Beschlussvorlage - 0347/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Kurzfassung

Die vorliegende Konzeption zum sozialräumlichen Aspekt der Inklusion in den Hagener Kindertageseinrichtungen ist das Ergebnis eines zweijährigen Prozesses mit den Trägern / Fachberater_innen und allen Hagener Kindertageseinrichtungen. Die Konzeption gibt Aufschluss über die Haltung der Hagener Träger zur Inklusion in den Kindertageseinrichtungen und zeigt in der Anlage (Teil 2) eine überaus beeindruckende Standortbestimmung der sozialräumlichen Situation der Kindertageseinrichtungen und dem bereits bestehenden Fachwissen der Mitarbeiter_innen.

Um die von allen am Prozess Beteiligten angestrebte Qualität inklusiver Bildung und Betreuung gewährleisten zu können, bedarf es einer verstärkten Unterstützung durch die Politik.

 

 

Begründung

Die Rahmenkonzeption zur Inklusion in den Hagener Kindertageseinrichtungen ist im November 2013 vom Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis genommen worden.

In den Folgejahren wurden die dort genannten Bausteine soweit möglich umgesetzt.

        Der Fachdienst / Clearingstelle „Inklusion“ wurde 2017 beim Fachbereich Jugend und Soziales eingerichtet. Bei Kindern, deren besonderer Förderbedarf vorher bekannt ist, besteht für Eltern zur Unterstützung bei der Wahl der Kindertageseinrichtung vor dem Hintergrund der Sicherstellung einer optimalen Versorgung bereits im Anmeldeverfahren die Möglichkeit sich beraten zu lassen. Darüber hinaus berät der Fachdienst „Inklusion“ die Kindertageseinrichtungen bei unklaren Einschätzungen, ob Behinderungs-bilder vorliegen.

        Die schrittweise Verlagerung der heilpädagogischen Gruppen auf verschiedene Standorte im Stadtgebiet, gestaltete sich in erster Linie aus stadtplanerischen und bautechnischen Gründen sehr schwierig und konnte erst zum Kindergartenjahr 2018/2019 abschließend vollzogen werden. Die neuen Standorte der heilpädagogischen Gruppen befinden sich nunmehr in der Kita Oase Loxbaum der ev. Jugendhilfe Iserlohn Hagen, der städtischen Kita „Am Bügel“ und der neuen Kita St. Paula der Caritas im Volmepark.

        Die Umstrukturierung der Frühförderung in Hagen mit dem Inhalt der  Implementierung der Frühfördermaßnahmen in die Kindertageseinrichtungen ist vor dem Hintergrund des Zuständigkeitswechsels im BTHG (Bundesteilhabegesetz) bezüglich der Machbarkeit einer sozialräumlichen Umsetzung zunächst neu zu überprüfen.

 

2017 wurde im Auftrag der AG 3 „Kindertagesbetreuung“ nach § 78 SGB VIII ein Arbeitskreis der Träger / Fachberater_innen mit dem Auftrag gegründet, die Position der Hagener Träger zum sozialräumlichen Aspekt der Inklusion in den Kindertageseinrichtungen in Form einer trägerübergreifenden Konzeption zu entwickeln und darzustellen.

Parallel zu den Diskussionen im Arbeitskreis fand ein umfassender Beteiligungsprozess in Form einer Umfrage und insgesamt 10 Workshop-Einheiten in den Jahren 2017 und 2018 unter Mitwirkung aller 108 Hagener Kindertages-einrichtungen statt.

 

Die nun vorliegende Konzeption zum sozialräumlichen Aspekt ist das Ergebnis dieses zweijährigen Prozesses und gibt Aufschluss über die Haltung der Hagener Träger zur Inklusion in den Kindertageseinrichtungen und zeigt in der Anlage (Teil 2) eine überaus beeindruckende Standortbestimmung der sozialräumlichen Situation der Kindertageseinrichtungen und dem bereits bestehenden Fachwissen der Mitarbeiter_innen.

 

Auf Wunsch der Kindertageseinrichtungen haben alle Träger mit ihrer Unterschrift bestätigt, die in der Konzeption dargestellte perspektivische Entwicklung mitzutragen und umzusetzen.

 

Die im Vorwort der Anlage angestrebte Qualität inklusiver Bildung und Betreuung ist in Bezug auf die personellen und Raumressourcen aktuell noch nicht erfüllt, aber nunmehr als Zielsetzung für Hagen vereinbart. Daher ist das vorliegende Ergebnis ein Meilenstein, nicht aber das Ende des Prozesses, für den noch viele Jahre intensiver Entwicklung benötigt werden.

In § 8 KiBiz hat der Gesetzgeber verankert, dass alle Kinder gemeinsam betreut werden - alle Kitas sollen inklusiv betreuen.

Die dazu erforderlichen grundlegenden Rahmenbedingen wie die Fachkräfte- Kind- Relation, Gruppengrößen, das Verfahren zur Anerkennung oder die Freistellung der Leitung können jedoch nicht auf örtlicher Ebene weder von der Kommune noch von den Trägern der Kindertageseinrichtungen geschaffen werden.

 

Hier ist der Wunsch aller am Prozess Beteiligten, dass neben des Erfordernisses des weiteren Ausbaus an Betreuungsplätzen der politische Fokus zukünftig mehr auf die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen für die inklusive Betreuung in den Kindertageseinrichtungen gerichtet wird.

 


Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

X

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

Kurzerläuterung:

Die Vorlage beschreibt u.a. die erforderlichen Rahmenbedingungen für mehr Qualität in der inklusiven Betreuung.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

gez.

Margarita Kaufmann

Beigeordnete

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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11.04.2019 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

18.06.2019 - Beirat für Menschen mit Behinderungen