Berichtsvorlage - 0404/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen legt im Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister fest, dass das strategische Beteiligungscontrolling dem Geschäftskreis des Vorstandsbereiches 2 zugeordnet wird.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Der Rat der Stadt Hagen kann gemäß § 73 Absatz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) im Einvernehmen mit den Oberbürgermeister die Geschäftskreise der Beigeordneten festlegen. Hat der Rat, wie in Hagen geschehen, von diesem Recht Gebrauch gemacht, so bedarf jede substanzielle Veränderung ebenfalls der Zustimmung des Rates. Die Verwaltung legt dem Rat daher die Verlagerung des strategischen Beteiligungscontrollings vom Vorstandsbereich 1 des Oberbürgermeisters zum Vorstandsbereich 2 des Ersten Beigeordneten zur Beschlussfassung vor.

 

 

Begründung

 

Auf Basis eines Ratsbeschlusses vom 16.12.2010 (DS 0791-9/2010) wurde die Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (HVG) ab Mai 2011 durch die Stadt Hagen mit dem operativen Beteiligungscontrolling sämtlicher kommunaler Beteiligungen einschließlich eigenbetriebsähnlicher Einrichtungen und Anstalten öffentlichen Rechts beauftragt. Seitdem ist das Beteiligungscontrolling bei der Stadt Hagen aufgeteilt in das operative Beteiligungscontrolling bei der HVG und das strategische Beteiligungscontrolling bei der Stadt Hagen. Die Verteilung der Aufgaben ergibt sich aus einem Dienstleistungsvertrag zwischen der Stadt Hagen und der HVG sowie aus der Beteiligungsrichtlinie der Stadt Hagen. An dieser Aufgabenverteilung hält die Verwaltung ausdrücklich fest.

 

Das strategische Beteiligungscontrolling ist derzeit im Vorstandsbereich des Oberbürgermeisters als Organisationseinheit dem Fachbereich „Stadtkanzlei“ zugeordnet und bildet hinsichtlich der strategisch-politischen Zielsetzungen im Beteiligungsbereich die Schnittstelle zwischen der Politik und der Verwaltungsführung auf der einen Seite und dem operativen Beteiligungscontrolling auf der anderen Seite.

 

Der Oberbürgermeister und der Erste Beigeordnete haben sich darauf verständigt, den Aufgabenbereich des strategischen Beteiligungscontrollings künftig direkt beim Kämmerer anzubinden.

 

Die Verwaltung hat mit der nichtöffentlichen Vorlage DS 0775/2018 ausführlich in der Kommission für Beteiligungen und Personal über die Arbeit des Beteiligungscontrollings berichtet. Hier wurde bereits darauf hingewiesen, dass die verwaltungsinternen Schnittstellen genauer zu betrachten und den zukünftigen Herausforderungen ggf. anzupassen sind. So stehen die Stadt Hagen und ihre Töchter z.B. durch die grundlegenden Veränderungen im Umsatzsteuerrecht vor großen organisatorischen Herausforderungen. Das derzeit im Aufbau befindliche "Steuerliche Kontrollsystem" betrachtet im Hinblick darauf bereits verstärkt die Zusammenarbeit zwischen der Stadt Hagen und ihren Töchtern. Hier ist insofern zukünftig eine stärkere Verzahnung des strategischen Beteiligungscontrollings mit der Finanzwirtschaft notwendig. Die stärkere Verzahnung ist auch zur vorausschauenden Entwicklung neuer Konsolidierungsmaßnahmen erforderlich, um zukünftigen Herausforderungen z.B. durch steigende Zinsen oder Konjunktureinbrüche begegnen zu können.

 

Die fachliche Nähe des strategischen Beteiligungscontrollings zum Vorstandsbereich 2 wird auch dadurch deutlich, dass der Kämmerer bereits in der Vergangenheit häufig an Gesprächen und Verhandlungen mit den städtischen Töchtern beteiligt oder federführend war. Sei es bei der Darlehensaufnahme der Gesellschaft für Immobilien und aktive Vermögensnutzung der Stadt Hagen mbH (G.I.V.) und der damit verbundenen Bürgschaftsgewährung durch die Stadt Hagen und die Hagener Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbH (ha.ge.we), bei der Bewältigung der ENERVIE-Krise, bei den Verhandlungen über die Höhe der Ausschüttungen der Sparkasse HagenHerdecke und des Wirtschaftsbetriebes Hagen AöR WBH an die Stadt Hagen sowie bei den Verhandlungen über die Höhe des Zuschussbedarfes der HVG oder der Stadthalle.

 

Der Rat der Stadt Hagen wird gebeten, gemäß § 73 Absatz 1 GO NRW im Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister das strategische Beteiligungscontrolling dem Geschäftskreis des Vorstandsbereiches 2 zuzuordnen.

 

 

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

 

In Vertretung

gez.

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

09.05.2019 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

23.05.2019 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen