Beschlussvorlage - 0073/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2018 nach § 83 Abs. 2 GO NRW und Bildung von Ermächtigungsübertragungen aus dem Haushaltsjahr 2018 gem. § 22 Abs. 4 GemHVO.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Beate Wegehaupt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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09.05.2019
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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23.05.2019
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Beschlussvorschlag
- Der Rat der Stadt Hagen beschließt die in der Anlage 1 dargestellten über- und außerplanmäßigen Bedarfe nach § 83 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung (GO NRW).
- Der Rat der Stadt Hagen nimmt die in den Anlagen 2 und 3 dargestellten über- und außerplanmäßigen Bereitstellungen nach § 83 Abs. 2 Satz 1, 2. Halbsatz GO NRW zur Kenntnis.
- Der Rat der Stadt Hagen nimmt gem. § 22 Abs. 4 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO NRW) die in der Anlage 4 dargestellten Übertragungen von Aufwands-, Auszahlungs- und Kreditermächtigungen in das Haushaltsjahr 2019 zur Kenntnis.
Sachverhalt
Kurzfassung
Die Kurzfassung entfällt!
Begründung
Anlage 1: über-/ außerplanmäßige Bereitstellungen durch Ratsbeschluss
Im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses 2018 wurden im Bereich der Gebäude und der Ingenieurbauwerke Sachverhalte festgestellt, die die Bildung von Instandhaltungsrückstellungen erfordern. Des Weiteren war es erforderlich, den städtischen Zuschuss an die HVG anzupassen, da eine geringere Ausschüttung der Enervie und die Erhöhung des Zuschusses an die Kongress- und Eventpark Stadthalle Hagen GmbH nicht innerhalb des städtischen Zuschusses ausgeglichen werden konnten. Damit Mittel für das Förderprogramm Gute Schule 2020, die bereits in 2018 abgerufen, aber noch nicht verwendet wurden, auch in 2019 zur Verfügung stehen, werden im Rahmen des Jahresabschlusses 2018 Ermächtigungsübertragungen in entsprechender Höhe gebildet. Da diese Ermächtigungen die geplanten Auszahlungsansätze überschreiten, besteht die Notwendigkeit, diese überplanmäßig bereitzustellen. Die Verwaltung sieht die formale Bereitstellung durch den Rat als erforderlich an und bittet um Zustimmung.
Nachfolgend werden die Maßnahmen beschrieben und in der Anlage 1, Ziffern 1 bis 4, dargestellt:
1. Unterhaltungsbudget Fachbereich Gebäudewirtschaft
In 2018 wurden am Feuerwehrgerätehaus Hagen-Mitte Mängel festgestellt, die in naher Zukunft beseitigt werden sollen. Darunter fallen die Sanierung der Sanitäranlagen sowie der Kellerwände, die Umsetzung des Brandschutzkonzepts, die Erneuerung der ELA-/Durchsageanlage und der Heizungskessel. Dazu kommen die Erneuerung der CO2-Anlage in der Fahrzeughalle und Maßnahmen der Schadstoffsanierung. Eine Durchführung der Maßnahmen konnte in 2018 zeitlich nicht mehr sichergestellt werden. Um eine Abwertung des Gebäudes zu vermeiden und die Aufwendungen periodengerecht dem Jahr 2018 zuzuordnen, wurden für diese Sachverhalte Instandhaltungsrückstellungen gem. § 36 III GemHVO NRW in Höhe von insgesamt 975.000 € gebildet. Durch die Rückstellungszuführung wurde das Budget des Fachbereichs 65 um 608.029 € überschritten.
