Beschlussvorlage - 1120/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Landschaftsplan-Teiländerung Nr. 7 - Entlassung von Naturdenkmalenhier: Beschluss nach § 29 Abs. 2 Landschaftsgesetz NRW (Satzungsbeschluss)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Ria Tommack
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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17.01.2006
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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24.01.2006
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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26.01.2006
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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02.02.2006
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Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt nach § 29 Abs. 2 i.V.m. §§ 16 und 27 des Gesetzes zur
Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft
(Landschaftsgesetz – LG) in der zur Zeit gültigen Fassung die 7.
Teiländerung des Landschaftsplanes Hagen zwecks Änderung der Festsetzung
1.3.2.1.29 (6 Eiben am Schloss Hohenlimburg) und die Aufhebung der Festsetzung
1.3.2.1.34 (2 Linden am Forstweg 29).
Der Erläuterungsbericht zur Teiländerung Nr. 7 vom 24.10.2005 wird
Bestandteil dieses Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Voraussichtlicher Ablauf des Verfahrens: Rechtskraft mit der
Veröffentlichung des Satzungsbeschlusses in der Tagespresse im Februar 2006
Sachverhalt
Kurzfassung entfällt
Der Rat der Stadt
hat in seiner Sitzung am 15.09.2005 die Einleitung eines vereinfachten
Änderungsverfahrens (7. Änderungsverfahren) gem. § 29 Abs. 2 des
Landschaftsgesetzes NRW beschlossen. Das Änderungsverfahren hat die Änderung der Festsetzung ND 1.3.2.1.29 (6
Eiben am Schloss Hohenlimburg) sowie die Aufhebung der Festsetzung ND
1.3.2.1.45 (2 Linden am Forstweg 29 – Fürstliche Revierförsterei) zum
Inhalt.
Das Naturdenkmal 1.3.2.1.29 wird dahingehend geändert, dass von
den ursprünglich sechs Eiben demnächst nur noch drei als Naturdenkmal
ausgewiesen sind, da eine der Eiben vor einigen Jahren im Sturm
auseinandergebrochen ist und zwei weitere im Zuge der Restaurierung des
barocken Gartenparterres gefällt werden sollen.
Das Naturdenkmal 1.3.2.1.34 wird vollständig aufgehoben, da die
beiden Linden aus Verkehrssicherungsgründen erheblich eingekürzt werden
mussten.
Dem Eigentümer der von der Änderung betroffenen Grundstücke und den von
der Änderung berührten Trägern öffentlicher Belange (1. Forstamt Schwerte, 2.
Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten NRW, 3. StadtHagen/Untere
Denkmalbehörde) sowie den nach § 60 LG NRW anerkannten Verbänden wurde in der Zeit vom 27.10 –
20.11.2005 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Es wurden keine Anregungen oder Bedenken
vorgebracht.
Eine Genehmigung der Landschaftsplan-Teiländerung durch die
Bezirksregierung Arnsberg ist nicht erforderlich, da die Grundzüge der Planung
(hier: Landschaftsplan Hagen) nicht berührt werden und außerdem von den
Beteiligten der Änderung nicht widersprochen wurde.
