26.01.2006 - 7 Landschaftsplan-Teiländerung Nr. 7 - Entlassu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Hier besteht kein Beratungsbedarf.

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Beschluss:

Der Rat beschließt nach § 29 Abs. 2 i.V.m. §§ 16 und 27 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG) in der zur Zeit gültigen Fassung die 7. Teiländerung des Landschaftsplanes Hagen zwecks Änderung der Festsetzung 1.3.2.1.29 (6 Eiben am Schloss Hohenlimburg) und die Aufhebung der Festsetzung 1.3.2.1.34 (2 Linden am Forstweg 29).  Der Erläuterungsbericht zur Teiländerung Nr. 7 vom 24.10.2005 wird Bestandteil dieses Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Voraussichtlicher Ablauf des Verfahrens: Rechtskraft mit der Veröffentlichung des Satzungsbeschlusses in der Tagespresse im Februar 2006

 

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Abstimmungsergebnis:

x

Einstimmig beschlossen