät, auf welchem eine Person durch tanzende Bewegungen Kugeln in eine bestimmte Richtung lenkt. Gleichzeitig kann das Gerät auch als bewegliche Sitzgelegenheit dienen.

„Irrgarten“ und „Tanzschule“  benötigen nur einen Fundamenttyp, welche unter die Pflasterfläche eingesetzt und überpflastert werden können. Hierauf werden die Geräte montiert. Beide Geräte haben den Vorteil,  dass sie z.B. bei Veranstaltungen ohne großen Aufwand abmontiert werden können und so die Pflasterfläche vollumfänglich zur Verfügung stehen kann. Auch ist es möglich, beide Geräte bei Wunsch auf den jeweils anderen Standort zu tauschen, was durch den gleichen Fundamenttyp glich ist.

 

 

 

Kosten

Die Lieferung und der Einbau der beiden Spielgeräte belaufen sich gesamt auf ca. 10.000 €. Hinzu kommen die Personalkosten für den WBH in Höhe von 4.000 € für die Bauleitung.

 

Die Finanzierung ist über die bereits beschlossene Maßnahme, siehe Vorlage 0893/2018, gesichert.

 

Die entfallenen Wippgeräte sind älter als 10 Jahre und somit abgeschrieben.


Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

x

sind nicht betroffen

 

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

Kurzerläuterung:

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

X

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

konsumtive Maßnahme

X

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

  1.                Investive Maßnahme

 

Teilplan:

3660

Bezeichnung:

Jugendarbeit

Finanzstelle:

5800213

Bezeichnung:

Einrichtung Kinderspielplätze IPM

 

 

Finanzpos.

Gesamt

2019

2020

Einzahlung(-)

 

 

 

 

Auszahlung (+)

783100

14.000 €

14.000

 

Eigenanteil

 

14.000 €

14.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

X

Finanzierung ist über die bereits gebundenen Mittel auf dem PSP 5.000064. (Umbau von Kinderspielplätzen) gesichert. Diese können zur Deckung herangezogen werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen)

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die im Zuge der Aufstellung anfallenden Ausgaben in einer Gesamthöhe von 14.000,-- € sind als Anschaffungs- und Herstellungsnebenkosten zu aktivieren. Hierbei entfallen 10.000,-- € auf die Spielgeräte einschließlich Einbau (6.482,-- € plus 3.518,-- €) und 4.000,-- € Personalkosten WBH.

Unter Berücksichtigung der für die Aktivierung zugrunde zu legenden Nutzungsdauern ergibt sich für die Spielgeräte ein jährlicher Abschreibungsaufwand von 1.400,-- € (14.000,-- € / 10 Jahre).

 

 

  1.                Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

(1,5%)

210,00

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

0,00

c) sonstige Betriebskosten je Jahr (1,5% der Herstellungskosten)

210,00

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

1.400,00

e) personelle Folgekosten je Jahr

0,00

Zwischensumme

1.820,00

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

0,00

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

1.820,00 €

 

 

 

 

 

gez.

gez.

(Name OB oder Beigeordneter inkl. Funktion)

(Name Beigeordneter inkl. Funktion)

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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05.06.2019 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - vertagt