09.05.2019 - 2.3 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr König bemerkt, dass man bei den Maßnahmen für die Feuerwache der Auffassung sein könnte, dass es sich nicht nur um Instandsetzungmaßnahmen handle. Er frage sich, ob es nicht sinnvoll sei, dass sich der Fachausschuss mit solch großen Maßnahmen beschäftige. Dieser lasse jedoch regelmäßig Sitzungen ausfallen.

Zur Vorlage und zur Anlage stellt er konkrete Nachfragen. Bezüglich der Ingenieurbauwerke möchte er wissen, was sich hinter dem Begriff verberge.

Er bittet um Erläuterungen zum Mehrbedarf in Anlage 2 Nr. 11, der mit 138.000 Euro dargestellt sei und mit 19.000 Euro in der Begründung stehe.

Nr.13 bittet er zu erläutern.

Zu Anlage 3 Nr. 12, Sanierung Lüftungsanlage Novys, habe er Informationen über Kosten in Höhe von 450.000 Euro gehabt. Nachbewilligt werden sollen 460.000 Euro. Er möchte wissen, ob die Differenz durch konkrete Kostenschätzungen entstanden sei.

Bezüglich der 248.000 Euro für die Umbauarbeiten im Eingangsbereich des Bürgeramtes merkt er an, dass es seiner Erinnerung nach keine Maßnahme im Haushalt 2018/2019 gewesen sei. Er frage sich, inwieweit man in diesem Fall eine Ermächtigungsübertragung machen könne. Angesichts der Schwerpunkte, die der Fachbereich Gebäudewirtschaft  zu bearbeiten habe, rege er an, das Personal nicht mit dieser Maßnahme zu belasten und sie aus den Ermächtigungsübertragungen herauszunehmen. Der Umbau könne auch später erfolgen.

 

Herr Gerbersmann verweist bezüglich der Ingenieurbauwerke auf Ziffer 2 der Vorlage.

Frau Schmitz und er führen zu Anlage 2 Nr. 11 aus, dass es sich bei den 138.000 Euro um den Betrag handle, der Brutto nachbewilligt werden musste. Bei den 19.000 Euro handle es sich um den Eigenanteil, der nicht durch Zuschüsse gedeckt gewesen sei.

Zu Nummer 13 erläutern sie, dass die aufgeführten 644.000 Euro der Betrag sei, der über den gesamten Haushalt gesehen nach Verschiebungen bei gegenseitiger Deckungsfähigkeit zusätzlich erforderlich wäre.

Der Betrag von 460.000 Euro für das Novy’s sei der vor März durch das Fachamt zum Jahresabschluss angemeldete Betrag. Worauf die Differenz beruhe, könne nicht spontan beantwortet, aber nachgereicht werden.

Hinsichtlich der Umbauarbeiten im Bürgeramt handle sich um eine unterjährige Mittelbereitstellung, die übertragen worden sei. Ein Verschieben der Maßnahme sei nicht möglich. Es gebe es einen Ratsbeschluss, den die Verwaltung umsetze. 

 

Herr Wisotzki möchte wissen, wo die in der Vorlage erwähnte „Erheblichkeit“, bei der der Rat eingebunden werden müsse, in der Höhe definiert sei.

 

Frau Schmitz teilt dazu mit, dass die Höhe der Ermächtigungen, die der Kämmerer bereitstellen kann, in der Haushaltssatzung der Stadt Hagen geregelt sei.

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Beschluss:

 

1.     Der Rat der Stadt Hagen beschließt die in der Anlage 1 dargestellten über- und außerplanmäßigen Bedarfe nach § 83 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung (GO NRW).

2.     Der Rat der Stadt Hagen nimmt die in den Anlagen 2 und 3 dargestellten über- und außerplanmäßigen Bereitstellungen nach § 83 Abs. 2 Satz 1, 2. Halbsatz GO NRW zur Kenntnis.

3.     Der Rat der Stadt Hagen nimmt gem. § 22 Abs. 4 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO NRW) die in der Anlage 4 dargestellten Übertragungen von Aufwands-, Auszahlungs- und Kreditermächtigungen in das Haushaltsjahr 2019 zur Kenntnis.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

SPD

5

 

 

CDU

6

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

-

-

-

AfD

1

 

 

FDP

1

 

 

BfHo/Piraten Hagen

1

 

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

18

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage