Beschlussvorlage - 1111/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8/05 (574) - Leibnizstraße 1 - nebst der Begründung (inklusive Umweltbericht) vom 15.12.2005 nach §§ 2 und 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der zur Zeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen (GO NRW) in der zur Zeit gültigen Fassung als Satzung. 

 

Die Sitzungsvorlage einschließlich der Begründung (inklusive Umweltbericht) vom 15.12.2005 werden Bestandteil des Beschlusses und sind als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Geltungsbereich:

Der Planbereich umfasst das Grundstück Leibnizstraße 1.

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird mit der öffentlichen Bekanntmachung im Februar 2006 rechtsverbindlich.

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Sachverhalt

Kurzfassung:

 

Die Stadtvilla auf dem Grundstück Leibnizstraße 1 soll zukünftig als Bürogebäude genutzt werden. Hierfür ist die Änderung des bestehenden Planungsrechtes erforderlich. Die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte vom 07.11.2005 bis zum 07.12.2005. Negative Stellungnahmen sind nicht eingegangen.

 

 

 


 
Vorlauf

 

Die Fa. Peperoni Software GmbH hatte den Antrag gestellt, dass für das Grundstück Leibnizstraße 1 ein Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes eingeleitet wird. Der Rat der Stadt Hagen hat dann am 20.10.2005 die Einleitung des Verfahrens beschlossen (Vorlage Drucksachennr. 0752/2005) und die Verwaltung beauftragt, den Bebauungsplanentwurf öffentlich auszulegen. Aufgrund der unwesentlichen Auswirkung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes auf die Nachbargebiete konnte auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung (Bürgeranhörung) verzichtet werden.

 

 

Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange

 

Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 07.11.2005 bis zum 07.12.2005 statt. Zeitgleich erfolgte die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Von den Bürgern und Trägern öffentlicher Belange wurden keine negativen Stellungnahmen zu dem ausgelegten Plan vorgebracht.

 

 

Begründung / Bebauungsplanentwurf

 

An einigen Stellen war eine Überarbeitung der Begründung notwendig. In den Abschnitten "2. Vorlauf" und "5. Festsetzungen" wurden Ergänzungen und in dem Abschnitt "3. Anlass / Zielsetzung" eine Änderung vorgenommen. Die neue Begründung vom 15.12.2005 ersetzt die bisherige Fassung vom 15.09.2005.

 

Im Bebauungsplanentwurf wurden nach der öffentlichen Auslegung keine Änderungen vorgenommen.

 

 

Durchführungsvertrag

 

Ein Vertrag zur Durchführung des Vorhabens wurde parallel zum Bebauungsplanverfahren vorbereitet. Die Vorlage zu diesem Vertrag wird zeitgleich mit dieser Vorlage zum Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beraten.

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Beschlüsse

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26.01.2006 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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31.01.2006 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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02.02.2006 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen

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14.02.2006 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen