Beschlussvorlage - 0489/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuer Standort für 2 Spielgeräte Brucker Platz zum Marktplatz Gaußstr. / Ersatzbeschaffung für 2 nicht wiederverwendbare Spielgeräte
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Heike Wobeser
- Beteiligt:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen; FB55 - Jugend und Soziales; FB20 - Finanzen und Controlling; FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Bereit
|
|
Bezirksvertretung Hohenlimburg
|
Entscheidung
|
|
|
|
05.06.2019
|
Sachverhalt
Kurzfassung
Der Beschluss der BV Hohenlimburg vom 19.09.18 (Vorlage 0893/2018), die Installation der vom Brucker Platz entfallenden Spielgeräte auf dem Marktplatz zu veranlassen, kann nicht umgesetzt werden.
Begründung
Aufgrund der Umwandlung des Spielplatzes „Brucker Platz“ in einen Parkplatz wurde vereinbart, das 2 Spielgeräte, ein Wipptier sowie eine Doppelwippe ausgebaut und an anderer Stelle im Zentrum von Hohenlimburg wieder eingebaut werden sollten.
Bereits während und seit der Fertigstellung der Baumaßnahme am Brucker Platz 2017 wurde in mehreren Ortsterminen nach einem geeigneten Standort für die beiden Wippgeräte gesucht. Aus unterschiedlichen Gründen mussten die Standortvorschläge wieder verworfen werden.
Auch der Marktplatz Gaußstr. wurde in Betracht gezogen und auch hier kein dauerhaft geeigneter Standort gefunden.
Mit dem Beschluss der BV Hohenlimburg vom 19.09.18 (Vorlage 0893/2018) wurde die Verwaltung mit der „Installation der vom Brucker Platz entfallenden Spielgeräte auf dem Marktplatz“ Gaußstr. gebeten. Der favorisierte Standort wurde mit „links neben dem Torbogen“ angegeben. Ein Foto mit dem neuen Standort war beigelegt.
Standort nicht geeignet
Der favorisierte Standort der BV Hohenlimburg vom 19.09.18 ist insbesondere für das Aufstellen der Doppelwippe und des Wipptieres nicht geeignet, da ein Gummifallschutzbelag vorgesehen werden muss. Auf befestigten Flächen wie den Marktplatz kommt nur ein Fallschutzbelag aus Gummigranulat infrage, welcher umlaufend mit einem Abstand von 1,50 m ab Außenkante Spielgerät eingebaut werden müsste. Dieser Fallschutz darf nicht mit Kraftfahrzeugen befahren werden. An der vorgeschlagenen Ostseite des Marktplatzes auf Höhe der Lohmannstr. 10 würde so eine kompakte Gummifallschutzfläche von 8 m Breite entstehen, welche sich wie ein Riegel zwischen Marktplatz und Geschäftshaus schiebt. Der Marktplatz lässt aufgrund seiner vielfältigen anderen Funktionen und Nutzungen die Installation der am Brucker Platz entfallenden 2 Wipptiere auch an anderer Stelle nicht zu.
Alternativvorschlag der Verwaltung:
Planung von 2 Spielpunkten auf anderem Standort
Um auf dem Marktplatz dennoch Spielgeräte vorzusehen, können es nur Spielgeräte sein, die für temporäre Veranstaltungen leicht entfernt werden könnten, keinen Fallschutzbelag benötigen und so angeordnet sind, dass sie für Anlieger und Nutzer keine Beeinträchtigungen darstellen. Das schließt gegenseitige Rücksichtnahme und Toleranz nicht aus.
Diesen Platz gibt es zwischen der Westseite der verschieferten Fassade Lohmannstr. 8 und der Fahrtrasse in den Innenhof. Der verfügbare Platz ist ca. 4,60 m breit und 8,50 m lang. Die Fassade besitzt keine Zugänge und Fenster, die das Privathaus stören könnte und auf der gegenüberliegenden Seite befindet sich der Marktplatz mit seiner Außengastronomie.
Auf dieser Fläche könnten 2 Spielpunkte von der Fa. Linie M vorgesehen werden, für die kein Fallschutzbelag benötigt wird.
Der „Irrgarten“ wird vorgeschlagen, da er für alle Generationen geeignet ist. Es handelt sich um ein Geschicklichkeitsspiel, bei der es auf das Zusammenspiel aller Teilnehmer ankommt, um Erfolg zu haben. Ein kurzweiliges Vergnügen, welches zu jeder Jahreszeit bespielt werden kann.
Die „Tanzschule Hula“ ist ein bewegliches Gerät, auf welchem eine Person durch tanzende Bewegungen Kugeln in eine bestimmte Richtung lenkt. Gleichzeitig kann das Gerät auch als bewegliche Sitzgelegenheit dienen.
„Irrgarten“ und „Tanzschule“ benötigen nur einen Fundamenttyp, welche unter die Pflasterfläche eingesetzt und überpflastert werden können. Hierauf werden die Geräte montiert. Beide Geräte haben den Vorteil, dass sie z.B. bei Veranstaltungen ohne großen Aufwand abmontiert werden können und so die Pflasterfläche vollumfänglich zur Verfügung stehen kann. Auch ist es möglich, beide Geräte bei Wunsch auf den jeweils anderen Standort zu tauschen, was durch den gleichen Fundamenttyp möglich ist.
Kosten
Die Lieferung und der Einbau der beiden Spielgeräte belaufen sich gesamt auf ca. 10.000 €. Hinzu kommen die Personalkosten für den WBH in Höhe von 4.000 € für die Bauleitung.
Die Finanzierung ist über die bereits beschlossene Maßnahme, siehe Vorlage 0893/2018, gesichert.
Die entfallenen Wippgeräte sind älter als 10 Jahre und somit abgeschrieben.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
| |
x | sind nicht betroffen |
| sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben) |
Kurzerläuterung:
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
| Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
X | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
| Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
konsumtive Maßnahme | |
X | investive Maßnahme |
| konsumtive und investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
| Auftragsangelegenheit |
| Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
| Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
| Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Vertragliche Bindung |
X | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| Ohne Bindung |
- Investive Maßnahme
Teilplan: | 3660 | Bezeichnung: | Jugendarbeit |
Finanzstelle: | 5800213 | Bezeichnung: | Einrichtung Kinderspielplätze IPM |
| Finanzpos. | Gesamt | 2019 | 2020 |
Einzahlung(-) |
|
|
|
|
Auszahlung (+) | 783100 | 14.000 € | 14.000 € |
|
Eigenanteil |
| 14.000 € | 14.000 € |
|
Kurzbegründung: | |
| Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
X | Finanzierung ist über die bereits gebundenen Mittel auf dem PSP 5.000064. (Umbau von Kinderspielplätzen) gesichert. Diese können zur Deckung herangezogen werden. |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen) |
- Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
Die im Zuge der Aufstellung anfallenden Ausgaben in einer Gesamthöhe von 14.000,-- € sind als Anschaffungs- und Herstellungsnebenkosten zu aktivieren. Hierbei entfallen 10.000,-- € auf die Spielgeräte einschließlich Einbau (6.482,-- € plus 3.518,-- €) und 4.000,-- € Personalkosten WBH. Unter Berücksichtigung der für die Aktivierung zugrunde zu legenden Nutzungsdauern ergibt sich für die Spielgeräte ein jährlicher Abschreibungsaufwand von 1.400,-- € (14.000,-- € / 10 Jahre). |
- Folgekosten:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil (1,5%) | 210,00 € |
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr | 0,00 € |
c) sonstige Betriebskosten je Jahr (1,5% der Herstellungskosten) | 210,00 € |
d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) | 1.400,00 € |
e) personelle Folgekosten je Jahr | 0,00 € |
Zwischensumme | 1.820,00 € |
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr | 0,00 € |
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | 1.820,00 € |
gez. | gez. |
(Name OB oder Beigeordneter inkl. Funktion) | (Name Beigeordneter inkl. Funktion) |
| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
225,9 kB
|
