Beschlussvorlage - 1120/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt nach § 29 Abs. 2 i.V.m. §§ 16 und 27 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG) in der zur Zeit gültigen Fassung die 7. Teiländerung des Landschaftsplanes Hagen zwecks Änderung der Festsetzung 1.3.2.1.29 (6 Eiben am Schloss Hohenlimburg) und die Aufhebung der Festsetzung 1.3.2.1.34 (2 Linden am Forstweg 29).  Der Erläuterungsbericht zur Teiländerung Nr. 7 vom 24.10.2005 wird Bestandteil dieses Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Voraussichtlicher Ablauf des Verfahrens: Rechtskraft mit der Veröffentlichung des Satzungsbeschlusses in der Tagespresse im Februar 2006

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Sachverhalt

Kurzfassung entfällt


 
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 15.09.2005 die Einleitung eines vereinfachten Änderungsverfahrens (7. Änderungsverfahren) gem. § 29 Abs. 2 des Landschaftsgesetzes NRW beschlossen. Das Änderungsverfahren hat die  Änderung der Festsetzung ND 1.3.2.1.29 (6 Eiben am Schloss Hohenlimburg) sowie die Aufhebung der Festsetzung ND 1.3.2.1.45 (2 Linden am Forstweg 29 – Fürstliche Revierförsterei) zum Inhalt.

 

Das Naturdenkmal 1.3.2.1.29 wird dahingehend geändert, dass von den ursprünglich sechs Eiben demnächst nur noch drei als Naturdenkmal ausgewiesen sind, da eine der Eiben vor einigen Jahren im Sturm auseinandergebrochen ist und zwei weitere im Zuge der Restaurierung des barocken Gartenparterres gefällt werden sollen.

 

Das Naturdenkmal 1.3.2.1.34 wird vollständig aufgehoben, da die beiden Linden aus Verkehrssicherungsgründen erheblich eingekürzt werden mussten.

 

Dem Eigentümer der von der Änderung betroffenen Grundstücke und den von der Änderung berührten Trägern öffentlicher Belange (1. Forstamt Schwerte, 2. Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten NRW, 3. StadtHagen/Untere Denkmalbehörde) sowie den nach § 60 LG NRW anerkannten Verbänden  wurde in der Zeit vom 27.10 – 20.11.2005 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.  Es wurden keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht.

 

 

Eine Genehmigung der Landschaftsplan-Teiländerung durch die Bezirksregierung Arnsberg ist nicht erforderlich, da die Grundzüge der Planung (hier: Landschaftsplan Hagen) nicht berührt werden und außerdem von den Beteiligten der Änderung nicht widersprochen wurde.

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Auswirkungen

x

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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17.01.2006 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen

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24.01.2006 - Naturschutzbeirat - ungeändert beschlossen

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26.01.2006 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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02.02.2006 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen