Beschlussvorlage - 1111/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8/05 (574)- Leibnizstraße 1 -hier: Satzungsbeschluss nach §§ 2 und 10 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Erich Engel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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14.02.2006
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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26.01.2006
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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31.01.2006
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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02.02.2006
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im
Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8/05 (574) - Leibnizstraße 1 - nebst der
Begründung (inklusive Umweltbericht) vom 15.12.2005 nach §§ 2 und 10
Baugesetzbuch (BauGB) in der zur Zeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 7
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen (GO NRW) in der zur Zeit
gültigen Fassung als Satzung.
Die Sitzungsvorlage einschließlich der Begründung
(inklusive Umweltbericht) vom 15.12.2005 werden Bestandteil des Beschlusses und
sind als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Geltungsbereich:
Der Planbereich umfasst das Grundstück
Leibnizstraße 1.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird mit der öffentlichen
Bekanntmachung im Februar 2006 rechtsverbindlich.
Sachverhalt
Die Stadtvilla
auf dem Grundstück Leibnizstraße 1 soll zukünftig als Bürogebäude genutzt
werden. Hierfür ist die Änderung des bestehenden Planungsrechtes erforderlich.
Die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
erfolgte vom 07.11.2005 bis zum 07.12.2005. Negative Stellungnahmen sind nicht
eingegangen.
Vorlauf
Die Fa. Peperoni Software GmbH hatte den Antrag
gestellt, dass für das Grundstück Leibnizstraße 1 ein Verfahren zur Aufstellung
eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes eingeleitet wird. Der Rat der Stadt
Hagen hat dann am 20.10.2005 die Einleitung des Verfahrens beschlossen (Vorlage
Drucksachennr. 0752/2005) und die Verwaltung beauftragt, den
Bebauungsplanentwurf öffentlich auszulegen. Aufgrund der unwesentlichen
Auswirkung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes auf die Nachbargebiete konnte
auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung (Bürgeranhörung) verzichtet werden.
Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange
Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom
07.11.2005 bis zum 07.12.2005 statt. Zeitgleich erfolgte die Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange. Von den Bürgern und Trägern öffentlicher Belange
wurden keine negativen Stellungnahmen zu dem ausgelegten Plan vorgebracht.
Begründung / Bebauungsplanentwurf
An einigen Stellen war eine Überarbeitung der
Begründung notwendig. In den Abschnitten "2. Vorlauf" und "5.
Festsetzungen" wurden Ergänzungen und in dem Abschnitt "3. Anlass /
Zielsetzung" eine Änderung vorgenommen. Die neue Begründung vom 15.12.2005
ersetzt die bisherige Fassung vom 15.09.2005.
Im Bebauungsplanentwurf wurden nach der öffentlichen
Auslegung keine Änderungen vorgenommen.
Durchführungsvertrag
Ein Vertrag zur Durchführung des Vorhabens wurde
parallel zum Bebauungsplanverfahren vorbereitet. Die Vorlage zu diesem Vertrag
wird zeitgleich mit dieser Vorlage zum Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes beraten.
