05.06.2019 - 4.1 Neuer Standort für 2 Spielgeräte Brucker Platz ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 05.06.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:03
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Heike Wobeser
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Voss trägt vor, dass die Verwaltung Mitte April vorgeschlagen hat, drei Spielgeräte auf dem Neuen Marktplatz zu installieren, als Ersatz für die zwei Spielgeräte, die auf dem Brucker Platz standen und nun nicht mehr brauchbar sind.
Nach der aktuellen Vorlage sollen jedoch lediglich zwei Spielgeräten installiert werden, die eher Geduldsspiele als Bewegungsspiele darstellen.
Herr Voss möchte wissen, warum sich die Verwaltung umentschieden hat.
Herr Dr. Diepes führt aus, dass sich die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Installation von bewegungsabhängigen Spielgeräten verändert haben. So muss um diese Spielgeräte herum ein stossdämpfender Fallschutz angebracht werden, der jedoch auch befahrbar sein soll, um die Multifunktionalität des Marktplatzes beizubehalten.
Zudem wurde bei der Standortwahl darauf geachtet, dass sich die Spielgeräte nicht vor Fenstern, Eingängen oder Einfahrten befinden; auch die Größe der Außengastronomie wurde hierbei beachtet. Ebenso müssen Rettungswege für die Feuerwehr freigehalten und Baumstandorte in Betracht gezogen werden.
Herr Voss schlägt, unabhängig von der Frage, ob sich die rechtlichen Rahmenbedingungen seit dem zuletzt unterbreiteten Vorschlag der Verwaltung von Mitte April bis heute geändert haben, einen Ortstermin vor, um die Angelegenheit nochmals mit der Verwaltung zu erörtern, da sich die neuen Aufstellorte von den ursprünglich vorgeschlagenen unterscheiden.
Herr Strüwer ist der Ansicht, dass die Gastronomiebetriebe durchaus davon profitieren werden, wenn in unmittelbarer Nähe Spielmöglichkeiten für Kinder vorhanden sind. Er stimmt dem Vorschlag des Ortstermins von Herrn Voss zu.
Herr Leisten stellt die Notwendigkeit der Befahrbarkeit des stossdämpfenden Belages in Frage, da es sich hier nicht um einen Durchfahrbereich handelt.
Herr Eisermann kann nicht nachvollziehen, dass die Verwaltung bei ihrer Standortwahl auf die zum Teil nicht genehmigte Außengastronomie Rücksicht nimmt.
Herr Gerbersmann bietet der Bezirksvertretung von Seiten der Verwaltung einen Ortstermin an. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Fachverwaltung haben dann die Möglichkeit, die Gründe für die Auswahl der Aufstellorte zu erläutern.
Herr Voss schlägt die Vertagung des Tagesordnungspunktes vor und bittet die Geschäftsführung, einen Erörterungstermin zu vereinbaren.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
225,9 kB
|
