Beschlussvorlage - 0393/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Standortentwicklung Familienbad Hengstey
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB5/P - Projektmanagement
- Bearbeitung:
- Irini Vassiliadis
- Beteiligt:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen; FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung; FB69 - Umweltamt; FB20 - Finanzen und Controlling; FB01 - Oberbürgermeister
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Naturschutzbeirat
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07.05.2019
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Erledigt
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Umweltausschuss
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08.05.2019
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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09.05.2019
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Geplant
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Stadtentwicklungsausschuss
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14.05.2019
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Geplant
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Sport- und Freizeitausschuss
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16.05.2019
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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22.05.2019
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Geplant
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Rat der Stadt Hagen
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23.05.2019
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Beschlussvorschlag
1) Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung die mit der in der Vorlage 1233/2018 beschriebenen Variante M verbundenen Maßnahmen umzusetzen.
2) Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt den Oberbürgermeister folgenden schriftlichen Gesellschafterbeschluss nach §13 Abs. 3 des Gesellschaftervertrages der Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (HVG) zu fassen:
Die Stadt Hagen als Alleingesellschafter der HVG weist die HVG als Alleingesellschafterin der HAGENBAD GmbH an, über den zwischen HVG und HAGENBAD GmbH bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag sicherzustellen, dass die HAGENBAD GmbH die in dieser Vorlage und in der Vorlage 1233/2018 bereits dargestellte Variante M umsetzt.
Sachverhalt
Kurzfassung
Mit Blick auf die Weiterentwicklung des Freizeit- und Tourismusstandortes am Südufer des Hengsteysees soll das Familienbad Hengstey aufgewertet werden.
Die Beratungsgesellschaft für Freizeitattraktionen und Destinationsentwicklungen "PROFUND CONSULT" stellte am 01.10.2018 im Aufsichtsrat der HVG eine Entwicklungsanalyse zur weiteren Standortentwicklung des Bades vor.
Aus den strategischen Empfehlungen zur Entwicklung eines Handlungskonzeptes weist die Variante M das beste Kosten-Nutzen-Verhältnis auf (s. Anlage).
Die Hagenbad GmbH möchte diese Entwicklungsvariante umsetzen und damit ihren Beitrag zur Standortentwicklung des Südufers Hengsteysee im Hinblick auf die IGA 2027 leisten, was allerdings voraussetzt, dass für die Umsetzung eine ent- sprechende Entscheidung durch die Stadt Hagen bzw. ein entsprechender Gesell- schafterbeschluss für die HVG vorliegt.
Auf die Vorlage 1233/2018 aus der Ratssitzung vom 13.12.2018 wird verwiesen.
Begründung
Im Zusammenhang mit den Überlegungen zur Attraktivierung des Südufers Hengsteysee beabsichtigt die Verwaltung mit der vom RVR überlassenen Fläche des ehemaligen Rangierbahnhofs Hagen-Hengstey an der IGA 2027 teilzunehmen. Dabei spielt die städtische Fläche des Hengsteybades eine entscheidende Rolle.
Um die Lage des Bades und der vorhandenen Infrastruktur optimal zu nutzen, hat die Hagenbad GmbH im Januar 2018 eine Machbarkeitsstudie zur zukünftigen Nutzung des Bades und der vorhandenen Räumlichkeiten erarbeiten lassen und am 01.10.2018 im Aufsichtsrat der HVG beschlossen. Die Entscheidung über die konkrete Umsetzung ist durch den Rat der Stadt Hagen zu treffen.
Vor dem Hintergrund der Zielsetzung einer touristischen Seeuferentwicklung waren die relevanten Entwicklungsthemen für eine Weiterentwicklung des touristischen Standortes, das Seeufer, die Gastronomie, Veranstaltungen und Beherbergung im Zuge des Ruhrtalradweges und die Aufwertung des Freibadstandortes in eine attraktive Seeuferentwicklung. Die Attraktivierung des Hengsteybades ist in enger Abstimmung und in Korrespondenz mit der Gesamtentwicklung des Südufers Hengsteysee zu einem Freizeit- und Tourismusschwerpunkt zu vollziehen. Dies zielt insbesondere auf die Fuß- und Radwegeverbindung, Flächen für den ruhenden Verkehr und angrenzende Nutzungen ab. Bei der Schaffung von Planungsrecht für das Hengsteybad ist es unerlässlich, die Abhängigkeiten der Gesamtentwicklung mit aufzugreifen.
Räumlich konzentrieren sich die Entwicklungsthemen auf die Achse Strandhaus, Vorplatz Strandhaus und Verbindung zum Seeufer.
Im Rahmen der Projektbearbeitung fanden zwei Standortbesichtigungen, einschließ- lich Seeuferbegehung sowie drei Workshop-Termine unter Beteiligung der HVG, der Hagenbad GmbH und des Vorstandsbereiches Stadtentwicklung, Bauen und Sport der Stadt Hagen statt.
Das Strandhaus wird dabei als attraktives Gebäude mit erheblichem Potenzial für
Gastronomie und Events angesehen. Es könnte ganzjährig als Location für Familien- feiern (Hochzeiten, Geburtstage, Jubiläen, Tagungen u. a.) dienen. Die Anbindung an die Promenade ist dabei ein wichtiger Bestandteil und soll auch den Radtouris- mus (Ruhrtal Radweg, Ruhrtal 8) miteinbeziehen. Der Freibadstandort besitzt durch die unmittelbare Nähe zum Hengsteysee eine zusätzliche Standortqualität, die derzeit aufgrund des dichten Strauch- und Baumbewuchses zwischen Freibad-
grundstück und Uferpromenade nicht wahrnehmbar ist.