2. Unterhaltungsbudget Ingenieurbauwerke
Durch den Wirtschaftsbetrieb Hagen wurden 2018 erforderliche Sanierungsmaßnahmen an Ingenieurbauwerken festgestellt. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Sachverhalte:
1. Notabstützung und Geländer an der Talbrücke Helfer Straße.
2. Notunterstützung an der Fuhrparkstraße.
3. Fahrbahnübergänge an den Brücken Volmetalstraße 4.
4. Rückbau und Sicherung der Stützwand Unternahmer Straße.
5. Monitoring Stennertbrücke.
Die wirtschaftliche Ursache für die Aufwendungen ist dem Jahr 2018 zuzuordnen. Der Rückstellungstatbestand gem. § 36 III GemHVO NRW ist gegeben. Durch die Zuführung der erforderlichen 2.220.000 € zu den Instandhaltungsrückstellungen wird das Budget des Fachbereichs 60 um 2.172.376 € überschritten.
3. Zuschuss Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH
Die geplante Ausschüttung der Enervie an die HVG konnte in 2018 nicht in voller Höhe realisiert werden. Zudem wurde beschlossen, den Zuschuss an die Kongress- und Eventpark Stadthalle Hagen GmbH zu erhöhen (DS 0999/2017). Aufgrund dieser Sachverhalte musste der städtische Zuschuss an die HVG um 779.774 € angepasst werden.
4. Auszahlungsermächtigungen Gute Schule 2020
In 2018 wurden von der NRW.Bank Mittel für das Förderprogramm Gute Schule 2020 abgerufen, die die bei der Haushaltsplanung 2018 gebildeten Ansätze überschreiten. Diese Mittel konnten im selben Jahr nicht vollständig für die Durchführung von Maßnahmen verwendet werden. Damit die Mittel gemäß § 22 Abs. 3 GemHVO bis zum Abschluss der Maßnahmen zur Verfügung stehen, müssen Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 501.565 € außerplanmäßig in 2018 bereitgestellt und Ermächtigungsübertragungen gebildet werden.
Anlage 2 und 3: über-/außerplanmäßige Bereitstellungen
Für das Haushaltsjahr 2018 wurden die in den Anlagen 2 und 3 dargestellten über- und außerplanmäßigen Bereitstellungen nach § 83 Abs. 1 GO NRW in Verbindung
mit § 12 der Haushaltssatzung vom Stadtkämmerer ohne vorherige Zustimmung durch den Rat verfügt.
Diese sind dem Rat zur Kenntnis zu geben.
Der über-/außerplanmäßige Bedarf wird entsprechend der gesetzlichen Regelungen durch Einsparungen und Mehrerträge/-einzahlungen (jeweils abweichend von den Ansätzen des Haushaltsplans 2018) gedeckt.
Die Verwaltung bittet, die in der Nachweisung (Anlagen 2 und 3) aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 83 Abs. 2 Satz 1, 2. Halbsatz GO NRW turnusmäßig zur Kenntnis zu nehmen.
Anlage 4: Ermächtigungsübertragungen von 2018 nach 2019
Nach § 22 Abs. 1 GemHVO NRW sind Ermächtigungen für investive Auszahlungen sowie Aufwendungen und Auszahlungen des Ergebnishaushalts übertragbar, sofern die in der Planung des abgelaufenen Haushaltsjahres vorgesehenen Ermächtigungen nicht vollständig in Anspruch genommen worden sind. Die Ermächtigungsübertragungen erhöhen nach § 22 Abs. 2 GemHVO NRW die entsprechenden Ermächtigungen im Haushalt des folgenden Jahres. Sie wurden entsprechend der Dienstanweisung der Stadt Hagen vom 28.11.2013 gebildet. Gem. § 22 Abs. 4 GemHVO NRW ist dem Rat eine Übersicht der Ermächtigungsübertragungen mit Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnis- und Finanzplan des Folgejahres vorzulegen.
Für den Ergebnis- und Finanzplan werden zur Durchführung/ Fortsetzung konsumtiver und investiver Maßnahmen Ermächtigungsübertragungen im notwendigen Umfang in das Folgejahr 2019 übertragen. In der Anlage 4 sind die Einzelmaßnahmen dargestellt, bei denen die noch verfügbaren Ermächtigungen zur Finanzierung eingegangener rechtlicher Verpflichtungen weiterhin zur Verfügung stehen müssen. Insgesamt werden investive Ermächtigungen in Höhe von rd. 34,5 Mio. € (allgemeiner Haushalt: rd. 25,1 Mio. €, Gute Schule: rd. 6,7 Mio. € und Kommunalinvestitionsförderungsgesetz: rd. 2,7 Mio. €) und konsumtive Ermächtigungen in Höhe von insgesamt rd. 5,1 Mio. € (allgemeiner Haushalt: rd. 0,1 Mio. €, Gute Schule: rd. 2,5 Mio. € und Kommunalinvestitionsförderungsgesetz: rd. 2,5 Mio. €) übertragen.
Neben den Ermächtigungsübertragungen des allgemeinen Haushaltes sind Ermächtigungsübertragungen für das Programm „Gute Schule 2020“ und für das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG), die durch Zuwendungen gedeckt sind, notwendig. Für den allgemeinen investiven Haushalt wird die Kreditermächtigung in Höhe von 6.161.574 € übertragen.
Das Programm „Gute Schule 2020“ ist zu 100 % refinanziert. Der Mittelabruf aus dem Kreditkontingent erfolgte jeweils bei Maßnahmenbeginn. Somit sind für die begonnenen Maßnahmen sowohl die Zahlungen in 2018 als auch die eingegangenen Verpflichtungen bereits im Haushaltsjahr 2018 finanziert. Für die Gute-Schule-Maßnahmen, die im Folgejahr durchgeführt werden, wird die nicht abgerufene Kreditermächtigung 2018 in Höhe von 5.852.166 € in das Jahr 2019 übertragen.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
Die in den Anlagen 1 bis 3 dargestellten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen haben keine Auswirkung auf den Haushalt und das Jahresergebnis, da sie insgesamt durch Einsparungen oder Mehrerträge und Mehreinzahlungen gedeckt sind.
Übertragungen von Ermächtigungen (siehe Anlage 4) für Maßnahmen, die in 2018 nicht abgewickelt werden konnten, erhöhen die entsprechenden Positionen im Haushaltsplan des folgenden Jahres (fortgeschriebener Ansatz 2019). Sie sind gedeckt durch Kreditermächtigungen und Einzahlungsüberschüsse aus 2018. Die Ermächtigungsübertragungen bei den investiven Maßnahmen haben keine Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt, da die jährlichen Abschreibungsraten und die Kosten der Kreditfinanzierung in der bisherigen Planung bereits berücksichtigt wurden. Die Ermächtigungsübertragungen bei den konsumtiven Maßnahmen können ergebnisneutral dargestellt werden, da sie durch die Gegenbuchung von Erträgen aus der Auflösung von Verbindlichkeiten neutralisiert werden können.
gez. | gez. |
Erik O. Schulz Oberbürgermeister | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
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öffentlich
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345,1 kB
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(wie Dokument)
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23.05.2019 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt die in der Anlage 1 dargestellten über- und außerplanmäßigen Bedarfe nach § 83 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung (GO NRW).
2. Der Rat der Stadt Hagen nimmt die in den Anlagen 2 und 3 dargestellten über- und außerplanmäßigen Bereitstellungen nach § 83 Abs. 2 Satz 1, 2. Halbsatz GO NRW zur Kenntnis.
3. Der Rat der Stadt Hagen nimmt gem. § 22 Abs. 4 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO NRW) die in der Anlage 4 dargestellten Übertragungen von Aufwands-, Auszahlungs- und Kreditermächtigungen in das Haushaltsjahr 2019 zur Kenntnis.
4. Ergänzung Ermächtigungsübertragungen
Finanzstelle: 5000363
Rathaus Zusammenlegung Eingangsbereich
248.000,00 Euro
Vor Umsetzung der Maßnahme ist der Fachausschuss Gebäudewirtschaft erneut zu beteiligen. Es ist darzustellen, ob und wie die bisherige Planung kompatibel ist mit der möglichen Anmietung von Verwaltungsräumen in der Volme Galerie und einem Zugang von der Galerie zum Bürgerbüro.
Abstimmungsergebnis:
X | Einstimmig beschlossen |