Durch die Öffnung dieser Fläche für einen Beachclub soll die Verweildauer an der
Seeuferpromenade gefördert werden.
In der Fortsetzung dieser Entwicklungsachse wird am Schnittpunkt Hochsteg / See-uferpromenade ein Aussichtsturm geschaffen, der eine Zäsur an der Seepromenade bildet und Radfahrer wie Spaziergänger animiert, einen Perspektivwechsel auf den See und das gegenüberliegende Koepchenwerk zu erleben. Dabei ist das Thema der Barrierefreiheit in der weiteren Ausführungsplanung zu beachten.
Basierend auf den quantifizierten Gästevolumina und marktüblichen Erlös- und Kostenstrukturen wurden für die drei Varianten S, M und L operative Wirtschaftlichkeitsberechnungen aus Pächtersicht erstellt. Diese gehen davon aus, dass ein privater Pächter Restaurant, Veranstaltungsräume, Beherbergung und Beachclub übernimmt und der HVG eine Umsatzpacht zahlt.
Die Betrachtung der Wirtschaftlichkeit des Projektes aus Sicht der HVG kommt zu nachfolgenden Ergebnissen:
Die Variante M (mit Hochsteg als Anbindung zur Promenade / Seeufer und Strandhaus, der Aussichtsturm, das neue Gastronomiekonzept, die Übernachtungs- möglichkeiten im Strandhaus und der Beachclub) weist das beste Kosten-Nutzen-Verhältnis auf und leistet eine maßgebliche Attraktivierung des Standortes.
Durch die verbesserte Anbindung des Freibades an den See wird dem Bad ein Alleinstellungsmerkmal in dieser Region ermöglicht. Die Aufwertung und Attrak- tivierung der Gastronomie mit Restaurantterrasse und Anbindung an die Ufer- promenade bildet ein zentrales Qualitätsmerkmal.
Der aufgrund des Ratsbeschlusses vom 13.12.2018 (Vorlage 1233/2018) durch die Stadt Hagen am 19.12.2018 gestellte Förderantrag (Projektaufruf 2018 SJK III des Landes zum Förderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen 2018“) ist durch Mitteilung vom 12.04.2019 abschlägig beschieden worden.
Unabhängig von einer etwaigen Förderung soll nach Auffassung der Stadt Hagen die HAGENBAD GmbH eine Attraktivierung des Hengsteybades in Umsetzung der Variante M vornehmen. Dies setzt voraus, dass die Stadt Hagen einen schriftlichen Gesellschafterbeschluss für die HVG fasst, mit der die HVG bzw. die HAGENBAD GmbH beauftragt wird, das für die HVG / HAGENBAD ausgewiesene Investitions-volumen von rd. 2.300.000 € umzusetzen. Die Stadt Hagen leistet in diesem Fall einen Investitionszuschuss in Höhe von 450.000 € für den Aussichtsturm.
Die geplanten Investitionen haben keine Auswirkung auf den konsumtiven Zuschuss der Stadt Hagen an die HVG.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
x | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
Maßnahme | |
x | investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
x | Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
x | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
- Investive Maßnahme
Teilplan: |
| Bezeichnung: |
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Finanzstelle: | 5000nnn | Bezeichnung: | Wird noch beantragt |
| Finanzpos. | Gesamt | lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 | 2022 |
Einzahlung(-) |
| € | € | € | € | € |
Auszahlung (+) | 781500 | 450.000€ | € | € | € | 450.000 € |
Eigenanteil |
| 450.000€ | € | € | € | 450.000 € |
Kurzbegründung: | |
x | Finanzierung wird im Haushalt 2020/2021 eingeplant |
- Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
Die Ausgabe in Höhe von 450.000 € an die HVG stellt einen Investitionszuschuss dar und ist somit als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten in der Bilanz zu aktivieren. Dieser ist über eine Zweckbindungsdauer von 20 Jahren abzugrenzen. Die Abgrenzung führt zu einem jährlichen Aufwand in Höhe von 22.500 € in der Ergebnisrechnung. |
Passiva:
(Bitte eintragen)
Da die Finanzierung aus der Allgemeinen Investitionspauschale erfolgt, ist auf der Passivseite der Bilanz ein entsprechender passiver Rechnungsabgrenzungsposten auszuweisen. Die Auflösung des passiven Rechnungsabgrenzungspostens erfolgt parallel zur Abgrenzung der Aufwendungen auf der Aktivseite (Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten) und stellt in gleicher Höhe (22.500 €) einen jährlichen Ertrag dar. |
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- Folgekosten:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil | € |
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr | € |
c) sonstige Betriebskosten je Jahr | € |
d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) | 22.500€ |
e) personelle Folgekosten je Jahr | € |
Zwischensumme | € |
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr | -22.500€ |
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | 0€ |
gez. Erik O. Schulz | gez. Thomas Huyeng |
Oberbürgermeister | Beigeordneter
|
Bei finanziellen Auswirkungen: | gez. Margarita Kaufmann |
| Beigeordnete |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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4,9 MB
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